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Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtssicherheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Verwender

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtssicherheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf **Alkoholerzeugnisse** erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet **zu Genuss- und Trinkzwecken** verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol** und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.

Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen**.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im **Handel mit Drittländern** passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2

###Steuerbegünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) und die Steuerentlastungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren **sowie die dabei zu verwendenden** amtlichen Vordrucke behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Die Problematik der „Unternehmen in Schwierigkeiten“ wird in Modul 2 näher dargestellt. Neben der Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben sind Transparenzpflichten durch den Begünstigten zu beachten.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** kennen und erhalten daneben einen Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ **Stromsteuergesetz (StromStG)**
+ **Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)**
+ **Energiesteuer-Richtlinie der EU**
+ **EnSTransV**

Im Fokus stehen hier die Steuerentlastungen und die Verfahren der Steuerbefreiungen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1

###Steuerentstehung im Stromsteuerrecht

Die Steuerentstehung im Stromsteuerrecht ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: z. B. Klarheit, Transparenz und finanziellen Planungssicherheit sowohl für Sie als Steuerpflichtige, als auch für die Finanzbehörden.
Als Schwerpunkte werden hier **„Stromsteuererzeugung, -weiterleitung und die Steuerentstehung** dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert. Daneben werden für das Stromsteuerrecht wichtige Akteure (z.B. Versorger, Letztverbraucher, Erlaubnisinhaber) und Begriffe (z.B. Anlage, Stromspeicher) erläutert.

###Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Steuerbefreiungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Modul 2

Um die komplette Systematik des Stromsteuerrechts kennenzulernen, empfehlen wir Ihnen als Einsteiger:in Ihr Fachwissen in unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2** zu vervollständigen. Hier liegt der Fokus auf die Steuerentlastungen sowie der Wiederholung zur Steuerbefreiung und beihilferechtliche Regelungen aus Modul 1.

[Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung „Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2 finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/grundlagen-und-praxis-des-stromsteuerrechts-modul-2)

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2

###Steuerbegünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) und die Steuerentlastungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das Antragsverfahren **sowie die dabei zu verwendenden** amtlichen Vordrucke behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Die Problematik der „Unternehmen in Schwierigkeiten“ wird in Modul 2 näher dargestellt. Neben der Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben sind Transparenzpflichten durch den Begünstigten zu beachten.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** kennen und erhalten daneben einen Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ **Stromsteuergesetz (StromStG)**
+ **Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)**
+ **Energiesteuer-Richtlinie der EU**
+ **EnSTransV**

Im Fokus stehen hier die Steuerentlastungen und die Verfahren der Steuerbefreiungen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1

###Steuerentstehung im Stromsteuerrecht

Die Steuerentstehung im Stromsteuerrecht ist aus mehreren Gründen von großer Bedeutung: z. B. Klarheit, Transparenz und finanziellen Planungssicherheit sowohl für Sie als Steuerpflichtige, als auch für die Finanzbehörden.
Als Schwerpunkte werden hier **„Stromsteuererzeugung, -weiterleitung und die Steuerentstehung** dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert. Daneben werden für das Stromsteuerrecht wichtige Akteure (z.B. Versorger, Letztverbraucher, Erlaubnisinhaber) und Begriffe (z.B. Anlage, Stromspeicher) erläutert.

###Steuerbefreiungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** gewährt werden. Hier werden die zentralen Steuerbefreiungstatbestände (bspw. für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

###Beihilferechtliche Regelungen der EU

Ein Teil der stromsteuerrechtlichen Steuerbefreiungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 1“** lernen Sie die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:

+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Steuerbefreiungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Modul 2

Um die komplette Systematik des Stromsteuerrechts kennenzulernen, empfehlen wir Ihnen als Einsteiger:in Ihr Fachwissen in unserer Veranstaltung **„Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2** zu vervollständigen. Hier liegt der Fokus auf die Steuerentlastungen sowie der Wiederholung zur Steuerbefreiung und beihilferechtliche Regelungen aus Modul 1.

[Weitere Informationen zu unserer Veranstaltung „Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts – Modul 2″ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/grundlagen-und-praxis-des-stromsteuerrechts-modul-2)

Grundlagen des Präferenzrechts

###Bedeutung des Ursprungslandes Ihrer Ware

Der richtige Warenursprung ist im Import- und Exportgeschäft von hoher Bedeutung für Sie. Antidumpingzölle, aber auch vergünstigte Präferenzzölle hängen davon ab. Ebenso können sich für Sie Pflichten zur Vorlage bestimmter Dokumente daraus ergeben. Die Praxis sieht allerdings komplex aus: es gibt **verschiedene Warenursprünge, denen unterschiedliche gesetzliche Ermittlungsmethoden zugrunde liegen**.

###Ihre Pflichten beim nicht-präferenziellen Warenursprung

Am nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Warenursprung hängen die Erhebung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, unabhängig vom Versendungsland, sowie Pflichten zur Vorlage von Ursprungszeugnissen und ggf. anderen Dokumenten, wie z.B. Einfuhrgenehmigungen. Im internationalen Warenverkehr handelt es sich um eine Pflichtangabe, sodass die korrekte Ermittlung für Sie wichtig ist, selbst wenn Sie das Ursprungsland lediglich mit einem Kürzel auf der Rechnung aufführen.

###Ihre Möglichkeiten beim präferenziellen Warenursprung

Mit dem präferenziellen Warenursprung können Sie bzw. Ihr Kunde im Rahmen von Freihandelsabkommen bei der Einfuhr zu vergünstigten Zollsätzen importieren.
Mit der vollständigen und richtigen Ursprungsangabe **verhindern Sie** nicht nur **Verzögerungen** bei der Zollabfertigung, sondern** ermöglichen** auch **finanzielle Ersparnisse**. Die Ermittlung ist jedoch komplex und es sind gesonderte Nachweisedokumente erforderlich.
Selbst im EU-Binnenmarkt spielt das Präferenzrecht eine Rolle für Sie: wichtiger Bestandteil der **Nachweiskette zum Ausstellen eines Präferenznachweises** sind Lieferantenerklärungen, mit konsequenten Formvorschriften.

###Sichere und effiziente Anwendung in der Praxis

Lernen Sie in unserer Veranstaltung **„Grundlagenwissen des Präferenzrechts“** den wichtigen Unterschied zwischen nichtpräferenziellem und präferenziellem Warenursprung kennen und wie Sie die Ermittlung in Ihre Unternehmensprozesse sinnvoll einbinden. Der Schwerpunkt liegt auf Präferenzrecht.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen mit unserem weiterführenden Kurs

Vervollständigen Sie Ihr Wissen in unserem fortgeschrittenen Kurs **“Vertiefendes Präferenzrecht“**. Hier erlernen Sie, präferenzielle Sonderfälle zu erkennen und in der Praxis sicher anzuwenden sowie die effiziente Umsetzung präferenzrechtlicher Ursprungsangaben

[Weitere Informationen zum Vertiefenden Präferenzrecht finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/vertiefendes-praferenzrecht)

Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts

###Darstellung der Rechtsgrundlagen für die Besteuerung und die Entlastung von Energieerzeugnissen

Das Energiesteuerrecht bildet einerseits die Grundlage für die **Besteuerung von Energieerzeugnissen**. Andererseits gibt es eine **Vielzahl von Steuerbegünstigungen**, die in Form von Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, aber insbesondere auch als **Steuerentlastung** (auf Antrag) gewährt werden. In diesem Webinar zeigen wir Ihnen das **Besteuerungsverfahren** (Steuergegenstände, Steueraussetzungsverfahren, Steuerentstehung) sowie die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, für den Einsatz von Energieerzeugnissen in Stromerzeugungs-/KWK-Anlagen oder im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen.

Die Mehrheit der energiesteuerrechtlichen Begünstigungen sind als Beihilfe im Sinne des **Europäischen Beihilferechts** zu klassifizieren. Sie erhalten einen **Überblick über die beihilferechtlichen Vorschriften**, insbesondere zu den **Voraussetzungen und Pflichten wie bspw. Meldepflichten** nach der EnSTransV oder die Auswirkungen bei sog. **Unternehmen in Schwierigkeiten**.

###Aktuelle Grundlagen des Energiesteuerrechts

In unserer Veranstaltung **Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts** erhalten Sie einen grundlegenden Überblick über das äußerst komplexe und schnelllebige Energiesteuerrecht. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

Im Rahmen eines praxisnahen Vortrags sowie in Diskussionsrunden werden Ihnen die Inhalte des Energiesteuerrechts eingehend vermittelt.