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Ein Jahr GEG 2024 & Ausblick auf 2025

Das **Gebäudeenergiegesetz 2020** wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine **zweite Novellierung trat am 1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.

##Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Ziel des Webinars ist, einen **Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes** zu bieten und insbesondere auf die ersten Erfahrungen bezüglich der Regelungen zum Einsatz erneuerbare Energien zurückzuschauen. Sie erlangen einen Einblick in die **aktuelle Gesetzeslage** mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten. Zudem werden **Neuerungen aus dem Normungsbereich** und **Auslegungen zum Gebäudeenergiegesetz** behandelt und gemeinsam ein Blick auf das kommende Jahr geworfen.

ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.

Zolltarif – Einreihung von Textilien

Die **Zolltarifnummer ist ein zentraler Baustein** im Unternehmen: Zollberechnung, Ursprungsermittlung, Beachtung von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Sie stehen beim Tarifieren unter großem Druck, um Ihre Firma vor Strafen und Nachzahlungen zu schützen.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Textilien” fokussiert die **Kapitel 50 bis 63 (Abschnitt XI)** und klärt Fragen wie z.B.
+ Was ist der Unterschied zwischen **gewebt, gewirkt und gestrickt**?
+ Welche Fasern gelten als **synthetisch** und welche als **künstlich**?
+ Wann wird eine **Damenbluse als Herrenhemd** eingereiht und was passiert mit **Unisex-Bekleidung**?

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Jahrestagung Außenwirtschaft & Zoll 2025

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Lassen Sie sich von unseren drei erfahrenen Profis aufzeigen, welche Rechtsänderungen und Neuerungen sich auf Ihre Zollabwicklung in Ihrem Arbeitsalltags auswirken. Nutzen Sie die Veranstaltungen auch zum Netzwerken.

+ Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
+ Worauf müssen Sie sich 2025 konzentrieren?
+ Wie sind die Vorgaben umzusetzen?

###Das hat sich bewährt!

**Online – WARM UP**
Sie erhalten einen 90-minütigen Überblick über die **aktuellen Änderungen und Neuerungen von 2024, sowie einem kurzen Ausblick für das Jahr 2025**.

Hier gehen Sie mit unserer Referentin und unseren Referenten in die Ideensammlung zu den Schulungsinhalten und haben so als Teilnehmende:r die Möglichkeit die Hauptveranstaltung mitzugestalten.

**Online – Follow Up**
In unserem 90-minütigen Follow Up erhalten Sie Informationen über abschließende Entwicklungen der **finalen Neuerungen für 2025**.

**Kostenfreie Online – Sprechstunde**
Sie können an unserer Online-Sprechstunde zu allgemeinen **Zollpraxisfragen** (keine Rechtsberatung) – direkt im Anschluss der Kölner Hybridveranstaltung am 29.01.2025 – teilnehmen.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Grundlagen und Besonderheiten in der Wertermittlung

Das Feld der Immobilienbewertung ist sehr breit gefächert. Immer wieder kommen Sie als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit **speziellen Bewertungsfällen** in Berührung. Die sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellen Sie dabei in der Wertermittlung vor Herausforderungen, da sie spezifischen Besonderheiten unterliegen und es sich häufig um schwierige Einzelfallbetrachtungen handelt.

###Spezialimmobilien und ihre Besonderheiten

Zu den Spezialimmobilien zählen viele unterschiedliche Objekte wie beispielsweise Pflege- und Seniorenheime, Freizeitimmobilien, Hotels oder Bildungseinrichtungen. Gemeinsam haben diese Immobilien, dass sie zu einem **speziellen Zweck und für eine besondere Nutzungsweise** errichtet und betrieben werden. Damit unterscheiden sie sich wesentlich von anderen Immobilien wie z. B. Mehrfamilienhäuser. Die Bewertung von Spezialimmobilien erfordert daher viel **Fachexpertise und Verständnis für die verschiedenen Nutzungsarten**.

###Das erwartet Sie in diesem Webinar

In unserer Veranstaltung erhalten Sie eine kompakte Einführung in das Thema **Bewertung von Spezialimmobilien** und bekommen einen **Überblick über Sonderimmobilien und deren Marktkriterien**. Sie erfahren, welche Immobilien zu den Spezialimmobilien gezählt werden und was diese Immobilien so besonders macht. Anschließend werden Ihnen verschiedene Vorgehensweisen zur Wertermittlung vorgestellt und anhand von **Beispielen aus der Praxis** anschaulich erläutert.

Nutzen Sie das 90-minütige Webinar, um einen Überblick über besondere Bewertungsaufgaben zu erhalten. Es dient zur Orientierung und Einführung in das komplexe Thema **Wertermittlung von Spezialimmobilien**.

###Sie entscheiden, welche Themen Sie interessieren

Dieser Termin ist der Start zu unserer neuen **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“**, in der von ausgewählten Expertinnen und Experten im Detail auf spezielle Sonderimmobilien, deren Märkte und Besonderheiten in der Bewertung eingegangen wird. Freuen Sie sich in diesem Jahr zum Beispiel auf Veranstaltungen zu den Themen **öffentliche Sportanlagen**, **Gesundheitsimmobilien** oder **öffentliche Bildungseinrichtungen**. Sie entscheiden, in welchem Bereich Sie Spezialkenntnisse erwerben möchten.

[Alle Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ sind einzeln buchbar.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-grundlagen-und-besonderheiten-in-der-wertermittlung/#cross-selling-tab-018ea2fe32cd780fa633b63c4a2959f1-pane)

Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Wie andere Verwaltungsbereiche ist auch die **öffentliche Auftragsvergabe** mit einem **Korruptionspotenzial** versehen. Das Webinar erläutert Ihnen zunächst, was unter Korruption überhaupt zu verstehen ist und befasst sich auch anhand des aktuellen **”Bundeslagebildes Korruption”** des Bundeskriminalamtes mit den verschiedenen **Erscheinungsformen von Korruption** sowie den (straf-) rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten.

###Korruption erkennen

Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Thema **„Korruption bei der öffentlichen Auftragsvergabe“**. An konkreten Beispielen werden Ihnen **Indizien für korruptes Verhalten** aufgezeigt sowie insbesondere konkrete personelle, organisatorische und weitere **Maßnahmen zur Prävention** von Korruption vorgestellt.

Die Drittstaaten- subventionsverordnung aus Bietersicht

Seit Mitte 2023 gelten die **Drittstaatensubventionsverordnung** (Verordnung (EU) 2022/2560) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1441). Nach diesen Verordnungen müssen Unternehmen seit dem 12. Oktober 2023 bestimmte **Erklärungen oder Meldungen in Vergabeverfahren** über erhaltene **drittstaatliche finanzielle Zuwendungen** abgeben.

In der bisherigen Praxis sind diesbezüglich große **Unsicherheiten und Unkenntnisse** festzustellen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Erklärungs- oder Meldepflicht kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren und sogar zu empfindlichen Geldbußen führen. Das Webinar beleuchtet die **wichtigsten Fragestellungen und Fallstricke**.

Vertiefendes Präferenzrecht

Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die **Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen**.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.

Bestandteil sind auch die **Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen**, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.

BAFA-Antragsverfahren

Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?

In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.