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Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

BAFA-Antragsverfahren

Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Den **Antrag auf Genehmigung** stellen Sie **elektronisch** beim BAFA über deren Online-Anwendung ELAN-K2.
Doch auch in den Fällen, in denen Sie sich über die Genehmigungspflicht unsicher sind, können Sie ELAN-K2 nutzen, um beispielsweise eine **Auskunft zur Güterliste** zu beantragen. Welche Informationen werden benötigt, um Rückfragen der Behörde zu vermeiden? Für welche Konstellationen können Sie Auskünfte beantragen? Und müssen Sie auch eine Allgemeine Genehmigung (AGG) über ELAN-K2 melden?

In unserer Veranstaltung „BAFA-Antragsverfahren“ erhalten Sie **anhand von Praxisbeispielen einen Einblick in dieses System** und erfahren, wie Sie damit in der Praxis schnell und rechtssicher arbeiten.

Basis Zoll

Sind Sie neu im Bereich Zoll oder haben Sie bisher die Zollvorgänge abgewickelt, ohne wirklich zu wissen, wieso, weshalb, warum Sie welche Förmlichkeiten erfüllen? Fällt es Ihnen schwer, auf Probleme zu reagieren, weil Ihnen der Kontext rund um die Zollabwicklung fehlt? Dann benötigen Sie ein solides und praxisorientiertes Grundwissen zum Zollrecht, um **selbstsicher und rechtssicher** Ihre tägliche Arbeit zu erledigen.

###Praxisnah und lösungsorientiert

Ihre Ware wird beispielsweise nach Mexiko verkauft, aber als Reklamation nach drei Monaten zurückgeschickt – schon ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl die Ausfuhr- als auch die Einfuhrvorschriften der EU zu kennen, um eine schnelle und kostengünstige Zollabwicklung zu ermöglichen. Welches Zollverfahren ist das ideale? Welche Kosten entstehen? Welche Dokumente werden für die Zollabfertigung benötigt? Und was ist mit dem Präferenznachweis?

Unsere dreitägige Veranstaltung „Basis Zoll“ gibt Ihnen einen ersten **Rundumblick**, um in der Praxis genau diese Fragen beantworten zu können und die **passenden Lösungsstrategien** zu finden.

IHK-Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht

Das **Energie- und Stromsteuerrecht** nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des **Verbrauchsteuerrechts** ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch den zahlreichen Verknüpfungen in andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das **EU-Beihilferecht**.

###Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist

Unser Lehrgang hilft Ihnen, sich strukturiert und unter professioneller Anleitung unserer Referierenden systematisch mit dem Energie- und Stromsteuerrecht auseinanderzusetzen und so einen umfänglichen Über- und Durchblick im Paragraphendschungel zu gewinnen. Dabei helfen einschlägige Beispiele und Übungsfälle, einen Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Ihre erworbenen und mit einem **Zertifikat der IHK zu Köln** bestätigten Kenntnisse, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, bringen Sie sicher durch Ihren praktische Berufsalltag.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem BtOG

###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.

###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?

Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.

In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.

Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung

Die Zollverwaltung ermöglicht Ihnen durch Bewilligungen ein weitestgehend selbständiges Abwickeln Ihrer Ein- und Ausfuhrvorgänge. Gleichzeitig führt die Risikoanalyse der Zollverwaltung vermehrt zu gezielten Kontrollen zum Zeitpunkt des Imports und Exports. Dadurch werden mehr und mehr Kontrollen in **effektive Betriebsprüfungen** verlagert, die teils Jahre nach der Warenbewegung stattfinden.

###Sicherheit durch die richtige Vorbereitung

Nicht selten ist die Verunsicherung groß, wenn eine Prüfungsanordnung ins Haus flattert. Was ist nun zu tun? Was benötigt der/die Zollprüfer:in? Was muss ich vorlegen? Welche Konsequenzen können mich treffen? Die gute Vorbereitung (und Nachbereitung) einer Zollprüfung erfordert ein solides Wissen der fachlichen Grundlagen, aber auch der **Rechte und Pflichten während einer Prüfung**.
Unsere Veranstaltung „Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung“ klärt Sie auf und zeigt Ihnen praxisnah, wie eine Prüfung durch die Zollverwaltung abläuft und **wie Sie sich darauf vorbereiten**.

###Rechtzeitiges Aufdecken von Schwachstellen

Bestandteil unserer Veranstaltung ist ein Überblick, der Ihnen die typischen Fehler im Import und Export zusammenfasst. Die beste Vorbereitung ist es, erst gar keine großen Fehler zu machen bzw. Fehler schnell und bevor der/die Prüfer:in kommt, selbst zu bemerken. Hierzu erhalten Sie Tipps und Vorschläge für die Organisation eines **eigenen Zoll-Controllings**.

Thementag Außenwirtschaft

Der **Thementag Außenwirtschaft** in Köln steht unter dem Motto: Experten referieren – Praktiker diskutieren. Unser umfangreiches Update hält Sie über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich Außenwirtschaft auf Stand.

###Steigende Risiken im Welthandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, Sanktionen und Embargos, neue Zollvorschriften sowie gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an eine funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligten erfordern ein **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung**. Dies gilt ebenso für ein sensibles Riskmanagement. Um dies zu gewährleisten ist eine regelmäßige **Weiterbildung und ein Austausch** notwendig.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Der Thementag war wieder einmal hochinformativ und geprägt von dem Erfahrungsschatz der Referenten und den anwesenden Experten. Unverzichtbare Veranstaltung!“*
**Katrin Klatt, SPINNER GmbH, Abteilung: Exportkontrolle**

*„Wie immer eine gelungene Veranstaltung, mit neuen und alten Erkenntnissen.“*
**Jutta Knorz, JK-EXPORT-IMPORT-AGENTUR**

*„Die Organisation klasse, die Referenten und auch die Themen waren sehr gut gewählt. Das erste Mal wieder in Präsenz, deshalb auch eine Veranstaltung bei der sich wieder die Gelegenheit zum Networking ergeben hat. Termin für mich seit Jahren in meinem Kalender reserviert.“*
**Doris Boegel, DST Defence Service Tracks GmbH, Abeilung: Exportkontrolle Compliance**

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **vier aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils zwei Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen

Sie sind rechtliche:r Betreuer:in und stellen sich zum Thema **Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)** unter anderem folgende Fragen?:

+ Was sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die bei freiheitsentziehenden Maßnahmen zu beachten sind?
+ Welche konkreten Pflichten und Verantwortlichkeiten habe ich als Betreuer oder Betreuerin gemäß dem geltenden Gesetz?
+ Wie unterscheiden sich die Arten der Unterbringung?
+ Welche Schritte sind im Genehmigungsverfahren für die Unterbringung erforderlich und welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
+ Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich rechtliche Schritte einleiten muss, um die Interessen des betreuten Menschen zu schützen, insbesondere in **Eilverfahren**?

Auf diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen in unserer Veranstaltung Antworten geben. Unser erfahrener Referent stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen aus und gibt Ihnen **Werkzeuge** und **Handlungsempfehlungen** an die Hand, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und **eine eigene Haftung zu vermeiden**.