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Präferenzfachwirt:in

Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.

###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg

Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.

###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft

Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:

+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?

In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.

Rechtsklares Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht

Ob Sie nun einen Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung beziehungsweise auf Entlastung von Energieerzeugnissen oder elektrischem Strom stellen möchten, eine Steueranmeldung abgeben müssen oder einer **EU-beihilferechtlichen Anzeige- oder Erklärungspflicht** unterliegen: Im Ergebnis führt dies immer zur **Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke**. Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Zollverwaltung macht auch vor Vordrucken und Formularen im Verbrauchsteuerrecht nicht halt – **ab dem 1. Januar 2025 müssen Vordrucke und Formulare zunehmend zwingend elektronisch über das Zollportal abgegeben werden**.

Aufgrund der oft komplexen und sperrigen Rechtsgrundlagen sind viele energie- und stromsteuerrechtlichen Vordrucke nicht besonders benutzerfreundlich geraten. Auf der einen Seite beklagen die Unternehmen häufig deren schwere Verständlichkeit, während die Verwaltung unter einer hohen Zahl fehlerhaft ausgefüllter Vordrucke und Formulare ächzt, die wiederum von beiden beteiligten Gruppen sehr verwaltungsaufwändig korrigiert werden müssen. Darüber hinaus sorgen die häufigen Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts ebenfalls für eine hohe Fehleranfälligkeit.

Unsere Veranstaltung **„Rechtsklares Ausfüllen von Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht“** setzt genau hier an und vermittelt Ihnen die notwendige Kompetenz, um Ihre Anträge und Erklärungen effizient, **fehlerfrei** auszufüllen.

Immobilienbewertung in Hochwassergefahrengebieten

Im Rahmen von Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Nähe von Flüssen und Bächen stellt sich – nicht erst seit dem Jahrhundert-Hochwasser 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen – immer wieder die Frage, wie sich eine mögliche Hochwassergefahr oder ein vergangenes Hochwasserereignis auf den Wert eines Grundstücks auswirken kann.

###Was Sie in unserer Veranstaltung erwartet

In unserem halbtägigen Webinar erhalten Sie eine Einführung in die **rechtlichen Gegebenheiten** rund um das Thema **„Hochwasser“**. Die Begrifflichkeiten wie beispielsweise das **festgesetzte Überschwemmungsgebiet, HQ100** oder der **Gewässerrandstreifen** werden an Beispielen erläutert. Sie erhalten einen Überblick über wichtige Informationsquellen, mögliche Einschränkungen durch **wasserrechtliche Vorgaben** und die Berücksichtigung im Bewertungsprozess. Abgerundet wird das Seminar mit **Beispielen aus der Wertermittlungspraxis** unter Anwendung verschiedener Wertansätze.

Ziel des Webinars ist es, einen **Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten** und die möglichen **wasserrechtlichen Beschränkungen** zu geben und an Praxisbeispielen mögliche **Einflüsse für die Wertermittlung** aufzuzeigen.

Nachhaltige IT-Beschaffung: So navigieren Sie den wachsenden Dschungel der Kriterien

Die Welt erstickt im Elektroschrott. Allein im Jahr 2022 türmten sich global 62 Millionen Tonnen an ausrangierten Geräten – eine erschreckende Zahl, die uns unweigerlich vor Augen führt, dass wir **umdenken** müssen. Aber wie können Sie inmitten dieses wachsenden Abfallbergs und der Klimabelastung durch **die IT-Branche Ihre Beschaffungsprozesse nachhaltiger gestalten**?

Die Antwort ist komplex, aber es gibt Leuchtfeuer, die den Weg weisen. Eines davon ist **TCO Certified, eine Nachhaltigkeitszertifizierung** mit Sitz in Stockholm. TCO Certified hat sich vor über 30 Jahren das Ziel gesetzt, diesen negativen Impakt auf breiter Front zu reduzieren und eine Brücke zwischen den Einkäufern, Nutzern und den Herstellern herzustellen. Davon **profitieren** alle – von kleinen Beschaffungsstellen bis zu Städten und Bundesländern.

TCO Certified gibt Unternehmen, Behörden und Institutionen einen umfassenden Rahmen an die Hand, um die Nachhaltigkeit ihrer IT-Beschaffung zu verbessern. Die **Zertifizierung** konzentriert sich dabei auf vier zentrale Kernbereiche: **Klima, gefährliche Stoffe, Kreislaufwirtschaft und die Lieferkette.**

###Was Sie in diesem Webinar erwartet

**Lernen Sie die vier Säulen unserer umfassenden Nachhaltigkeit kennen**: Klima, Gefahrenstoffe (sowohl im Produkt als auch im Fertigungsprozess), Zirkularität, Produktionsstätten und Zulieferer.

**Best Practice**: Auch auf kommunaler Ebene entstehen zunehmend ambitionierte Richtlinien für eine nachhaltigere IT-Beschaffung. Die Green Procurement Guidelines der Stadt Hamburg zeigen beispielhaft, wie öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeit systematisch in der IT-Beschaffung verankern können. Hamburg setzt hier extensiv auf TCO Certified als verlässliche und unabhängige Nachweisführung zur Einhaltung von Hamburgs umfassenden und fortschrittlichen Nachhaltigkeitskriterien.

Die nachhaltige Beschaffung von IT-Produkten wird zu einem strategischen Erfolgsfaktor für Unternehmen. Entscheidend ist nun die konsequente Umsetzung in den Beschaffungsprozessen. Insbesondere für Einkäufer und Beschaffungsexperten ist TCO Certified ein wertvolles Instrument, das ihre Arbeit erheblich erleichtert.

Von der Strategie zur Umsetzung: Die CO2 Performance Ladder als Beschaffungsinstrument für Behörden & Unternehmen

###Lernen Sie ein Instrument kennen mit dem Sie, entweder als Beschaffungsabteilung oder als bietendes Unternehmen, Ihre CO₂ Emissionen langfristig senken können.

Die **CO₂ Performance Ladder (CO₂PL) ** wurde 2009 in den Niederlanden eingeführt, wird zurzeit in europäischen Ländern pilotiert und soll nun auch in Deutschland Kommunen, öffentlichen Beschaffungsstellen und Unternehmen helfen, **CO₂-Emissionen systematisch zu reduzieren**.

Die CO₂PL dient als **Beschaffungsinstrument für öffentliche Auftraggeber und CO₂-Managementsystem für bietende Unternehmen**. Die Nutzung der CO₂PL durch öffentliche Auftraggeber als Wertungskriterium, bietet Unternehmen, die sich aktiv für die CO₂-Reduktion einsetzen, einen Vorteil
und schafft einen Anreiz für diejenigen, die noch damit beginnen müssen.

Gleichzeitig sichert die **Prüfung durch Dritte** die Vertrauenswürdigkeit der CO₂PL, fördert kontinuierliche Verbesserungen in den Unternehmen und entlastet Beschaffungsstellen von Nachweispflichten.

In der Veranstaltung bekommen Sie einen Einblick wie die CO₂PL, aus Perspektive der öffentlichen Auftraggeber und bietenden Unternehmen funktioniert, und welche Vorteile eine Nutzung hat.

Das Deutsche Bieterverzeichnis für Ihre Markterkundung

Markterkundungen spielen eine zunehmend wichtige Rolle für öffentliche Auftraggeber, um Unternehmen zu identifizieren, die gezielt Lösungen für aktuelle Herausforderungen und Bedarfe anbieten. Darüber hinaus erfordert es eine gute Marktkenntnis, um Leistungsbeschreibungen – unter Berücksichtigung der am Markt verfügbaren Produkte und Dienstleistungen – passgenau auf die eigenen Bedarfe zu formulieren.

Häufig fehlt es jedoch an Erfahrungswerten und an Lösungen, wie eine Markterkundung effizient gestaltet werden kann, ohne zeitintensive Recherchen zahlreicher individueller Websites. Hier setzt DTVP mit dem Bieterverzeichnis an und unterstützt Auftraggeber mit einer möglichst effizienten und vollständigen Suche nach Anbietern für bestimmte Leistungen und macht die Informationen, die im Zuge einer Eignungsbeurteilung relevant sind, schnell auffindbar.

Bei dem DTVP Bieterverzeichnis handelt es sich um eine **Bieterdatenbank**, in der sämtliche im **Handelsregister** geführte Unternehmen gezielt für öffentliche Auftraggeber durchsuchbar sind.
Firmen erhalten die Möglichkeit, sich über **Unternehmensprofile** speziell für die **öffentliche Hand** zu präsentieren. Darüber hinaus werden alle im Zuge einer **Markterkundung** oder **Ausschreibung** relevanten Informationen angezeigt.

Grundlagen der Besteuerung von Bier

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Biersteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Bier erhoben wird, das im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet wird. Im Verfahren der Steueraussetzung kann Bier hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein **Steuerlagerinhaber bzw. Verwender** zu erfüllen hat und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der **Besteuerung von Bier** zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.
Wird Bier zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger **Steuerbefreiungstatbestände** eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen **Verwendung des Bieres**.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung für die**
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerfreie Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Bier**.

Grundlagen der Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Arbeitsalltag

Die **Schaumweinsteuer** und **Zwischenerzeugnissteuer** sind Verbrauchsteuern, die auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken erhoben werden. Im Verfahren der Steueraussetzung können diese hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

Wird Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung.

Für **Wein gelten besondere Bestimmungen**. Wir erklären Ihnen den Unterschied!

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung und Lagerung**,
+ **Beförderung und**
+ **steuerbefreite Verwendung**

ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. **Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung**.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.

Grundlagen der Besteuerung von Alkohol – für Hersteller

###Fundiertes Wissen gibt Ihnen Rechtsklarheit im Alltag

In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der **Rechtsgrundlagen** als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der **Besteuerung von Alkohol**, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.

Die **Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer**, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Im Verfahren der Steueraussetzung werden Alkoholerzeugnisse hergestellt, gelagert oder befördert. Die Herstellung, Lagerung und Beförderung von Alkoholerzeugnissen bedürfen der Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Die Beförderung von Alkohol hat sowohl unversteuert als auch versteuert im **EMCS-Verfahren** zu erfolgen. Wir grenzen beide Verfahren voneinander ab.

Die Kenntnis über die Grundstruktur der **regelkonformen Antragstellung** für die
+ **Herstellung**
+ **Lagerung**
+ **Beförderung** und
+ Erfüllung der steuerlichen Pflichten

ist Voraussetzung für strukturierte und **ökonomische Arbeitserfolge**. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.

###Was Sie in unserem Webinar erwartet

Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch Unregelmäßigkeiten oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.

###Haben Sie sich schon mit dem Online-Verfahren im Zoll-Portal vertraut gemacht?

Im Rahmen der **Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA)**, welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen eine Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z. B. Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber.