###Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie Zollbefreiungen
Nicht immer können Sie Zölle bei der Einfuhr 1:1 an Ihre Kunden weitergeben. Im schlechten Fall bleiben die **Zölle als Kostenfaktor** bei Ihnen hängen. Da gilt es nun für Sie etwas tiefer in die Feinheiten des Zollrechts einzusteigen und sich die Möglichkeiten anzuschauen, mit denen Sie die **Zölle reduzieren** können.
Wie fertige ich eine Rückware ab, so dass ich keine Einfuhrabgaben zahle? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es Sonderregeln für Muster oder Waren für Analysen und Tests? In welchen Fällen kann ich mit einem Präferenznachweis sparen? Das ist nur ein kleiner Auszug der Fragen, die sicherlich auch Sie sich regelmäßig stellen. In der Praxis sind Sie oftmals auf die Mitwirkung des Absenders angewiesen, um alles in die richtige Bahn zu lenken. Mit dem richtigen Fachwissen sind Sie **in der Lage vorzubereiten, zu steuern und schlussendlich zu sparen**.
###Zollrechtliche Bewilligungen und AEO sollten gut überlegt sein
Es mag verlockend für Sie sein, die Vereinfachungen zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO zu nutzen. Doch **wo Rechte sind, sind auch Pflichten** – und das nicht wenige. Vereinfachungen, wie z.B. die vereinfachte Zollanmeldung oder das besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung können Ihre Arbeit erleichtern, müssen aber nicht. Es gilt, im Voraus zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und Kosten zu Nutzen und Ersparnis stehen.
In unserer Veranstaltung “Vertiefendes Importwissen” zeigen wir Ihnen die **Vor- und Nachteile zollrechtlicher Bewilligungen** auf und wie Sie diese sinnvoll und effizient für sich nutzen können.
###Verschenken Sie kein Geld – nutzen Sie Zollbefreiungen
Nicht immer können Sie Zölle bei der Einfuhr 1:1 an Ihre Kunden weitergeben. Im schlechten Fall bleiben die **Zölle als Kostenfaktor** bei Ihnen hängen. Da gilt es nun für Sie etwas tiefer in die Feinheiten des Zollrechts einzusteigen und sich die Möglichkeiten anzuschauen, mit denen Sie die **Zölle reduzieren** können.
Wie fertige ich eine Rückware ab, so dass ich keine Einfuhrabgaben zahle? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Gibt es Sonderregeln für Muster oder Waren für Analysen und Tests? In welchen Fällen kann ich mit einem Präferenznachweis sparen? Das ist nur ein kleiner Auszug der Fragen, die sicherlich auch Sie sich regelmäßig stellen. In der Praxis sind Sie oftmals auf die Mitwirkung des Absenders angewiesen, um alles in die richtige Bahn zu lenken. Mit dem richtigen Fachwissen sind Sie **in der Lage vorzubereiten, zu steuern und schlussendlich zu sparen**.
###Zollrechtliche Bewilligungen und AEO sollten gut überlegt sein
Es mag verlockend für Sie sein, die Vereinfachungen zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO zu nutzen. Doch **wo Rechte sind, sind auch Pflichten** – und das nicht wenige. Vereinfachungen, wie z.B. die vereinfachte Zollanmeldung oder das besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung können Ihre Arbeit erleichtern, müssen aber nicht. Es gilt, im Voraus zu prüfen, in welchem Verhältnis Aufwand und Kosten zu Nutzen und Ersparnis stehen.
In unserer Veranstaltung “Vertiefendes Importwissen” zeigen wir Ihnen die **Vor- und Nachteile zollrechtlicher Bewilligungen** auf und wie Sie diese sinnvoll und effizient für sich nutzen können.
Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die **Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen**.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.
Bestandteil sind auch die **Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen**, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.
Die Grundlagen des Präferenzrecht beherrschen Sie – doch manchmal reicht das nicht: Ihre Ware erreicht den EU-Präferenzursprung auf herkömmlichen Wege nicht. An diesem Punkt setzt unsere Veranstaltung “Vertiefendes Präferenzrecht” an und zeigt Ihnen die Möglichkeiten, mit denen Sie oftmals doch noch den EU-Präferenzursprung erreichen.
So können Sie beispielsweise mit der stufenweisen Ursprungskalkulation, auch Baugruppenkalkulation genannt, Ihre Herstellungsprozesse einzeln betrachten und pro Herstellungsstufe den Ursprung kalkulieren statt nur das Endprodukt.
Bestandteil sind auch die Feinheiten bestimmter Präferenzabkommen, wie z.B. das Regionale Übereinkommen, das mit seinen alternativen Ursprungsregeln und der diagonalen Kumulierung erweiterte Möglichkeiten schafft, den Präferenzursprung zu erreichen.