In Ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter:in in der Kinder- und Jugendhilfe erwarten Sie im Rahmen des neuen **Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)** zahlreiche Änderungen. Sie fühlen sich noch nicht ganz sattelfest, haben aber keine Zeit, sich durch die juristisch schwere Kost selbständig durchzuarbeiten? Kein Problem, da sind Sie bei uns genau richtig.
In leicht verdaulichen Häppchen à 90 Minuten geben wir Ihnen mit dieser Fortbildungsreihe einen umfassenden und gleichzeitig **kompakten Überblick** über die bevorstehenden Neuerungen. Des Weiteren tauchen wir in den **Spezialmodulen 2-4** noch tiefer in die Thematik ein und bereiten Sie so optimal auf die Neuausrichtung in den jeweiligen Bereichen vor.
Unser Experte führt Sie durch die **wichtigsten Module**, die für die Praxis entscheidend sind.
###In Modul 4: “IKJHG Leistungserbringerrecht” erwartet Sie Folgendes:
Das Leistungsrecht wird mit dem IKJHG umfassend neu gestaltet werden. Um diese Leistungen ab 1.1.2028 erbringen und von den Leistungsberechtigten **gewählt** bzw. von den „Jugendämter **belegt**“ werden zu können, ist es eine Neustrukturierung des Leistungsrechts und eine entsprechende **Refinanzierung** erforderlich. Diese Neuausrichtung und die Neugestaltung des Leistungserbringerrechts werden in der Veranstaltung beleuchtet.