Schlagwort-Archive: Exportkontrolle

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

###Das erwartet Sie

Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.

Exportkontrolle bei Technologietransfer

Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch **keine Ausfuhrzollabfertigung**, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.

###Herausforderung digitale Datenübermittlung

Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute **digital durch die Welt geschickt**. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall **schwer beherrschbar**. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.

###Notwendige Sensibilisierung im Kollegenkreis

Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.

###Das erwartet Sie

Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.

Vertiefende Exportkontrolle

Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.

Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.

Vertiefende Exportkontrolle

Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.

Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.

Grundlagen der Exportkontrolle

Der Oberbegriff “Exportkontrolle” ist längst überholt: die sich dahinter verbergenden Rechtsvorschriften wirken sich nicht nur auf die Ausfuhr aus, sondern auch auf Einfuhr, Verbringung und Datentransfer. Auch Handelsgeschäfte vor Ort oder Dienstleistungen können durch die Exportkontrolle beschränkt sein und Sie vor Genehmigungspflichten stellen.

Unsere Veranstaltung “Grundlagen der Exportkontrolle” gibt Ihnen einen **umfassenden Überblick, welche Rechtsbereiche zur Exportkontrolle gehören und wie sich diese auf Ihren Unternehmensalltag auswirken**. Direkt im Anschluss werden die Bereiche “Sanktionslisten” und “Güterlisten”, von denen Sie als Unternehmen im zivilen Sektor betroffen sind, praxisnah vertieft.

Vertiefende US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.

Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.

Vertiefende US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.

Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.

Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.

Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.