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Erbbaurechte im Fokus: Von der Theorie in die Praxis der Verkehrswertermittlung

Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht hat besondere Inhalte deren Einschätzung ein hohes Maß an Spezialwissen und praktische Expertise erfordert. Es ergibt sich ein breites Spektrum mit gegenseitiger Überlagerung durch das **ErbbauRG, ImmoWertV, Rechtsprechung, Bewertungsmodellen und Marktdaten**, dass durch die hier angesprochenen Zielgruppen bei Erbringung ihrer Leistungen objektspezifisch zu durchdringen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass **Beratungen und Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** regelmäßig nur auf seichtem Teilwissen basieren, sind Unsicherheiten und auch deutliche Fehleinschätzungen im vorliegenden Teilmarkt nicht verwunderlich. Dies ergibt sich beispielsweise

+ auf Seiten der **Sachverständigen**, die **eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt** werden,

+ bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten** oder

+ für **Rechtsanwälte bei der Erstellung von Stellungnahmen und Beratung** von Mandanten.

Die genannte Problematik beruht u.a. auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem bundesdeutschen Grundstücksmarkt – ein **großes Spektrum an relevanten Einflussgrößen** in der Regel **einem geringen Datensatz an Kaufpreisen** gegenübersteht.

Bei der Verkehrswertermittlung obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Ihr Einstieg in die Themenwelt des Erbbaurechts

Unser Lernvideo vermittelt Ihnen in 90 Minuten ausgehend von den **Grundlagen** insbesondere mit den **gesetzlichen und vertraglichen Inhalten des grundstücksgleichen Rechts die Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** und gibt **wertvolle Hinweise aus der Praxis zur Qualitätssteigerung und zur Gutachtenüberprüfung**. Durch das konzentrierte Fachwissen erhalten Sie einen schnellen Zugang zu einem Spezialthema, bei dem Fachwissen und praktische Erfahrungswerte von besonders hohem Wert sind.

Erbbaurecht kompakt

Das Webinar „Erbbaurecht kompakt“ vermittelt die Grundlagen, wertrelevanten Besonderheiten und den Umgang mit dem grundstücksgleichen Recht im Rahmen der Wertermittlung nach den Verfahren der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§ 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Das Kompakt-Webinar bildet ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht die **wesentlichen Inhalte der Wertermittlung** im Zusammenhang mit Erbbaurechten ab.

Zunächst wird das **Rechtskonstrukt „Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt.

Das Erbbaurecht sowie das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**. Die **novellierte ImmoWertV** bietet hierfür **verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Webinar vorgestellt werden.

Die Präsentation wird den Webinarteilnehmer:innen Verfügung gestellt.