Schlagwort-Archive: 05

Praktische Anwendung der eForms

Zum 25. Oktober 2023 wurden die sogenannten **eForms** bei EU-weiten Vergaben zur **Pflicht** (Rechtsgrundlage ist die **Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der EU-Kommission** vom 23. September 2019). So sollen über die Bekanntmachungen nicht nur mehr Daten, sondern diese zudem in besseren „Qualitäten“ im Hinblick auf eine **strukturierte Weiterverarbeitung**, erhoben werden.
Was die **Einführung von eForms für die Bekanntmachung von Vergaben und Aufträgen in der Praxis** bedeutet, erläutern wir in diesem Webinar.

Zolltarifnummern-Demystifiziert: Aktuelle Änderungen und Herausforderungen

Das Webinar bietet eine kompakte und effiziente Zusammenfassung der jährlichen **Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur** und gibt Impulse und Ideen zur Optimierung der Einreihung im eigenen Betrieb.

Die Änderungen in der **Kombinierten Nomenklatur** werden im Detail beleuchtet und die Änderungskriterien herausgearbeitet. Darüber hinaus werden die gängigen Methoden und Einreihungshilfen gezeigt sowie die Vor- und Nachteile besprochen.

Kölner VergabeTreff

###12. Kölner VergabeTreff – bleiben Sie auf dem neusten Stand!

Praktische Problemstellungen, Tipps und Tricks aus der Praxis sowie konkrete Fragestellungen aus der Rechtsprechung werden in vielen praktischen Vorträgen erörtert und beantwortet. Eine Veranstaltung von Expertinnen und Experten für Praktikerinnen und Praktiker!

**Ganz aktuell** erfahren Sie alles Wissenswerte zum Referentenentwurf des **Vergabetransformationspaketes** des **Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz**. Unsere Referentinnen und Referenten nehmen in Ihren Vorträgen Stellung zu den angedachten Änderungen.

Wie gewohnt führt Sie unser Moderatoren-Team durch die Veranstaltung und lädt Sie ein, sich mit Ihren Fragen und Beiträgen an der Diskussion und am Austausch miteinander zu beteiligen.

###Was erwartet Sie beim Kölner VergabeTreff?

Der **Kölner VergabeTreff** steht für aktuelle Themen aus dem Vergaberecht, Diskussionen, Erfahrungs- und Expertinnen- und Experten-Austausch, Networking u.v.m. Hier trifft sich einmal jährlich die Vergabe Community in Köln!

Erfahren Sie alles zu aktuellen Entwicklungen und Themen im Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VOL/A, VOL/B, VOB/A, VOB/B, SektVO, KonzVgV, VSVgV) und kommen Sie in den gemeinsamen Austausch und Diskussion mit unseren Referierenden sowie anderen Teilnehmenden.

Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Als Sachverständige:r ist für Sie die effektive Beschaffung **relevanter Informationen** von besonderer Bedeutung und stellt Sie immer wieder vor Herausforderungen. Unsere Veranstaltung **„Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten“** vermittelt Ihnen kompakt und praxisnah die Grundlagen zur Beschaffung von Daten, die zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens unerlässlich sind.

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung

Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. **zu erhebenden Daten**. Als Sachverständige:r stehen Sie zunächst vor der Aufgabe, zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein **Bild des Wertermittlungsobjekts** abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die **Wertermittlung** münden.

###In kompakter Form erhalten Sie Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen

In zwei Modulen à 90 Minuten vermitteln wir Ihnen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens. Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die **inhaltlichen Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen Daten, die Beschaffung relevanter Informationen und deren Auswertung, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des Datenschutzes bis hin zur **Planung und Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.

Planungsrecht in der Immobilienbewertung

Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.

In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.

Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO

Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.

In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Zolltarif – Einreihung von Maschinen

Die Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräten in die Kapitel 84, 85 und 90 des Zolltarifs stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die **Einreihung von Waren mit mehreren Funktionen oder mehrere miteinander arbeitende Waren** ist anspruchsvoll.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Für die Einreihung von Waren in Abschnitt XVI müssen Sie einige **Sonderregeln** in den Anmerkungen beachten, **um die zutreffende Zolltarifnummer zu ermitteln**. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind einschneidend: es werden zu wenig oder zu viel Zölle erhoben, Präferenznachweise werden falsch ausgestellt, Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten werden nicht befolgt u. v. m.

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden Ihnen in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Maschinen“ der Aufbau und die Systematik der **Kap. 84, 85 und 90 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Basis Export

Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”. Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.

###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick

Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.

Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen rechtssicher und selbstsicher handeln** zu können.

ESG in der Zollpraxis

###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?

Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**

###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?

Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.