###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware
Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.
###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung
Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.
###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung
Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern **ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.
###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis
Lernen Sie in unserer Veranstaltung „Grundlagenwissen des Präferenzrechts“ den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.
Der **Verkehrswert** (auch der **Beleihungswert**) wird ermittelt und nicht errechnet, trotzdem besteht der wesentliche Teil der **Erstattung eines Gutachtens** in der Durchführung von Rechenaufgaben. Bei Programmgutachten wird der Rechenteil überwiegend vom Programm erledigt. Sachverständige, die ihre Gutachten jedoch ohne Bewertungsprogramm erstellen, benötigen **umfassende mathematische Kenntnisse**.
In unserem halbtägigen Webinar wiederholen Sie **grundlegende Rechenoperationen**. Zudem lernen Sie eventuell für Sie neue Verfahren kennen. Weiterhin erfahren Sie vertiefend, wie sich die Änderung von Eingangsdaten auf das Ergebnis der Bewertung auswirkt. Sie bekommen so Sicherheit im Umgang mit Zahlen, ein Gefühl für die relevanten Eingangsdaten und Sicherheit bei der Durchführung von Rechenoperationen.
###Rechenvorgänge innerhalb der Wertermittlung souverän meistern
Ein Verkehrswertgutachten gründet sich zunächst auf Tatsachen, die im beschreibenden Teil des **Gutachtens** ausgeführt sind. Im wertenden Teil sind diese Tatsachen in Zahlen umzumünzen. Dazu sind Rechenoperationen erforderlich, die – bei Programmgutachten – im Hintergrund ablaufen oder selbst programmiert werden müssen. Viele Berechnungen sind einfach und schnell abgearbeitet, manche sind komplizierter. Sie lassen sich mit dem Taschenrechner und dem Computer erledigen. Fatal: Am Ende einer mathematischen Operation steht zwingend immer auch ein Ergebnis. Ob das richtig ist oder falsch, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen.
Gemeinsam mit unserem Experten rekapitulieren Sie in diesem Webinar **mathematische Grundlagen** und lernen im Rahmen der Anwendung und der Übung, wie Sie die Ihnen gestellten Rechenaufgaben sinnvoll durchführen. In einem speziellen Teil (**für die Wertermittlung erforderliche Daten**) erfahren Sie, wie (auch falsche) Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren sich auf das **Ergebnis Ihrer Wertermittlung** auswirken.
###Was Sie in unserem Webinar erwartet
Das Webinar vermittelt Ihnen in anschaulicher Weise die Grundlagen der Mathematik zur Erstattung von Verkehrswertgutachten. Dabei geht es in erster Linie um die Durchführung der Rechenoperationen, gleichzeitig erfahren Sie etwas über die Hintergründe der Berechnung. Sie bekommen dadurch Sicherheit bei der Anwendung der Verfahren. Zur Festigung des Gehörten üben Sie an einigen Beispielen.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.
Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.
Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.
Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Sie lernen die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:
+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU
Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Begünstigungs- und Entlastungstatbestände** stehen dabei im Fokus.
###Begünstigungen im Stromsteuerrecht
Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das *‘Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.
Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert.
Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer **Selbsterklärung mittels Vordruck 1139**.
Das **US-Exportkontrollrecht** befasst sich nicht nur mit den Exporten aus den USA, sondern im Falle von „US-Gütern“ auch mit den Exporten dieser Produkte aus anderen Ländern. Es ist also möglich, dass Ihre **Waren nach US-Recht bei Ausfuhr aus der EU (=Reexport) genehmigungspflichtig** sind, wenn diese als „US-Gut“ eingestuft werden. Auch aufgrund von Konzernstrukturen mit Verbindung in die USA kann ein deutsches Unternehmen unter das Exportkontrollrecht der USA fallen und damit von der extraterritorialen Exportkontrolle betroffen sein.
In unserer Veranstaltung „Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle“ erfahren Sie, welche Güter unter die Bestimmungen fallen (z.B. in der EU hergestellte Produkte mit einem bestimmten Prozentsatz an US-Vormaterialien) und wie Sie eine Genehmigungspflicht feststellen. Der **Fokus liegt auf der Commerce Control List**, die der EU-Dual-Use-Liste ähnlich ist.