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AW NEXT FAQ Lieferantenerklärung

Das E-Learning zum Thema Lieferantenerklärung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Wir danken allen, die sich aktiv beteiligt und zuvor Fragen eingereicht haben. Erhalten Sie neben unserem Lernvideo ebenfalls ein Quiz zur Lernkontrolle.

**Themenübersicht**
+ Was ist eine Lieferantenerklärung?
+ Welchen Zweck erfüllt eine Lieferantenerklärung?
+ Wer kann eine Lieferantenerklärung ausstellen?
+ Unterschriftsleistung
+ Unterschied Einzel- und Langzeitlieferantenerklärung
+ Gültigkeit einer Langzeit-Lieferantenerklärung
+ Ausfüllen einer Langzeit-Lieferantenerklärung
+ Auskunftsblatt INF 4

Beim E-Learning AW NEXT FAQ handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Reguvis Akademie GmbH und der Reguvis Fachmedien GmbH. Ihre Anmeldedaten werden aus organisatorischen Gründen von beiden Unternehmen verwendet.

E-Learning: Grundlagenwissen Sanktionslistenprüfung

Versäumen Sie nicht im Rahmen Ihrer Außenhandelsgeschäfte die Sanktionslisten zu prüfen. Dieses E-Learning vermittelt Ihnen die Grundlagen zur Einschränkung des freien Wirtschaftsverkehrs und Ausnahmen davon. Sanktionen und Embargos werden erklärt sowie der Prozess der Sanktionsumsetzung und die Bereitstellung von Sanktionsinformationen. Des Weiteren geht das E-Learning auch auf strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen ein.

Schulungsinhalte u.a.:

– Prinzip des freien Wirtschaftsverkehrs in Deutschland
– Einschränkungen des freien Wirtschaftsverkehrs
– Sanktionen und Embargos
– Initiatoren von Sanktionsmaßnahmen
– Der Prozess der Sanktionsumsetzung innerhalb der EU
– Die Bereitstellung von Sanktionsinformationen
– Strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen
– Durchführung und Ergebnis der Sanktionslistenprüfung
– Sanktionslistenüberprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern

KOINNO-E-Learning: Die innovative öffentliche Beschaffung verstehen und anwenden

**Die innovative öffentliche Beschaffung verstehen und anwenden**
Seit der Novellierung des Vergaberechts 2016 können im Beschaffungsprozess auch innovative Aspekte berücksichtigt werden. Das KOINNO-E-Learning verfolgt das Ziel, ein Grundverständnis zur innovativen öffentlichen Beschaffung zu vermitteln. Insbesondere aber Klarheit darüber zu geben, welche Vorteile und Möglichkeiten die innovative öffentliche Beschaffung bietet und wie sie in der eigenen praktischen Arbeit eingesetzt werden kann. Dies wird anschaulich anhand von über 100 Grafiken, Videos und Exkursen in vier Modulen erklärt.

– Einführung und Status quo der öffentlichen Beschaffung
– Einführung in die innovative öffentliche Beschaffung
– Elemente für einen innovativen Beschaffungsprozess
– Methoden und Instrumente zur Beschaffung von Innovationen

Das E-Learning richtet sich an alle Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, die sich mit dem Thema Innovation eingehender beschäftigen möchten. Es kann aber ebenso von politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessierten absolviert werden.

Und so einfach geht es. Sie melden sich im Shop des Bundesanzeiger Verlags kostenfrei für das KOINNO-E-Learning an. Hiernach erhalten Sie Ihren persönlichen Zugang. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf www.der-vergabetrainer.de an und gehen Sie auf Ihre kostenfreien Kursinhalte. Hier erfahren Sie alles über die Grundlagen einer innovativen öffentlichen Beschaffung.

Sobald Sie fit in den Inhalten sind, können Sie zusätzlich Ihr erlangtes Wissen durch einen Abschlusstest nachweisen. Beantworten Sie in 10 Minuten mindestens 6 von 10 Multiple-Choice-Fragen richtig und Sie erhalten Ihr persönliches Zertifikat.

KOINNO wünscht Ihnen viel Erfolg!

Corporate Publishing: E-Learning, Learning-Management-System & Content

**E-Learning, Learning-Management-System & Content**
Eine nicht mehr wegzudenkende Form der Wissensvermittlung ist das klassische E-Learning. Zugleich ist die Entwicklung und Umsetzung eine der „Königsdisziplinen“ in der Transformation von Wissen in Lernmaterialien. Vor allem, wenn es sich um einen juristischen Schwerpunkt wie das Vergaberecht handelt. Hier müssen unzählige Sachverhalte in leicht verständliche Bilder „übersetzt“ und in ein Learning-Management-System integriert werden.

Aktuell handelt es sich bei den Lernmaterialien im Vergaberecht durchweg um sehr textlastige Darstellungen. Durch eine gute grafische bzw. animierte Darstellung der komplexen Zusammenhänge sind die Inhalte wesentlich leichter zu verstehen bzw. für mehr Menschen zugänglich. Genau hier liegt der große Vorteil eines E-Learning.

Sie suchen einen Spezialisten bei der Beratung und Erstellung von E-Learnings im Vergabebereich? Wir beraten Sie gerne!

Seit mehreren Jahren erstellt die Kompetenzstelle VergabeWissen sowohl für die öffentliche Hand, als auch für Unternehmen in Zusammenarbeit mit ihren Partnern vergaberechtliche E-Learnings und stellt diese in der eigenen Software entgeltlich und unentgeltlich zur Verfügung.

Hierbei profitieren Sie sowohl vom Know-How des Bundesanzeiger Verlags im Bereich vergaberechtlicher Medien-Content, seinem breiten Netzwerk von Experten mit den verschiedensten Schwerpunkten und seiner Kompetenz in der Umsetzung von E-Learning-Content. Dadurch sind wir ein verlässlicher Partner, der Ihre Projekte zur erfolgreichen Umsetzung bringt.

Sie benötigen einen Partner zur Umsetzung von E-Learning-Projekten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Wissen zur Verfügung.
Zum Beispiel zwecks

– Entwicklung eines Strategischen Fortbildungskonzepts
– Umsetzung von E-Learning-Kursen mit dem Schwerpunkt Vergaberecht
– Übernahme vorhandener E-Learning-Inhalte in die eigene LMS.

Wenden Sie sich einfach an Ihren obenstehenden Ansprechpartner aus der Kompetenzstelle VergabeWissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Vergabeverfahren & Vergabeunterlagen: E-Vergabe

**E-Vergabe**
Die E-Vergabe ist Pflicht – mit der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch unterhalb der Schwellenwerte! Dadurch hat sich die Beschaffungspraxis grundlegend geändert: Öffentliche Vergabeverfahren werden blitzschnell in allen Landesteilen oder auch europaweit verbreitet. Alle Vergabeunterlagen müssen für jedermann einsehbar und “downloadbar” sein. Auftraggeber sind zur E-Vergabe verpflichtet; aber auch Bieter, denn sie müssen ihre Angebote elektronisch einreichen. Ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg oder andere elektronische Formen ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig – aber aus verschiedenen Gründen keineswegs zu empfehlen.

Apropos Bieter – auch für sie verändert sich die Welt der Vergabe: Sie erfahren viel früher, viel einfacher, viel umfangreicher und kostengünstiger, welcher Auftraggeber was ausgeschrieben hat, ausschreiben wird und, ob diese Ausschreibung in das eigene Leistungsprofil passt.

Als Mitanbieter der E-Vergabe-Plattform DTVP, die auf der cosinex-Technologie basiert, sind uns die Stärken und Schwächen bestehender Angebote von E-Vergabe-Lösungen bekannt. Daneben stehen wir im ständigen Austausch mit Vergabestellen, die E-Vergabe-Lösungen in ihren Beschaffungsprozess integrieren. Hier sehen wir vielfach, dass in der Vergabestelle komplexe technische und vor allem organisatorische Herausforderungen zu meistern sind. Die richtige Implementierung der E-Vergabe ist jedoch entscheidend für den Erfolg und die optimale Nutzung der elektronischen Möglichkeiten in allen Phasen des Beschaffungs- bzw. Vergabeprozesses.

Reguvis – Kompetenzstelle VergabeWissen bietet Ihnen eine praxisbezogene, individuelle und neutrale 360°-Beratung rund um die Implementierung und Umstellung Ihrer Vergabeprozesse auf die E-Vergabe. Dabei werden alle Phasen eines Beschaffungsprozesses einbezogen. Beginnend bei der Bedarfsermittlung über die Entwicklung der Vergabeunterlagen und die Festlegung der Eckpunkte eines Vergabeverfahrens bis hin zur Einstellung der Vergabedokumente auf einer Vergabeplattform.

Corporate Publishing: E-Learning, Learning-Management-System & Content

**E-Learning, Learning-Management-System & Content**
Eine nicht mehr wegzudenkende Form der Wissensvermittlung ist das klassische E-Learning. Zugleich ist die Entwicklung und Umsetzung eine der „Königsdisziplinen“ in der Transformation von Wissen in Lernmaterialien. Vor allem, wenn es sich um einen juristischen Schwerpunkt wie das Vergaberecht handelt. Hier müssen unzählige Sachverhalte in leicht verständliche Bilder „übersetzt“ und in ein Learning-Management-System integriert werden.

Aktuell handelt es sich bei den Lernmaterialien im Vergaberecht durchweg um sehr textlastige Darstellungen. Durch eine gute grafische bzw. animierte Darstellung der komplexen Zusammenhänge sind die Inhalte wesentlich leichter zu verstehen bzw. für mehr Menschen zugänglich. Genau hier liegt der große Vorteil eines E-Learning.

**Sie suchen einen Spezialisten bei der Beratung und Erstellung von E-Learnings im Vergabebereich? Wir beraten Sie gerne!**

Seit mehreren Jahren erstellt die Kompetenzstelle VergabeWissen sowohl für die öffentliche Hand, als auch für Unternehmen in Zusammenarbeit mit ihren Partnern vergaberechtliche E-Learnings und stellt diese in der eigenen Software entgeltlich und unentgeltlich zur Verfügung.

Hierbei profitieren Sie sowohl vom Know-How des Bundesanzeiger Verlags im Bereich vergaberechtlicher Medien-Content, seinem breiten Netzwerk von Experten mit den verschiedensten Schwerpunkten und seiner Kompetenz in der Umsetzung von E-Learning-Content. Dadurch sind wir ein verlässlicher Partner, der Ihre Projekte zur erfolgreichen Umsetzung bringt.

**Sie benötigen einen Partner zur Umsetzung von E-Learning-Projekten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Wissen zur Verfügung.**
Zum Beispiel zwecks

– Entwicklung eines Strategischen Fortbildungskonzepts
– Umsetzung von E-Learning-Kursen mit dem Schwerpunkt Vergaberecht
– Übernahme vorhandener E-Learning-Inhalte in die eigene LMS.

Wenden Sie sich einfach an Ihren obenstehenden Ansprechpartner aus der Kompetenzstelle VergabeWissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Vergabeverfahren & Vergabeunterlagen: E-Vergabe

**E-Vergabe**
Die E-Vergabe ist Pflicht – mit der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auch unterhalb der Schwellenwerte! Dadurch hat sich die Beschaffungspraxis grundlegend geändert: Öffentliche Vergabeverfahren werden blitzschnell in allen Landesteilen oder auch europaweit verbreitet. Alle Vergabeunterlagen müssen für jedermann einsehbar und “downloadbar” sein. Auftraggeber sind zur E-Vergabe verpflichtet; aber auch Bieter, denn sie müssen ihre Angebote elektronisch einreichen. Ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg oder andere elektronische Formen ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig – aber aus verschiedenen Gründen keineswegs zu empfehlen.

Apropos Bieter – auch für sie verändert sich die Welt der Vergabe: Sie erfahren viel früher, viel einfacher, viel umfangreicher und kostengünstiger, welcher Auftraggeber was ausgeschrieben hat, ausschreiben wird und, ob diese Ausschreibung in das eigene Leistungsprofil passt.

Als Mitanbieter der E-Vergabe-Plattform DTVP, die auf der cosinex-Technologie basiert, sind uns die Stärken und Schwächen bestehender Angebote von E-Vergabe-Lösungen bekannt. Daneben stehen wir im ständigen Austausch mit Vergabestellen, die E-Vergabe-Lösungen in ihren Beschaffungsprozess integrieren. Hier sehen wir vielfach, dass in der Vergabestelle komplexe technische und vor allem organisatorische Herausforderungen zu meistern sind. Die richtige Implementierung der E-Vergabe ist jedoch entscheidend für den Erfolg und die optimale Nutzung der elektronischen Möglichkeiten in allen Phasen des Beschaffungs- bzw. Vergabeprozesses.

Reguvis – Kompetenzstelle VergabeWissen bietet Ihnen eine praxisbezogene, individuelle und neutrale 360°-Beratung rund um die Implementierung und Umstellung Ihrer Vergabeprozesse auf die E-Vergabe. Dabei werden alle Phasen eines Beschaffungsprozesses einbezogen. Beginnend bei der Bedarfsermittlung über die Entwicklung der Vergabeunterlagen und die Festlegung der Eckpunkte eines Vergabeverfahrens bis hin zur Einstellung der Vergabedokumente auf einer Vergabeplattform.

Wichtig: Die elektronische Dokumentation des Vergabevorganges ist in allen Vergabeordnungen vorgeschrieben. Auch organisatorisch ist die elektronische Dokumentation von zentraler Bedeutung. Deshalb ist der Aufbau einer revisionssicheren, elektronischen Dokumentation in Form einer elektronischen Vergabeakte unverzichtbar. Das gilt auch für den richtigen internen Umgang mit diesem Organisationsmittel. Insofern ist eine Anpassung der Verwaltungs- und Geschäftsabläufe ebenso erforderlich wie die Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit.

Ziel ist es, Sie in die Lage zu versetzen, mit einer Ihren Bedürfnissen angepassten E-Vergabelösung Ihre Beschaffungen präzise, schnell, rechtssicher und zu klar kalkulierbaren Prozesskosten abwickeln zu können.

Datenschutz und Datensicherheit, Änderung von Verwaltungs- und Geschäftsabläufen, die Einführung von elektronischen Vergabeverfahren sowie der Aufbau einer eigener elektronischen Vergabeakte sind Themen, bei denen wir Sie gerne unterstützen. Zum Beispiel durch:
* Empfehlungen zu Inhalt, Aufbau und Software für eine elektronische Vergabeakte,
* Unterstützung bei der Neugestaltung von Arbeitsabläufen,
* Ermittlung des Beratungsbedarfs und Problemanalyse,
* Hilfe zur Selbsthilfe, z.B. durch konkret auf Ihre Situation abgestimmte Workshops und/oder Inhouse-Seminare,
* Unterstützung bei der Umstellung auf die E-Vergabe mit Begleitung der ersten Ausschreibungen,
* Unterstützung bei der Entwicklung von Zuständigkeiten.

E-Learning: US-(Re-)Exportkontrolle: Wer muss die EAR beachten?

Jedes Unternehmen muss sich fragen, ob seine Geschäfte einen US-Bezug aufweisen, denn auch nicht-amerikanische Unternehmen kommen mit den Regelungen der US-(Re-)Exportkontrolle in Berührung. Diese kann darin bestehen, dass US-Güter ge- oder verkauft oder weiterverarbeitet werden oder Handel mit US-Personen getrieben wird.
Dieses E-Learning vermittelt die Hintergründe und Ziele des US-Exportkontrollrechts sowie die dazugehörigen Begriffe und Grundzüge. Sie erfahren, in welchem Bezug Sie zum US-Recht stehen und erhalten Erläuterungen zum Prozess der Prüfung und erfahren, welche Hilfsmittel Sie heranziehen können.

Schulungsinhalte u.a.:

– Warum gibt es Exportkontrollen
– Ziel der Exportkontrolle
– Begriffe der Exportkontrolle (EU und USA)
– Ausfuhr, Verbringung, Reexport
– Bezugsfaktoren zum US-Recht
– Prüfung: Subject to the EAR ?
– US-Person?
– US-Produkt?
– Hilfsmittel zur Bestimmung US-Person/US-Produkt?
– Nach der Prüfung

E-Learning: Sicherer Umgang mit der Exportkontrolle!

Sensibilisieren Sie alle Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen für das Thema Exportkontrolle

Exportkontrolle geht Jeden im Unternehmen an – warum das so ist, vermittelt diese Schulung. Das E-Learning erklärt die Grundlagen der Exportkontrolle, die Grundzüge von Regelungen und wichtige Begrifflichkeiten. Es richtet sich an Teammitglieder oder Mitarbeitende im Haus, die von der Akquisition bis zur Abwicklung in Exportaufträge eingebunden sind. Das Training macht deutlich, warum und wann die Exportkontrollstelle in die Auftragsabwicklung einzubinden ist. Nur so können Sie als Exportkontrollbeauftragter Ihren Aufgaben reibungslos nachkommen.

Schulungsinhalte u.a.:

– Exportkontrolle: Wozu?
– Die Freiheit und die Beschränkungen des Außenhandels
– Handlungen und Tätigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr
– Die Organisation und das Handbuch der Exportkontrolle
– Die vier Prüfaspekte der Exportkontrolle
– Was versteht man unter Gütern und Dual-Use-Gütern
– Was versteht man unter Ausfuhr und Verbringung?
– Welche Verbote, Beschränkungen und Genehmigungspflichten gibt es?
– Was passiert bei Verstößen?
– Übungen

E-Learning: Arbeits- und Organisationsanweisung für die Exportkontrolle

Von exportierenden Unternehmen wird erwartet, dass sie über eine funktionierende Exportkontroll-Organisation verfügen. Das Vorhandensein eines solchen internen Compliance-Programms (ICP) spiegelt sich im Arbeits- und Organisationshandbuch wider. Dieses E-Learning beinhaltet Definitionen, Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe sowie Prüfschritte und zeigt darüber hinaus den Behörden bei Zuverlässigkeitsprüfungen die individuelle Umsetzung der Exportkontrollvorschriften – angepasst auf die Unternehmensstruktur – auf.

Mit diesem E-Laerning erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit notwendigen Inhalten, Formulierungsvorschläge dienen dabei als wertvolle Orientierung. Darüber hinaus erhalten Sie praxisorientierte Hinweise zur notwendigen Individualisierung Ihrer AuO. Auf diese Weise erarbeiten Sie sich Ihre individuelle Arbeits- und Organisationsanweisung, mit der Sie die Exportkontrolle in Ihrem Unternehmen sicher managen!
Schulungsinhalte u.a.:

– Leitfaden mit praxisorientierten Tipps zur Erarbeitung oder Optimierung eines Arbeits- und Organisationshandbuches
– Rechtsübergreifende Erläuterungen, die zur Errichtung oder zur Erhaltung eines angemessenen Compliance-Management-Systems (CMS) in der Exportkontrolle erforderlich sind
– Praxisrelevante, individualisierbare Formulierungsvorschläge für die Erstellung einer eigenen Arbeits- und Organisationsanweisung, passend zur jeweiligen innerbetrieblichen Situation

Dauer: ca. 150 Minuten