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Zertifizierter VergabePraktiker – Modul 2: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren

**2. Modul: “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren” der Seminar-/Webinarreihe [Zertifizierter VergabePraktiker](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/zertifizierter-vergabepraktiker-286707/)**
Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung. Wenn von diesen Prinzipien abgewichen werden soll, müssen die entscheidenden Weichenstellungen in der Vorbereitung des Beschaffungsverfahrens gestellt werden. Zusammenhänge und Gestaltungsräume sowie deren Möglichkeiten und Grenzen zeigt das Modul 2 “Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung: Rechtssichere Grundlagen für das Beschaffungsverfahren”. Das Webinar behandelt die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung – den aktuellen GWB-Kommentar inklusive! Erhalten Sie einen Überblick über die Bedarfsermittlung, öffentliche Ausschreibungen, Ausnahmen vom Vergaberecht, u.v.m.

###Inhalt
Rechtsanwalt Oliver Hattig, Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln und verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift VergabeNavigator und des Newsletters Vergaberecht, führt Sie durch das dreitägige Webinar zu Modul 2 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Sie werden ausführlich, praxisnah und verständlich in die Wahl der Verfahrensart und Leistungsbeschreibung eingeführt. Behandelt werden Themen wie: Bedarfsermittlung und Markterkundung, öffentliche Ausschreibung bzw. offenes Verfahren und Ausnahmen, Nachträge/Change Request im Vergaberecht, Ausnahmen vom Vergaberecht, Inhouse-Geschäfte und interkommunale Zusammenarbeit, eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, ungewöhnliche Wagnisse und unzumutbare Klauseln, besondere Anforderungen zu Rahmenverträgen, Produkt- und Markenneutrale Beschaffung gegenüber Leistungsbestimmungsrecht, Produktvorgaben und Leitprodukte, Gütesiegel und Zertifizierungen, Lose, Wahlangebote, Nebenangebote, mehrere Hauptangebote sowie besondere Anforderungen an die Dokumentation betreffend Verfahrenswahl und Leistungsbeschreibung.
Des Weiteren werden die best-practice-Themen “Zuständigkeiten bei Auftraggeber: Wer hat für was den Hut auf?”, “Vertrags- /Auftragsänderung statt neuer Ausschreibung und “produktscharfe Ausschreibungen” näher beleuchtet.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

INCOTERMS® 2010/2020 -Grundlagen für die Abwicklung aller Transporte-

Die INternational COmmercial Terms (Zoll- und Handelsklauseln) sind die Grundlage für die Regelung des Transportwegs vom Lieferanten zum Kunden. Sie beschreiben im Detail, welche Aufgaben und Pflichten die beiden Geschäftspartnern haben und regeln die Kostenteilung betreffend Fracht, Verpackung, Versicherung, Einund Ausfuhrzöllen. Sie regeln auch an welcher Stelle die Gefahren übergehen. Eingeteilt in 4 Gruppen gilt „EXW” als reine Bereitstellungsklausel für den Verkäufer bzw. als Abholklausel für den Käufer, bei der freilich darüber nachzudenken ist, wer die Ausfuhr(zoll)deklaration und den Transport zu organisieren hat und in wessen Risikobereich diese Aufgaben fallen. Während nach den INCOTERMS® 2020 die 3 F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) den Punkt der Waren- und Risikoübergabe für den Exporteur noch in Europa definierten, zahlt der Verkäufer bei den Verschiffungsklauseln CFR, CIF, CPT und CIP die Fracht und ggf. die Versicherung. Den Übergang in das Bestimmungsland beinhalten hingegen die D-Klauseln, an deren Ende DDP/“frei Haus, verzollt“ steht.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC vorgestellten Klauseln werden i.d.R. alle 10 Jahre aktualisiert. Sich (ver)ändernde Handelspraktiken und transportbedingte Entwicklungen fließen damit genauso ein wie (aktuell) weltweite Zoll-sicherheitsinitiativen. In der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 9. Fassung wurde wiederum abgegrenzt zwischen multimodalen Klauseln, die für alle Transportmedien gelten und reinen See-/Binnenschiffstransportklauseln, was die Übersichtlichkeit doch spürbar erleichterte. Es wurde eine neue DKlauseln definiert. Bei anderen begrifflich nicht geänderten Terms standen erhebliche inhaltliche Änderungen an.

Einleitende Anwendungshinweise zu jeder Klausel führen zur präzisen und einfacheren Anwendung. INCOTERMS® werden international von Gerichten anerkannt, allerdings genießen sie keinen Gesetzesstatus, d.h., sie müssen explizit in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden.

Welche Klausel gilt aber für welches Transportmittel? Was passiert, wenn bei Anwendung einer nicht transportmittel-orientierten Variante nun tatsächlich ein Schaden eintritt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schiedsgerichtsbarkeit”? Die sichere Handhabung der Klauseln ist daher Trumpf – damit die Lieferkonditionen verbindlich vereinbart werden!

Die geltenden INCOTERMS® beeinflussen aber auch maßgeblich die Zollwertbestimmung im Empfangsland (Einfuhrverzollung). Aber auch Exporteure müssen im Detail prüfen, ob bestimmte – Ihnen zufallende Tätigkeiten und Risiken – abgedeckt werden können. Verschaffen Sie sich hier größtmögliche Sicherheit in der zielgenauen Verwendung der neuen Fassung der INCOTERMS®.
Im Wesentlichen bleiben die INCOTERMS® natürlich auch mit der Überarbeitung 2020 wirksam. Einige Regulative werden jedoch mit der alle 10 Jahre erfolgenden Überarbeitung neu oder den sich geänderten Bedingungen genauer angepasst. Mit aller Vorsicht und Bedacht ist so früh nur zu ventilieren, welche Änderungen die neuen INCOTERMS®-Klauseln 2020 erfahren könnten.

E-Learning: Grundlagenwissen Ausfuhr

Die Grundlagen der Exportsachbearbeitung schnell und verständlich erklärt! Ideal für Mitarbeiter, die sich neu in das Thema einarbeiten müssen.

In diesem E-Learning dreht sich alles um die Themen Ausfuhr und die Abwicklung von Exporten.
Nach einem Einstieg in das Basiswissen, der u.a. die Zollabfertigung, Unterschiede bei der Ausfuhr und einen Überblick über die wichtigsten Exportdokumente enthält, erfahren Sie insbesondere auch mehr über den Vertragsabschluss und die interne Kommunikation.
So können Sie alle Abteilungen für das Thema sensibilisieren und die Abläufe optimieren. Zusätzliche Tipps und Tricks zu den Besonderheiten und möglichen Fallstricken runden das E-Learning so ab.

Schulunsginhalte u.a.:
– Zollabfertigung Deutschland/EU
– Ausfuhr < – > innergemeinschaftliche Lieferung
– Überblick über die wichtigsten Exportdokumente
– Länderbezogene Einfuhrbestimmungen
– Exportkontrolle
– Logistik/Incoterms
– Weitere Besonderheiten bei der innergemeinschaftlichen Lieferung
– Teamarbeit im Unternehmen
– Informationsquellen