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Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts

Sie lernen die **stromsteuerrechtlichen Grundlagen** kennen und erhalten einen ersten Überblick über das Stromsteuerrecht und seine Rechtsgrundlagen:
+ Stromsteuergesetz (StromStG)
+ Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV)
+ Energiesteuer-Richtlinie der EU

Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Begünstigungs- und Entlastungstatbestände** stehen dabei im Fokus.

###Begünstigungen im Stromsteuerrecht

Das Stromsteuerrecht kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen Begünstigungstatbestände (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das *‘Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die Steuerentstehung werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des Steuerschuldners einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung**, -entrichtung, etc.) thematisiert.

Die Mehrheit der stromsteuerrechtlichen Begünstigungen ist als **Beihilfe** im Sinne des Europäischen Beihilferechts zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer **Selbsterklärung mittels Vordruck 1139**.

Stromsteuer – neue Förderung für gewerbliche Stromverbraucher

Sind Sie ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, könnte Ihnen eine Entlastung der Stromsteuer zustehen. Durch eine **Gesetzesänderung zum 1. Januar 2024 hat sich der Kreis der begünstigten Unternehmen in Deutschland schätzungsweise um 600.000 erweitert**.

Unsere Veranstaltung „Stromsteuer – neue Förderung für gewerbliche Stromverbraucher“ gibt Ihnen einen **ersten Einblick in diese neue Stromsteuerentlastung**, zeigt Ihnen, ob auch Sie von einer Erstattung profitieren können und was Sie tun müssen, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen.

**Die Entlastung wird nur auf Ihren ausdrücklichen Antrag gewährt, der zwingend online an das zuständige Hauptzollamt übermittelt werden muss!**