Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.
###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren
Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.
Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.
In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.
Bei der Diagnose, Messung und Beseitigung von **Feuchte- und Wasserschäden** sehen sich Sachverständige und Bauhandwerker häufig mit komplexen Herausforderungen konfrontiert. Zahlreiche Messverfahren stehen bei der **Ursachenanalyse für Feuchte- und Schimmelschäden bzw. Leckageortung** zur Verfügung. Die Wahl des passenden Verfahrens oder einer sinnvollen Kombination hängt stark vom jeweiligen Schadenfall ab und erfordert ein hohes Maß an Fachkompetenz.
Oftmals sind jedoch fehlende Produkt- und Anwenderschulungen ursächlich für unsachgemäße Interpretationen und Beurteilungen. Die Trefferquote der Leckageortung ist dann niedrig und es entstehen unnötige Kosten für den Gebäudeversicherer sowie vermeidbare Bauteilöffnungen beim Versicherungsnehmer.
###Vorgehensweise für eine effektive Leckageortung
In unserem ganztägigen Webinar erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die häufigsten **Feuchte-Ursachen**. Unser Experte vermittelt Ihnen die **Grundlagen erfolgreicher Leckageortung** und stellt Ihnen verschiedene Messverfahren sowie mögliche Fehlerquellen vor. Dabei werden auch die **Grenzen der unterschiedlichen Messtechniken** erläutert.
Sie bekommen **praxisnahe Tipps**, die Ihnen bei einer **erfolgreichen Leckageortung** helfen können. Sie lernen u. a. Befragungstechniken kennen, um relevante Informationen zu erheben, und erfahren, wie Sie **typische Schadenbilder korrekt bewerten**. Darüber hinaus erhalten Sie Kenntnisse zur Feuchtemessung und zur Sichtprüfung einfacher Ursachen. Zudem erfahren Sie, wie Sie Messbedingungen prüfen oder für **geeignete Messbedingungen** sorgen können.
Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.
###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.
###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.
Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.
###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.
###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
Seien Sie am 20. Februar 2025 in Köln oder online mit dabei, wenn sich auf der **Fachtagung »Bausachverständige«** renommierte Expertinnen und Experten über aktuelle Entwicklungen in Technik und Recht austauschen. Feiern Sie mit uns das **20-jährige Jubiläum der Zeitschrift »Bausachverständige«** – der Fachzeitschrift für Bauschäden, Bausanierung, Bau- und Gebäudetechnik, Baurecht und gutachterliche Tätigkeit.
Werfen Sie zusammen mit dem Redaktionsteam einen Blick auf die **vergangenen 20 Jahre** und natürlich auch auf die **Zukunft der Bausachverständigentätigkeit**: Was kommt auf die Sachverständigen zu? Wie verändern sich die Rahmenbedingungen? Welche Themen werden die nächsten Jahre dominieren?
**Es ist soweit:** Der Gewinner unseres Leserawards **„Bester Beitrag aus 20 Jahren Bausachverständige“** steht fest: Dipl.-Ing. (FH) Ingo Kern überzeugte mit seinem Artikel „Das selbstkompostierende Flachdach“ aus dem Jahr 2016 und erhielt die große Mehrheit der Leserstimmen. Wir freuen uns, Herrn Kern als Referent auf der BauSV-Tagung begrüßen zu dürfen, wo er ein spannendes Update zu seinem preisgekrönten Thema präsentieren wird.
**Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden und gehen Sie mit uns in die Zukunft!**
Die **Zolltarifnummer spielt eine wichtige Rolle** im Unternehmensumfeld: Berechnen der Einfuhrabgaben, Ermitteln des Ursprungs im Präferenzrecht, Einhalten von Einfuhrverboten oder Ausfuhrgenehmigungspflichten. Um für Ihr Unternehmen Strafen und Nachzahlungen zu verhindern, muss die Zolltarifnummer korrekt sein – entsprechend stehen Sie unter großem Druck.
Unsere Veranstaltung “Zolltarif – Einreihung von Lebensmitteln” rückt die **Kapitel 1 bis 24 (Abschnitte I bis IV)** in den Fokus. Insbesondere die zutreffende Einordnung von **Lebensmittelzubereitungen** ist eine Kunst für sich und verlangt viel Detailwissen und Warenkenntnis von Ihnen.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
Die Digitalisierung in den Bereichen Zoll und Exportkontrolle ist in vollem Gang. Weltweite Vernetzung und neue rechtliche Rahmenbedingungen stellen auch Sie vor die **Herausforderung der digitalen Transformation**. Die **Vorteile der Digitalisierung** für Sie liegen auf der Hand:
+ Höhere Prozesseffizienz durch elektronische Datensätze und Nachrichtenaustausch
+ Mehr Sichtbarkeit und Transparenz in Unternehmensprozessen (Dashboards, KPIs)
+ Einfache und schnelle Kommunikation mit der Zollbehörde
Ob Zollabwicklung oder Compliance: Fast jede Transaktion können Sie digital effizienter durchführen und rechtskonform abwickeln.
Unsere Veranstaltung „Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle“ führt Sie Stück für Stück an das Thema und gibt Ihnen **konkrete Handlungsoptionen, damit die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen gelingt**.