###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines **FIT FÜR 2025-Trainings** sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.
Seien Sie am 20. Februar 2025 in Köln oder online mit dabei, wenn sich auf der **Fachtagung »Bausachverständige«** renommierte Expertinnen und Experten über aktuelle Entwicklungen in Technik und Recht austauschen. Feiern Sie mit uns das **20-jährige Jubiläum der Zeitschrift »Bausachverständige«** – der Fachzeitschrift für Bauschäden, Bausanierung, Bau- und Gebäudetechnik, Baurecht und gutachterliche Tätigkeit.
Werfen Sie zusammen mit dem Redaktionsteam einen Blick auf die **vergangenen 20 Jahre** und natürlich auch auf die **Zukunft der Bausachverständigentätigkeit**: Was kommt auf die Sachverständigen zu? Wie verändern sich die Rahmenbedingungen? Welche Themen werden die nächsten Jahre dominieren?
**Es ist soweit:** Der Gewinner unseres Leserawards **„Bester Beitrag aus 20 Jahren Bausachverständige“** steht fest: Dipl.-Ing. (FH) Ingo Kern überzeugte mit seinem Artikel „Das selbstkompostierende Flachdach“ aus dem Jahr 2016 und erhielt die große Mehrheit der Leserstimmen. Wir freuen uns, Herrn Kern als Referent auf der BauSV-Tagung begrüßen zu dürfen, wo er ein spannendes Update zu seinem preisgekrönten Thema präsentieren wird.
**Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden und gehen Sie mit uns in die Zukunft!**
Oftmals ist es auf den ersten Blick für Sie nicht lukrativ in der EU zu produzieren. Neben hohen Personal- und Produktionskosten kommen noch Zölle für den Import notwendiger Vormaterialen dazu. An dieser Stelle lohnt es sich für Sie genauer hinzuschauen und das besondere Zollverfahren „Aktive Veredelung“ in Betracht zu ziehen, um Einfuhrabgaben zu sparen.
###Immer die für Sie günstige Lösung
Grundprinzip der aktiven Veredelung ist es, dass Sie **keine Einfuhrabgaben zahlen für eingeführte Waren, die Sie im Zollgebiet der EU bearbeiten oder zu neuen Produkten verarbeiten**, wenn Sie diese am Ende des Veredelungsprozesses wieder ausführen. Die notwendige Flexibilität bleibt Ihnen dennoch vorhanden: Sie entscheiden bei Abschluss des Veredelungsvorgangs, ob die Ware wieder ausgeführt wird oder ob Sie diese doch in den freien Verkehr der EU überführen, und Einfuhrabgaben zahlen. Für eine Vielzahl von Waren können Sie dabei sogar **entscheiden, was für Sie günstiger ist**: Einfuhrabgaben für das fertige Veredelungserzeugnis oder für die eingeführten Waren, aus denen das Veredelungserzeugnis hergestellt wurde.
In unserer Veranstaltung “Das besondere Zollverfahren Aktive Veredelung“ lernen Sie, in welchen Fällen Sie die aktive Veredelung nutzen können sowie die praxisnahe Umsetzung.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Waren außerhalb der EU einkaufen: sei es der günstige Preis, Kunden- oder Intercompany-Verträge oder schlicht die exklusive Verfügbarkeit. Alle haben gemeinsam, dass Sie **bei der Einfuhr mit der Zollabfertigung konfrontiert** sind und damit mit einer Vielzahl von Vorschriften und formellen Vorgaben. Zusätzlich erschweren exportkontrollrechtliche **Finanzsanktions- und Embargovorschriften** Ihren Vertragsschluss.
Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Einkauf“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Wareneinkaufs und wie dieser Supplier Sourcing und Procurement beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:
+ Wie kalkulieren Sie die Höhe der Einfuhrabgaben und welche Unterlagen und Informationen werden für die Zollabfertigung benötigt?
+ Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einfuhrabgaben zu reduzieren?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ Mit welchen Unternehmen dürfen Sie keine Verträge schließen? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?
Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.
###Noch mehr Arbeit für Zoll und Exportkontrolle?
Environmental, Social, Governance, kurz ESG, ist unbestritten im medialen und gesellschaftlichen Fokus. Allein in diesem Jahr sind mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) drei bedeutende und aufwandsintensive Regularien in Kraft getreten.
Sie können sicher davon ausgehen: **ESG wird fester Bestandteil künftiger Unternehmens-Compliance!**
###Wie können Sie diese Themen praxisnah angehen?
Sie erhalten in unserer Veranstaltung „ESG in der Zollpraxis“ einen umfassenden **ESG-Gesamtüberblick** mit Einsicht in Aufbau und Systematik der Regularien. Mit dem **speziell hierfür entwickelten „ESG-Filter“** werden Sie befähigt, eine **unternehmensindividuelle Betroffenheitsanalyse** durchzuführen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps und Tools für die Adressierung und Umsetzung im Unternehmen.
Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.
###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.
###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.
Für Sie als Beteiligte:r am Betreuungsverfahren ist das Wissen um die **spezifischen Merkmale psychischer Krankheiten** und deren Verlauf von grundlegender Bedeutung: Je mehr Sie über die medizinischen Grundlagen wissen, desto besser können Sie die Situation der betreuten Person einschätzen. Insbesondere im Rahmen der **unterstützten Entscheidungsfindung** ist medizinisches Know-How für die Einordnung der von der rechtlich betreuten Person geäußerten Wünsche unerlässlich. Des Weiteren ermöglicht es Ihnen, drohende erhebliche gesundheitliche Gefahren frühzeitig zu erkennen sowie **ärztliche Gutachten und Empfehlungen** besser zu verstehen.
###Behandlungsmöglichkeiten kennen und konkrete Handlungsempfehlungen ableiten
Die Veranstaltung liefert Ihnen die notwendigen medizinischen Grundlagen, aus denen Sie als Betreuer:in konkrete Handlungsansätze ableiten können. Sie lernen u. a. die Krankheitsbilder der **Schizophrenie**, der **Demenz**, der **affektiven Erkrankungen** und der **Persönlichkeitsstörungen inkl. Borderlinetyp** sowie deren Behandlungsmöglichkeiten und Besonderheiten im Umgang mit erkrankten betreuten Personen kennen. Anhand konkreter Bespiele aus Ihrer Praxis diskutieren wir gemeinsam **konkrete Handlungsvorschläge** im Spannungsfeld zwischen **Ideal und Realität**.
###Trotz Erkrankung ein lebenswertes Leben führen – Möglichkeiten und Grenzen in der Betreuung
Häufig ist die Hilfe rechtlicher Betreuung erforderlich für Menschen mit schwer **chronisch verlaufenden** psychischen Störungen. Hier geht es nicht nur um die Frage der medizinischen Behandlung, sondern auch um die Frage, wie die betroffenen Personen ihren Alltag erleben und **mit ihrer Störung leben** können. Wir wollen im Austausch mit Ihnen Ideen entwickeln und die **Grenzen der rechtlichen Betreuung** ausloten.
###Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.
###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.
###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.
###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.
Die Einreihung von Elektronik stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Insbesondere die Einreihung von Elektronikprodukten mit mehreren Funktionen oder Elektronik als Teil einer anderen Ware ist anspruchsvoll.
###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.
Um z.B. die verschiedenen LED-Positionen voneinander abgrenzen zu können, müssen Sie diese zunächst kennen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf dem Aufbau und der Systematik der Kap. 84, 85 und 90 sowie der Pos. 9405 und 9504. Auch der Bereich Unterhaltungselektronik ist kniffelig: wann kommt die Ware in Pos. 9504 und wann in Kap. 84 oder 85?
###Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Elektronik“ der Aufbau und die Systematik der besonders in Frage kommenden **Kap. 84, 85 und 90 und Pos. 9405 und 9504 des Zolltarifs** erläutert und die Besonderheiten zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.
Seitdem gebaut wird, gibt es auch **Bauschäden**. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung, schlechte Bauausführung – die **Liste möglicher Schadenursachen** ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende **Rissbilder** zeigen und deren **Tragfähigkeit** manchmal bedroht ist.
###Das erwartet Sie im Webinar
Neben natürlichen Ursachen stehen die durch den **Menschen beeinflussten Veränderungen im Baugrund** im Mittelpunkt dieses Webinars. Die Interaktion zwischen Baugrund, Grundwasser und Gründung führt zu entsprechenden Rissbildern, die die Tragfähigkeit von Gebäuden bedrohen können. Im Verlauf des Webinars wird ein **minimal-invasives Verfahren zur Baugrundverstärkung** anhand vieler Praxisbeispiele vorgestellt.