###Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie Zollbefreiungen
Nicht immer können Sie Zölle bei der Einfuhr 1:1 an Ihre Kunden weitergeben. Im schlechten Fall bleiben die **Zölle als Kostenfaktor** bei Ihnen hängen. Da gilt es nun für Sie etwas tiefer in die Feinheiten des Zollrechts einzusteigen und sich die Möglichkeiten anzuschauen, mit denen Sie die **Zölle reduzieren** können.
Wie fertige ich eine Rückware ab, so dass ich keine Einfuhrabgaben zahle? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es Sonderregeln für Muster oder Waren für Analysen und Tests? In welchen Fällen kann ich mit einem Präferenznachweis sparen? Das ist nur ein kleiner Auszug der Fragen, die sicherlich auch Sie sich regelmäßig stellen. In der Praxis sind Sie oftmals auf die Mitwirkung des Absenders angewiesen, um alles in die richtige Bahn zu lenken. Mit dem richtigen Fachwissen sind Sie **in der Lage vorzubereiten, zu steuern und schlussendlich zu sparen**.
###Zollrechtliche Bewilligungen und AEO sollten gut überlegt sein
Es mag verlockend für Sie sein, die Vereinfachungen zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO zu nutzen. Doch **wo Rechte sind, sind auch Pflichten** – und das nicht wenige. Vereinfachungen, wie z.B. die vereinfachte Zollanmeldung oder das besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung können Ihre Arbeit erleichtern, müssen aber nicht. Es gilt, im Voraus zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und Kosten zu Nutzen und Ersparnis stehen.
In unserer Veranstaltung “Vertiefendes Importwissen” zeigen wir Ihnen die **Vor- und Nachteile zollrechtlicher Bewilligungen** auf und wie Sie diese sinnvoll und effizient für sich nutzen können.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.
Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.
Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.
Als Auftraggeber:in stehen Sie vor der Aufgabe, Mängel zu rügen und deren Beseitigung durchzusetzen, wenn die Bauleistung nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Vor und nach der Abnahme gibt es zahlreiche rechtliche und praktische Aspekte, die beachtet werden müssen.
###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet
In unserem **praxisorientierten Seminar** zum Thema **Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung** erfahren Sie, wie Sie mit **Fallstricken vor und nach der Abnahme** umgehen können, und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Darüber hinaus zeigen Ihnen unsere Experten praxisnah und anschaulich, worauf zu achten ist, wenn sich **anerkannte Regeln der Technik** ändern. Dabei werden auch mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Abnahme geklärt.
###Mängelrechte nach VOB/B und BGB
In der eintägigen Veranstaltung werden die **Mängelrechte nach VOB/B und BGB** vor und nach der Abnahme – mit den damit verbundenen Fallstricken und Chancen – detailliert dargelegt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem **rechtssicheren Schriftverkehr**: Sie lernen, wie Sie die Dokumentation so gestalten, dass Sie Rechtsnachteile vermeiden können. Insbesondere wird aufgezeigt, wie eine Mängelanzeige korrekt zu stellen ist, und welche Konsequenzen Bedenkenhinweise haben können.
Sie bekommen das notwendige Wissen und die passenden Werkzeuge an die Hand, um im Mängelmanagement souverän und erfolgreich zu agieren.
[Entdecken Sie auch unsere Veranstaltung „Praxiswissen für Bauleiter:innen – Nachträge und Bauzeitverzögerungen“.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/praxiswissen-fur-bauleiterinnen-mangelrechte-abnahme-und-gewahrleistung/#cross-selling-tab-0193baded4ee7b8c96fc54a4e6e2442a-pane)
Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.
Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.
**Hochstrittige Eltern, umgangsverweigernde Kinder und komplexe Sachverhalte** in der Begutachtung – die Anforderungen an psychologische Sachverständige im Familienrecht sind hoch. Unsere Webinar-Reihe „Profi-Tipps für psychologische Sachverständige im Familienrecht“ bietet Ihnen praxisnahe Unterstützung und fachliche Expertise, um diesen Herausforderungen **professionell zu begegnen**. Profitieren Sie von wertvollen Erkenntnissen und bewährten Methoden, die Ihnen in Ihrer Arbeit **Sicherheit** und **Struktur** geben.
###Diese Inhalte erwarten Sie im Modul 2
**Umgangsverweigerung durch das Kind**
Umgangsfragen mit umgangsverweigernden Kindern gehören zu den schwierigsten Begutachtungsaufträgen. Die Umgangsverweigerung kann **vielschichtig** sein, es können sowohl Gründe in dem umgangsbegehrenden Elternteil zu finden sein, aber auch in dem betreuenden Elternteil. Die Umgangsverweigerung kann auch eine Bewältigungsform des Kindes sein, um sich vor dem elterlichen Konflikt zu schützen.
Wir beleuchten sowohl die **Diagnostik** des Kindes als auch die Struktur der Begutachtung und ordnen zentrale Konzepte wie **Bindungstoleranz, Gatekeeping und den Kindeswillen** in den Kontext gerichtlicher Fragestellungen ein. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zur Gestaltung der Interaktionsbeobachtung und erfahren, welche **Fallstricke** dabei zu vermeiden sind.
[Weitere Veranstaltungen zu der Modul-Reihe „Profi-Tipps für psych. Sachverständige im Familienrecht“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/profi-tipps-fur-psych-sachverstandige-im-familienrecht-umgangsverweigerung/#cross-selling-tab-01939207a34c769b814c636cf9e7a87d-pane)
**Hochstrittige Eltern, umgangsverweigernde Kinder und komplexe Sachverhalte** in der Begutachtung – die Anforderungen an psychologische Sachverständige im Familienrecht sind hoch. Unsere Webinar-Reihe „Profi-Tipps für psychologische Sachverständige im Familienrecht“ bietet Ihnen praxisnahe Unterstützung und fachliche Expertise, um diesen Herausforderungen **professionell zu begegnen**. Profitieren Sie von wertvollen Erkenntnissen und bewährten Methoden, die Ihnen in Ihrer Arbeit **Sicherheit** und **Struktur** geben.
###Diese Inhalte erwarten Sie im Modul 1
**Herausforderungen bei der Begutachtung hochstrittiger Eltern**
Hochstrittige Elternpaare stellen besonders hohe Ansprüche an Sie als Gutachter:in, da häufig ein Klima von **Misstrauen** und Sorge vor Parteilichkeit herrscht. Sie beobachten sich gegenseitig kritisch und befürchten, dass ein Elternteil bevorzugt werden könnte. Dies führt oft zu Anträgen auf **Befangenheit**, heimlichen Audio- oder Videoaufnahmen und sogar Vorwürfen der Falschbegutachtung.
In der Veranstaltung lernen Sie konkrete Strategien kennen, um strukturiert und professionell mit den Eltern zu arbeiten. Dabei liegt der Fokus auf der Gestaltung **klarer, gut nachvollziehbarer Gutachten** sowie auf der **sensiblen Interaktion** mit den Eltern, ohne dabei selbst ins Kreuzfeuer zu geraten.
[Weitere Veranstaltungen zu der Modul-Reihe „Profi-Tipps für psych. Sachverständige im Familienrecht“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/profi-tipps-fur-psych-sachverstandige-im-familienrecht-hochstrittigkeit/#cross-selling-tab-01939201851b744b9a45a98877514375-pane)