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Behindertentestament

###Nachlassregelung für einen Menschen mit Behinderung

Die **hinreichende Versorgung** eines Kindes mit Behinderung im Erbfall ist ein großes Interesse der Eltern. Dabei besteht der Wunsch, dass das ererbte Vermögen nicht auf die Leistungen des Sozialleistungs- bzw. Sozialhilfeträgers angerechnet wird und das Kind auch als spätere erwachsene Person tatsächlich einen **Mehrwert im Erbfall** erlangt. Eine zuverlässige Möglichkeit der Absicherung bietet das in der Rechtsprechung allgemein anerkannte **klassische Behindertentestament**.

Aber was verbirgt sich eigentlich dahinter?

###Betreuer:innen als Testamentsvollstrecker:innen?

In Ihrer Betreuungstätigkeit sind Sie mit einer Vielfalt an Aufgaben wie Geldanlage, Vermögensverwaltung, Kenntnissen im Sozialrecht und der Kommunikation mit Ihren betreuten Personen betraut und bereits tief in der Materie.

Trauen Sie sich auch eine **Testamentsvollstreckung** im Sinne eines betreuten Menschen zu? Noch nicht? Dabei bringen Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen wichtige hierfür notwendige Kompetenzen mit. Darüber hinaus kann sich in diesem Zusammenhang ein für Sie als rechtliche:r Betreuer:in interessantes und **lukratives (zusätzliches) Tätigkeitsfeld** eröffnen. Ebenso trägt die Verwendung eines Behindertentestaments dazu bei, wirtschaftlich **flexibel** bei der Umsetzung der **Wünsche und Bedürfnisse** eines betreuten Menschen mit Behinderung zu bleiben.

In unserer Veranstaltung erhalten Sie eine **kompakte** Einführung in die Grundlagen des Behindertentestaments und dessen **sozial- und erbrechtliche** Grundlagen. Des Weiteren lernen Sie das notwendige **Handwerkszeug zur praktischen Umsetzung** eines entsprechenden Testaments kennen, um für die Anwendung in der Praxis bestens ausgestattet zu sein.

Zwischen Homework und Zinswende: Bewertung von Büroimmobilien in wandelnden Zeiten

In den letzten Jahren hat sich der Büroimmobilienmarkt stark verändert. **New Work-Konzepte** sind in aller Munde und **künstliche Intelligenz** spielt eine immer größere Rolle in der Arbeitswelt. Die neuen Berufsbilder und Arbeitsformen führen zu veränderten Ansprüchen an die **Assetklasse Büroimmobilie**. Hinzu kommt die **Zinswende**, die zu weiteren Veränderungen führen wird. Dieser Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die **Verkehrswertermittlung von Büroimmobilien**.

###New Work, Nachhaltigkeit & Digitalisierung: Bedeutung und Herausforderungen für den Büroimmobilienmarkt

Am **Büroimmobilienmarkt** hat Corona als Katalysator gewirkt und Entwicklungen, die sich bereits vorher abzeichneten, beschleunigt. Dies betraf nicht nur die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, sondern auch die Zusammenarbeit im Team, die Arbeitsumgebung und die Digitalisierung von Prozessen. Aber es haben sich auch Arbeitnehmer neue Betätigungsfelder gesucht, es wurden neue Teilzeitmodelle geschaffen und Arbeitgeber wurden sich über ungenutzte Flächenressourcen bewusst. Nach einer ersten euphorischen Welle des New Work wurden die kritischen Stimmen lauter, die wieder alle ins Büro holen wollten. Wo stehen wir heute und wie könnte die Entwicklung mittelfristig weitergehen?

Für die Zukunft spielen neben der Gestaltung des Arbeitsplatzes auch die **demografische Entwicklung** und der **zunehmende Fachkräftemangel** eine entscheidende Rolle. Zusätzlich zu den sozialen Faktoren gewinnen bei Büroimmobilien der **CO2-Abdruck** und die **Nachhaltigkeit** sowohl auf Käufer- als auch Mieterseite an Bedeutung. Der Einsatz der **künstlichen Intelligenz** wird unsere Arbeitswelt noch weiter verändern und sich ebenfalls auf die Büroarbeitswelt auswirken. Diese Entwicklung wird eher noch an Dynamik gewinnen, so dass es immer wichtiger wird, sie beurteilen zu können.

###Veränderte Arbeitswelt und ihre Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Büroimmobilien

In unserem **90-minütigen Webinar** erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Auswirkungen von Homeoffice und Co. auf die Büromärkte. Dadurch sind Sie in der Lage, diese Erkenntnisse zukünftig auf Ihre **eigenen Bewertungsfälle** anzuwenden.

Zoll kompakt für den Einkauf

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Waren außerhalb der EU einkaufen: sei es der günstige Preis, Kunden- oder Intercompany-Verträge oder schlicht die exklusive Verfügbarkeit. Alle haben gemeinsam, dass Sie **bei der Einfuhr mit der Zollabfertigung konfrontiert** sind und damit mit einer Vielzahl von Vorschriften und formellen Vorgaben. Zusätzlich erschweren exportkontrollrechtliche **Finanzsanktions- und Embargovorschriften** Ihren Vertragsschluss.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Einkauf“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Wareneinkaufs und wie dieser Supplier Sourcing und Procurement beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie kalkulieren Sie die Höhe der Einfuhrabgaben und welche Unterlagen und Informationen werden für die Zollabfertigung benötigt?
+ Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einfuhrabgaben zu reduzieren?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ Mit welchen Unternehmen dürfen Sie keine Verträge schließen? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Gesundheitsimmobilien sicher bewerten

Die Bewertung von „Spezial- oder Sonderimmobilien“ stellt Sie in Ihrer Praxis als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r immer wieder vor Herausforderungen? In unserer **”Fokus-Reihe Spezialimmobilien”** beleuchten wir ausgewählte Spezialimmobilien und ihre Besonderheiten in der Bewertung. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Gebieten zu erweitern.

###Bewertung von Gesundheitsimmobilien

Der demografische Wandel und eine alternde Gesellschaft haben dazu geführt, dass sich **Gesundheitsimmobilien** für die Immobilienbranche seit einigen Jahren zu einem Milliardenmarkt entwickelt haben. Aufgrund gesetzlicher Regulierungen und zahlreicher Besonderheiten bedarf es für die Wertermittlung einer gründlichen Recherche sowie umfassende rechtliche, ökonomische und technische Kenntnisse.

In unserer 3,5-stündigen Veranstaltung erläutern Ihnen unsere Referierenden anschaulich, wie sich der Markt für Gesundheitsimmobilien in den vergangenen Jahren entwickelt hat und welche Besonderheiten in der Wertermittlung gelten – insbesondere mit Blick auf **Alten- und Pflegeheime** sowie **Ärztehäuser und Medizinische Versorgungszentren**.

###Besondere Herausforderungen und Methodik bei der Bewertung von Alten- und Pflegeheimen

Bis zum Jahr 2000 wurde bei der Bewertung von Alten- und Pflegeheimen die **„Pachtwertmethode“** im Rahmen des Ertragswertverfahrens angewandt. Seit der Veröffentlichung in der GUG 5/2000 2020 hat sich die **„Investkostenmethode“** aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durchgesetzt, bei der die Investitionskosten der maßgebliche Faktor für die Wertermittlung sind. Diese Methode hat den großen Vorteil, dass die Immobilienwerte von den Betriebskosten getrennt betrachtet und keine Vermischung von Immobilienbewertung und Betriebsbewertung mehr besteht.

Im **ersten Block** des Webinars widmen wir uns den Herausforderungen, denen Sachverständige bei der Bewertung von Alten- und Pflegeheimen gegenüberstehen. Nach einem Blick auf die demografische Entwicklung der kommenden Jahre sowie der Darstellung der Pflegebedürftigkeit und der derzeitigen Probleme in der Pflege (Personalmangel, steigende Sach-, Energie- und Heizungskosten) erläutert Ihnen unser Experte anschaulich die Bewertungsmethodik unter Berücksichtigung des **§ 82 (2) – Sozialgesetzbuches XI**. Dabei wird anhand eines Beispiels die „Investkostenmethode“ der „Pachtwertmethode“ gegenübergestellt und erläutert, warum die gesetzeskonforme Anwendung der Pachtwertmethode zu grob fehlerhaften Bewertungen führt.

###Besonderheiten in der Bewertung von Ärztehäusern und Medizinischen Versorgungszentren

Ärztehäuser sind auf dem Immobilienmarkt ein Klassiker, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) dagegen eine noch vergleichsweise neue „Immobilienart“ – 2004 wurden sie im Rahmen einer der vielen **Gesundheitsreformen** der letzten Jahre als besondere Organisations-/Kooperationsform eingeführt.

Die Strukturen der medizinischen Versorgung in Deutschland befinden sich im Umbruch. Zusammenschlüsse von Ärzten und medizinischen Dienstleistungen sind die Folge. Ärztehäuser und MVZ haben daher derzeit Konjunktur und sind folglich als Bewertungsobjekt in der Arbeit des Sachverständigen keine Seltenheit mehr. Kenntnisse über die aktuellen Trends am speziellen Teilmarkt **„Ärztehäuser/MVZ“** sowie die seitens der Investoren bevorzugten Eigenschaften dieser Art von Gesundheitsimmobilien sind für eine fundierte Bewertung zwingend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund wird im **zweiten Block** des Webinars ein Überblick über die verschiedenen Typen/Ausprägungen von Ärztehäusern/MVZ, die Marktteilnehmer sowie die aktuelle Marktsituation gegeben. Detailliert wird auf die präferierten Eigenschaften dieser Immobilienart – insbesondere Lage, Größe, Gebäudeeigenschaften – eingegangen. Basierend darauf werden für die **marktgerechte Bemessung der Wertermittlungsparameter** benötigte Quellen, Anhaltspunkte, Ableitungen etc. an die Hand gegeben. Anhand von Bewertungsbeispielen wird Ihnen die Handhabung der Besonderheiten bei der Bewertung dieser Gesundheitsimmobilien veranschaulicht.

[Weitere Veranstaltungen unserer „Fokus-Reihe Spezialimmobilien“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/fokus-reihe-spezialimmobilien-gesundheitsimmobilien-sicher-bewerten/#cross-selling-tab-018f80b0d8707a72b7fa449653683fe5-pane)

Zolltarif – Einreihung von Lebensmitteln

Die **Zolltarifnummer spielt eine wichtige Rolle** im Unternehmensumfeld: Berechnen der Einfuhrabgaben, Ermitteln des Ursprungs im Präferenzrecht, Einhalten von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Um für Ihr Unternehmen Strafen und Nachzahlungen zu verhindern, muss die Zolltarifnummer korrekt sein – entsprechend stehen Sie unter großem Druck.

Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Lebensmitteln” rückt die **Kapitel 1 bis 24 (Abschnitte I bis IV)** in den Fokus. Insbesondere die zutreffende Einordnung von **Lebensmittelzubereitungen** ist eine Kunst für sich und verlangt viel Detailwissen und Warenkenntnis von Ihnen.

Familienrechtspsychologische Begutachtung – Qualitätsstandards und Stolpersteine

###Keine leichte Aufgabe – Begutachtung einer Familienkrise

Im Bereich der **Familienrechtspsychologie** haben Sie es häufig mit „familiären Krisen“ zu tun. Trennung, Scheidung, die Gefährdung von Kindeswohl und eine drohende Herausnahme von Kindern und Jugendlichen. Für die betroffenen Familien sind diese Situationen existenziell und daher emotional aufgeladen und nicht selten von Angst, Trauer und Aggressionen begleitet.

Die von Ihnen erstellten **familienrechtspsychologischen Gutachten** tragen zur Entscheidungsfindung bei und geben Antworten, u. a. auf folgende Fragen:

+ Welche Betreuungsregelung ist für Kinder und Jugendliche förderlich?
+ Sind aus psychologischer Sicht bereits Schädigungen der Kinder und Jugendliche im Haushalt der Eltern zu diagnostizieren?
+ Welche Hilfen zur Abwendung dieser Gefährdung können eingeleitet werden?
+ Wie kann eine Kontaktregelung bei beispielsweise einem psychologisch kranken Elternteil ausgestaltet werden?

###Qualitätsstandards und Stolpersteine im Rahmen der Begutachtung erkennen und vermeiden

Auch wenn inzwischen **Mindestanforderungen** an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht vorliegen, so treffen Sie in der Praxis doch immer wieder **individuelle Abwägungen** zur Diagnostik, der Auswahl von Testverfahren, der Interaktionsdiagnostik und der Exploration.
In unserer Veranstaltung lernen Sie eine Reihe von Stolpersteinen kennen, die den diagnostischen Prozess beeinträchtigen oder sogar den Anlass der **Befangenheit** begründen oder im schlimmsten Fall sogar zu **Haftungsfällen** führen. Sie legen gemeinsam das Augenmerk auf die praktische Darstellung der **Qualitätsstandards** und der **Stolpersteine** im Rahmen der Begutachtung, um diese möglichst im Vorfeld bereits zu vermeiden.

Ein Jahr GEG 2024 & Ausblick auf 2025

Das **Gebäudeenergiegesetz 2020** wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine **zweite Novellierung trat am 1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.

##Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Ziel des Webinars ist, einen **Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes** zu bieten und insbesondere auf die ersten Erfahrungen bezüglich der Regelungen zum Einsatz erneuerbare Energien zurückzuschauen. Sie erlangen einen Einblick in die **aktuelle Gesetzeslage** mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten. Zudem werden **Neuerungen aus dem Normungsbereich** und **Auslegungen zum Gebäudeenergiegesetz** behandelt und gemeinsam ein Blick auf das kommende Jahr geworfen.

Handel mit Embargoländern

Denken Sie bei dem Wort „Embargo“ auch direkt an „Handel verboten“, „sehr risikobehaftet“ oder gar „illegal“? Doch **Embargos schließen den Handel** mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern **nicht aus**. Für Sie ist es von großer Bedeutung, die Möglichkeiten und Risiken im Handel mit Embargoländern zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu treffen.

###Einzelfallprüfung unerlässlich

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren. Eine **detaillierte Prüfung des Länderembargos** für alle Waren ist unerlässlich, um **Verstöße zu vermeiden** – und auch um **Möglichkeiten für neue Absatzmärkte zu finden**.

In unserer Veranstaltung „Handel mit Embargoländern“ erlernen Sie die notwendige Fachkunde, um die Einzelfallprüfung durchzuführen und notwendige Vertragsbestandteile aufzunehmen.

BtPrax-Tag

Der **BtPrax-Tag 2024** widmet sich dem Thema **„Chancen und Grenzen“ im Betreuungsrecht**. Als Expertin bzw. Experte in diesem Bereich stehen Sie vor der Aufgabe, rechtliche Anforderungen praxisnah umzusetzen. Sicherlich fallen Ihnen spontan zahlreiche Situationen ein, in denen Recht und Praxis zunächst nicht harmonierten und **individuelle Lösungen** für betreute Personen gefunden werden mussten.

Die Online-Fachtagung bietet nicht nur aktuelle Beiträge, sondern auch reale Geschichten. Erfolgreiche **Best Practice** Beispiele werden präsentiert, um mögliche Ansätze für rechtliche, institutionelle, gesundheitliche, kulturelle und ethische Aspekte zu diskutieren.

###Neu: Der zweite Tagungstag ist jetzt auch einzeln buchbar

Auch in diesem Jahr haben wir für Sie wieder einen bunten Blumenstrauß an Themen zusammengestellt.
Am Freitag, dem 21. Juni 2024, bietet Ihnen das Programm eine facettenreiche Palette an Einblicken. Von **unterstützter Entscheidungsfindung** über **rechtliche und ethische Betrachtungen** zur Sterbehilfe bis hin zur **interkulturellen Perspektive** auf rechtliche Betreuung werden wichtige Aspekte aus Sicht von Praktiker:innen beleuchtet.

Diese Vielfalt ermöglicht eine umfassende Diskussion und fördert ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Möglichkeiten zur **Zusammenarbeit zugunsten der betreuten Menschen**. Ganz besonders freuen wir uns, **Frau Haase als Selbstvertreterin** begrüßen zu dürfen, die uns allen aus Ihrer Sicht wertvolle Impulse für eine gute Zusammenarbeit zwischen betreutem und rechtlich betreuendem Menschen geben wird.