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Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahlende die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

Das Webinar **„Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“** erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** führen. Seit 2021 verlangt der Gesetzgeber jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Das Webinar zeigt die genauen **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem Gutachten und der steuerlichen Berücksichtigung von **Belastungen**.

Das Webinar besteht aus **3 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

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###Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der **steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken** gelten. Das Modul erläutert ebenfalls die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen**, die in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung ist.

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###Modul 2 – Steuerliches Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer

Mit dem **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die ab dem 01.01.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. In diesem Modul wird die **steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren** dargestellt. Zudem stellt das Modul auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes dar, die durch das **Jahressteuergesetz 2024** zu beachten sind.

Zusätzlich erläutert das Modul 2 das **reformierte Sachwertverfahren**, bei dem seit 2023 ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden ist.

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###Modul 3 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahlende allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete **Zertifizierung von Sachverständigen**. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.

Der Bundesfinanzhof hat eingefordert, dass der Nachweis auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts zulässig ist. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch bei der **Grundsteuer Sachverständigengutachten** zu.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 und 2024

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst. Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Mit dem **Jahressteuergesetz 2024** wurde das Bewertungsgesetz erneut geändert. Hier wurde – neben weiteren Änderungen – die Nachweismöglichkeit durch **Sachverständigengutachten** auch auf die gesamte **Grundsteuer** nach dem Bundesmodell **ausgeweitet**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** und **JStG 2024** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

„Zaubern mit Zahlen“: Mathematische Grundlagen und Zusammenhänge der Immobilienbewertung

Der **Verkehrswert** (auch der **Beleihungswert**) wird ermittelt und nicht errechnet, trotzdem besteht der wesentliche Teil der **Erstattung eines Gutachtens** in der Durchführung von Rechenaufgaben. Bei Programmgutachten wird der Rechenteil überwiegend vom Programm erledigt. Sachverständige, die ihre Gutachten jedoch ohne Bewertungsprogramm erstellen, benötigen **umfassende mathematische Kenntnisse**.

In unserem halbtägigen Webinar wiederholen Sie **grundlegende Rechenoperationen**. Zudem lernen Sie eventuell für Sie neue Verfahren kennen. Weiterhin erfahren Sie vertiefend, wie sich die Änderung von Eingangsdaten auf das Ergebnis der Bewertung auswirkt. Sie bekommen so Sicherheit im Umgang mit Zahlen, ein Gefühl für die relevanten Eingangsdaten und Sicherheit bei der Durchführung von Rechenoperationen.

###Rechenvorgänge innerhalb der Wertermittlung souverän meistern

Ein Verkehrswertgutachten gründet sich zunächst auf Tatsachen, die im beschreibenden Teil des **Gutachtens** ausgeführt sind. Im wertenden Teil sind diese Tatsachen in Zahlen umzumünzen. Dazu sind Rechenoperationen erforderlich, die – bei Programmgutachten – im Hintergrund ablaufen oder selbst programmiert werden müssen. Viele Berechnungen sind einfach und schnell abgearbeitet, manche sind komplizierter. Sie lassen sich mit dem Taschenrechner und dem Computer erledigen. Fatal: Am Ende einer mathematischen Operation steht zwingend immer auch ein Ergebnis. Ob das richtig ist oder falsch, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen.

Gemeinsam mit unserem Experten rekapitulieren Sie in diesem Webinar **mathematische Grundlagen** und lernen im Rahmen der Anwendung und der Übung, wie Sie die Ihnen gestellten Rechenaufgaben sinnvoll durchführen. In einem speziellen Teil (**für die Wertermittlung erforderliche Daten**) erfahren Sie, wie (auch falsche) Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren sich auf das **Ergebnis Ihrer Wertermittlung** auswirken.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Das Webinar vermittelt Ihnen in anschaulicher Weise die Grundlagen der Mathematik zur Erstattung von Verkehrswertgutachten. Dabei geht es in erster Linie um die Durchführung der Rechenoperationen, gleichzeitig erfahren Sie etwas über die Hintergründe der Berechnung. Sie bekommen dadurch Sicherheit bei der Anwendung der Verfahren. Zur Festigung des Gehörten üben Sie an einigen Beispielen.

Lunch & Learn für Existenzgründer:innen: Immobilienbewertung als Nebengewerbe

Existenzgründer:innen aufgepasst: Sie begeistern sich für die Bewertung von Immobilien und stehen vor der Entscheidung, ein eigenes Sachverständigenbüro zu gründen oder sind bereits mitten im Gründungsprozess? In unseren monatlich stattfindenden **„Lunch & Learn-Webinaren“** unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

###Immobilienbewertung als Nebengewerbe

In unserem Oktober-Termin erläutern wir Ihnen, ob Immobilienbewertung im Nebenerwerb oder als zweites Standbein – beispielsweise neben der Immobilienvermittlung – möglich ist und welche Besonderheiten zu beachten sind wie z. B. das Trennungsgebot. Wir sprechen auch darüber, wann Sie freiberuflich bzw. gewerblich tätig sind.

###Was Sie in unseren interaktiven Mittagspausen erwartet

Während Sie Ihr Mittagessen genießen, erhalten Sie von unseren Expertinnen und Experten informative, spannende und praxisnahe Tipps, die Sie bei der Gründung Ihres eigenen Büros unterstützen. Mit wenig Aufwand bekommen Sie hilfreiche Impulse und haben die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen und direkt die Antworten zu erhalten.

Sie können flexibel entscheiden, ob Sie am Rechner, Laptop oder Smartphone bei den **Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen** mit dabei sind. Essen und Trinken ist dabei ausdrücklich erwünscht!

###Die Lunch & Learn-Reihe im Überblick

Ab September 2024 bis zunächst März 2025 findet jeden letzten Montag im Monat ein 30-minütiges **„Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen“** statt.

Jeder Termin steht unter einem bestimmten Fokusthema, sodass Sie für sich entscheiden können, in welchem Bereich Sie sich Input für Ihr Vorhaben holen möchten.

[Weitere Veranstaltungen der “Lunch & Learn-Reihe” finden Sie hier](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/lunch-and-learn-fur-existenzgrunderinnen-immobilienbewertung-als-nebengewerbe/#cross-selling-tab-0190fe9bb73a7973a787a6f4eb6b88e9-pane)

Flächenberechnungen in der Praxis der Immobilienbewertung

Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.

In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.

Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen die wichtigsten Grundlagen.

Planungsrecht in der Immobilienbewertung

Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.

In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.

Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 ab 01.01.2023

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst.

Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

Immobilienbewertung in Hochwassergefahrengebieten

Im Rahmen von Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Nähe von Flüssen und Bächen stellt sich – nicht erst seit dem Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – immer wieder die Frage, wie sich eine mögliche Hochwassergefahr oder ein vergangenes Hochwasserereignis auf den Wert eines Grundstücks auswirken kann.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem halbtägigen Webinar erhalten Sie eine Einführung in die **rechtlichen Gegebenheiten** rund um das Thema **„Hochwasser“**. Die Begrifflichkeiten wie beispielsweise das **festgesetzte Überschwemmungsgebiet, HQ100** oder der **Gewässerrandstreifen** werden an Beispielen erläutert. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Informationsquellen, mögliche Einschränkungen durch **wasserrechtliche Vorgaben** und die Berücksichtigung im Bewertungsprozess. Abgerundet wird die Veranstaltung mit **Beispielen aus der Wertermittlungspraxis** unter Anwendung verschiedener Wertansätze.

Ziel des Webinars ist es, einen **Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten** und die möglichen **wasserrechtlichen Beschränkungen** zu geben und an Praxisbeispielen mögliche **Einflüsse für die Wertermittlung** aufzuzeigen.

Flächenberechnungen in der Praxis der Immobilienbewertung

Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.

In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.

Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen die wichtigsten Grundlagen.

Planungsrecht in der Immobilienbewertung

Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.

In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.

Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.