###Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs wird es spannend
Mit dem **Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)** folgen zum 1. Januar 2028 **umfassende Veränderungen im SGB VIII**. Als Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe betreffen Sie diese ganz besonders, da vor allem das **Leistungsrecht** und die **Hilfeplanverfahren** reformiert werden. Aber auch die **Finanzierung** der Leistungen, das **Kostenbeitragsrecht** und der **inklusive Kinderschutz** werden neu strukturiert.
Damit Sie die damit einhergehenden Herausforderungen gut meistern und sich rechtzeitig vorbereiten können, geben wir Ihnen in unserer Veranstaltung einen fundierten Überblick über alle **relevanten Rechtsänderungen sowie Auswirkungen** für die Praxis in der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Die Veranstaltung findet gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, dem Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (FZKJ) statt.
###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.
###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.
###Merkantiler Minderwert verstehen
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.
###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Import**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Waren außerhalb der EU einkaufen: sei es der günstige Preis, Kunden- oder Intercompany-Verträge oder schlicht die exklusive Verfügbarkeit. Alle haben gemeinsam, dass Sie **bei der Einfuhr mit der Zollabfertigung konfrontiert** sind und damit mit einer Vielzahl von Vorschriften und formellen Vorgaben. Zusätzlich erschweren exportkontrollrechtliche **Finanzsanktions- und Embargovorschriften** Ihren Vertragsschluss.
Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Einkauf“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Wareneinkaufs und wie dieser Supplier Sourcing und Procurement beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:
+ Wie kalkulieren Sie die Höhe der Einfuhrabgaben und welche Unterlagen und Informationen werden für die Zollabfertigung benötigt?
+ Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einfuhrabgaben zu reduzieren?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ Mit welchen Unternehmen dürfen Sie keine Verträge schließen? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?
Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.
Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.
###Was müssen Sie aktuell tun?
Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende **CBAM-Berichte** über die importierten Waren quartalsweise abgeben.
In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen öffentliche Auftraggebende über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.
###Rahmenvereinbarungen in der Praxis
Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.
###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?
Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.
###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?
Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.
Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.
Egal, ob Sie Quereinsteiger im Bereich Zoll sind oder schon länger dabei: Ihnen sind fundierte Rechtsgrundlagen im Zollrecht und deren praktische Umsetzung wichtig, um **effizient und sicher** durch den Arbeitsalltag zu manövrieren. Doch neben dem Wissen für die tägliche Fleißarbeit ist es Ihnen auch wichtig, Ihre Prozesse rechtssicher zu optimieren und weitestgehend ohne aktives Zutun der Zollbehörde zu arbeiten.
###Weitblick im Unternehmen durch Überblick im Zollrecht
Sie lernen die Grundlagen der Zollabwicklung und werden fit für die Abfertigung Ihrer Einfuhr- und Ausfuhrsendungen. Doch was dann?
Unsere fünftägige Veranstaltung „Zoll Intensiv“ gibt Ihnen **neben dem Grundwissen auch direkt das vertiefende Wissen** mit dazu, u.a.:
+ Besondere Zollverfahren zur Einfuhrabgabenreduzierung in bestimmten Fällen,
+ vereinfachte Zollabwicklung zur weitestgehend selbständigen Zollabfertigung und
+ der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO als Gütesiegel gegenüber der Zollbehörde.
Das **Energie- und Stromsteuerrecht** nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des **Verbrauchsteuerrechts** ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch den zahlreichen Verknüpfungen in andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das **EU-Beihilferecht**.
###Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist
Unser Lehrgang hilft Ihnen, sich strukturiert und unter professioneller Anleitung unserer Referierenden systematisch mit dem Energie- und Stromsteuerrecht auseinanderzusetzen und so einen umfänglichen Über- und Durchblick im Paragraphendschungel zu gewinnen. Dabei helfen einschlägige Beispiele und Übungsfälle, einen Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Ihre erworbenen und mit einem **Zertifikat der IHK zu Köln** bestätigten Kenntnisse, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, bringen Sie sicher durch Ihren praktische Berufsalltag.