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Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 und 2024

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Mit dem **Jahressteuergesetz 2024** wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch **Sachverständigengutachten** auch auf die gesamte **Grundsteuer** nach dem Bundesmodell **ausgeweitet**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 3-stündigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und umfassend die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** und **JStG 2024** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 und 2024

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Mit dem **Jahressteuergesetz 2024** wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch **Sachverständigengutachten** auch auf die gesamte **Grundsteuer** nach dem Bundesmodell **ausgeweitet**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 3-stündigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und umfassend die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** und **JStG 2024** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Die **kommunalen Spitzenverbände NRW** haben zwischenzeitlich **eine „Mustersatzung“** erarbeitet, welche inhaltlichen Regelungen und eine konkretisierende Satzungsregelung aufweisen soll. Ob und was eine Kommune satzungsmäßig tatsächlich regelt, bestimmt sie letztlich selbst.

Im Webinar werden die **landesrechtlichen Vorgaben und die kommunalen Spielräume** dargestellt und erläutert. Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Vergaberecht in NRW ab 2026: Was Kommunen jetzt wissen müssen

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.

###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände

Die **kommunalen Spitzenverbände NRW** haben zwischenzeitlich **eine „Mustersatzung“** erarbeitet, welche inhaltlichen Regelungen und eine konkretisierende Satzungsregelung aufweisen soll. Ob und was eine Kommune satzungsmäßig tatsächlich regelt, bestimmt sie letztlich selbst.

Im Webinar werden die **landesrechtlichen Vorgaben und die kommunalen Spielräume** dargestellt und erläutert. Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils drei Webinar-Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Wertermittlung aus steuerlichen Anlässen: Praxisnahe Ansätze und Methoden

Die Bedeutung und Vielseitigkeit der **Verkehrswertermittlung von Immobilien für steuerliche Zwecke** wird oft unterschätzt. Häufig wird die steuerliche Bewertung fälschlicherweise auf die Einheitsbewertung oder die Grundbesitzbewertung im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer reduziert. Diese Aspekte stellen jedoch nur einen Teilbereich dar. Grundsätzlich kann die steuerliche Bewertung in drei Hauptkategorien unterteilt werden: **Besteuerung beim Übergang von Grundbesitz**, **Ertragsbesteuerung** und **Substanzbesteuerung**.

###Steuerliche Herausforderungen meistern

Immobilienwerte spielen im Steuerrecht eine vielfältige Rolle. Ein Beispiel ist die Ermittlung des zutreffenden Entnahmewertes bei Betriebsaufgaben oder anderen Entnahmevorgängen, bei denen ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen überführt wird. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein aktueller Verkehrswert vor, wird der Entnahmewert (Teilwert des Grundstücks) häufig geschätzt. Dabei können die angesetzten Schätzwerte erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten abweichen.

Auch das neue Thema **„Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer“** oder die häufig diskutierte Aufteilung eines Kaufpreises zum Zwecke der Abschreibung, die sogenannte **Kaufpreisaufteilung**, ist ohne die Expertise eines Sachverständigen auf diesem Gebiet häufig nicht möglich. Insbesondere für den **Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer** und neuerdings auch der **Grundsteuer** ist das steuerliche Schnittstellenwissen zur Immobilienbewertung entscheidend.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

In dem halbtägigen Webinar haben Sie die Möglichkeit, eigene Beiträge zu platzieren und Fragen zu stellen, die gezielt aufgegriffen und in die Webinarinhalte integriert werden. Unser Experte verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der Oberfinanzdirektion NRW über eine hohe Expertise auf diesem Gebiet und vermittelt Ihnen praxisnahes Wissen.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahlende die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Das Webinar **„Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“** erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt der Gesetzgeber jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Das Webinar zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem Gutachten und der steuerlichen Berücksichtigung von **Belastungen**.

Das Webinar besteht aus **3 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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###Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten. Das Modul erläutert ebenfalls die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**, die in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung ist.

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###Modul 2 – Steuerliches Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die ab dem 01.01.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt. Zudem stellt das Modul auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes dar, die durch das **Jahressteuergesetz 2024** zu beachten sind.

Zusätzlich erläutert das Modul 2 das **reformierte Sachwertverfahren**, bei dem seit 2023 ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden ist.

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###Modul 3 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahlende allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Der Bundesfinanzhof hat eingefordert, dass der Nachweis auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts zulässig ist. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch bei der **Grundsteuer Sachverständigengutachten** zu.

Begleiteter Umgang

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum Schutz des Kindes vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in auch in schwierigen Situationen souverän agieren

In unserer vierteiligen, insgesamt 10-stündigen Webinar-Reihe, möchten wir Sie in Ihrer Rolle als Umgangsbegleiter:in stärken, indem wir Ihnen fundiertes Fachwissen und eine Vielzahl an Informationen sowie Tipps und Tricks für die Umsetzung in die Praxis an die Hand geben.

Sie erfahren, wie es Ihnen gelingt, zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben** zu erfüllen, ohne Ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren: Einerseits die Hinführung zu den leiblichen Eltern und anderseits die Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen dieser Personen. Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen zu den Themenfeldern **„Pflegekinder“, „Psychische Erkrankung der Eltern“ sowie „Häusliche Gewalt und „Hochstrittigkeit“**, zeigen wir Ihnen mögliche Lösungsansätze zur direkten Umsetzung auf.

Des Weiteren lernen Sie, unter welchen Bedingungen ein **Aussetzen von Umgangskontakten** sinnvoll ist, um alle Beteiligten – auch sich selbst – zu schützen und sich abzugrenzen. Das Erkennen von Beziehungsmustern sowie die Verinnerlichung von Methoden und Handlungsmöglichkeiten sind elementar wichtig, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen kompetent agieren zu können.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr hilfreiche Informationen zu den Themen, mit denen man im BU immer wieder zu kämpfen hat. Die Aufteilung in 4 Halbtagesmodule war hilfreich, die Fortbildung in den Berufsalltag zu integrieren.“*
**Anonym, 2023**

*(…) „Ich bin als Neueinsteiger in der Thematik BU mit den jeweiligen Unterlagen gut vorbereitet worden. (…) Ich fühlte mich gut in der Gruppe aufgehoben und profitierte auch von den interessanten Inhalten von den Gesprächen der gesamten Gruppe. Es war keine Zeit zum Abschalten. Es war eine durchaus gut gestaltete Veranstaltung. Danke für dieses super Handout. Ich freue mich nun in den BU zu starten.“*
**Anonym, 2023**

Fokus-Reihe Spezialimmobilien: Besonderheiten in der Wertermittlung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Als Immobilienbewerter:in und -sachverständige:r kommen Sie regelmäßig mit speziellen Bewertungsfällen in Berührung. Insbesondere die Bewertung der sogenannten **Spezial- oder Sonderimmobilien** stellt oft große Herausforderungen dar. In unserer **„Fokus-Reihe Spezialimmobilien“** beleuchten ausgewählte Expertinnen und Experten diese besonderen Immobilien, ihre Märkte und die spezifischen Bewertungsmethoden. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fachwissen in diesen Spezialbereichen gezielt zu vertiefen.

###Besonderheiten bei der Bewertung von historischen und denkmalgeschützten Gebäuden

Häufig werden bei der Wertermittlung von Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, die Besonderheiten eines Denkmals aus Vereinfachungsgründen oder Unkenntnis nicht ausreichend berücksichtigt. Ohne fundierte Kenntnisse der Denkmaleigenschaften ist deren Berücksichtigung bei der Verkehrswertermittlung jedoch kaum möglich.

###Das erwartet Sie

Dieses Webinar vermittelt eine **interdisziplinäre Vorgehensweise** zur **Bewertung historischer und denkmalgeschützter Objekte**. Um die spezifischen Merkmale eines Denkmals richtig bewerten zu können, werden zunächst die Grundlagen der wesentlichen Besonderheiten vermittelt. Darauf aufbauend wird die Ermittlung des Verkehrswertes anhand von **Beispielrechnungen** anschaulich dargestellt.

Mit Hilfe von konkreten Fallbeispielen erhalten Sie in unserem halbtägigen Webinar das notwendige Wissen praxisnah vermittelt. Dabei werden sowohl **wertmindernde als auch werterhöhende Merkmale** marktgerecht berücksichtigt und konkrete Lösungsansätze erläutert. Auch kontrovers diskutierte Ansätze aus der Fachliteratur werden von unserem Experten ausführlich behandelt.

Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung

Es lohnt sich für Sie aus Kostengründen meist mehr, Produkte außerhalb der EU herstellen zu lassen statt hier. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie auf hochwertige Komponenten oder Vormaterialien aus der EU verzichten müssen. Das Zollrecht bietet Ihnen hier mit der passiven Veredelung (PV) eine Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.

###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren

Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.

Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.

In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.