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Basis Zolltarif

Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn jeder **grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die **Einreihung von Waren in den Zolltarif** ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Sichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch bekommen Sie in diesem Lernvideo **„Basis Zolltarif“** die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs dargestellt.

Zollbefreiungen bei der Einfuhr in die EU

Das europäische Zollrecht unterscheidet zwischen der **tariflichen und der außertariflichen Zollbefreiung**. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Überführung von Waren in den **zollrechtlich freien Verkehr** – bei der tariflichen Zollbefreiung und in manchen Fällen der außertariflichen Zollbefreiung ergeben sich auch nach der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr Verwendungsbeschränkungen.

###Tarifliche Zollbefreiung

Die tarifliche Abgabenbegünstigung dient dazu, bestimmte Wirtschaftszweige in der Union, insbesondere der verarbeitenden Industrie zu fördern bzw. den außerhalb der Union ansässigen Herstellern wettbewerbsmäßig gleichzustellen. Durch die Beschränkung der Abgabenbegünstigung auf eine genau festgelegte, spezielle Verwendung kann diese Förderung gezielt erfolgen. Diese tarifliche Abgabenbegünstigung stützt sich ganz auf den Zolltarif, insbesondere auf die **Einreihung** der förderungswürdigen Waren.

Um welche Waren es sich im Einzelnen handelt, ist dem Elektronischen Zolltarif (EZT) zu entnehmen. Der begünstigte Warenkreis kann sich durch die Zuordnung einer vorgeschriebenen Verwendung im Text der Nomenklatur und/oder durch Hinweise und Fußnoten zur Codenummer ergeben. Erweitert wird der Warenkreis durch die in den Einführenden Vorschriften, Titel II (Besondere Bestimmungen) des EZT, aufgeführten Waren.

###Außertarifliche Zollbefreiung

Außertarifliche Zollbefreiungstatbestände sind im europäischen und im nationalen Zollrecht und in weiteren nationalen Vorschriften vorgesehen. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Zollbefreiung ist im Allgemeinen der Verwendungszweck der Ware. Eine Befreiung von der Verbrauchsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer ist in einigen Fällen abweichend geregelt.

###Das erwartet Sie

Dieses Lernvideo behandelt den komprimierten Überblick über die zollfachliche Abwicklung von Rückwaren, Möglichkeiten der Endverwendung, Befreiungen außerhalb des Zolltarifs und einiges mehr. Dies kann Ihnen helfen, mögliche Einsparungen bei Import- und Exportkosten zu realisieren sowie die entsprechenden Anträge korrekt auszufüllen und einzureichen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Ihre Anträge genehmigt werden. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, Zollbefreiung außerhalb der Präferenzregeln kennenzulernen.

Präferenzrecht kompakt – ein Einblick

###Ihr Einstieg in den Themenkomplex Warenursprung- und Präferenzrecht

Unser **Lernvideo** zu „Präferenzrecht kompakt“ ermöglicht Ihnen übersichtlich und kompakt ein Verständnis für die notwendigen Prozesse nach Kunden- und Behördenvorgaben zu entwickeln.

Systematisch und praxisorientiert erhalten Sie einen kompakten Überblick über den präferenziellen und nichtpräferenziellen Warenursprung.
Selbst wenn Sie selbst keine Ex- und Importe durchführen, sind Sie als Bestandteil von Produktions- und Handelsketten ein wichtiger Informationslieferant des **Ursprungslandes und Präferenzstatus** und sollten sich gegenüber der Thematik sensibilisieren.

Erbbaurechte im Fokus: Von der Theorie in die Praxis der Verkehrswertermittlung

Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht hat besondere Inhalte deren Einschätzung ein hohes Maß an Spezialwissen und praktische Expertise erfordert. Es ergibt sich ein breites Spektrum mit gegenseitiger Überlagerung durch das **ErbbauRG, ImmoWertV, Rechtsprechung, Bewertungsmodellen und Marktdaten**, dass durch die hier angesprochenen Zielgruppen bei Erbringung ihrer Leistungen objektspezifisch zu durchdringen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass **Beratungen und Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** regelmäßig nur auf seichtem Teilwissen basieren, sind Unsicherheiten und auch deutliche Fehleinschätzungen im vorliegenden Teilmarkt nicht verwunderlich. Dies ergibt sich beispielsweise

+ auf Seiten der **Sachverständigen**, die **eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem speziellen Teilmarkt beauftragt** werden,

+ bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten in den Grundstücksmarktberichten** oder

+ für **Rechtsanwälte bei der Erstellung von Stellungnahmen und Beratung** von Mandanten.

Die genannte Problematik beruht u.a. auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem bundesdeutschen Grundstücksmarkt – ein **großes Spektrum an relevanten Einflussgrößen** in der Regel **einem geringen Datensatz an Kaufpreisen** gegenübersteht.

Bei der Verkehrswertermittlung obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§§ 6 und 9 ImmoWertV 2021** zu überprüfen, gegebenenfalls anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Ihr Einstieg in die Themenwelt des Erbbaurechts

Unser Lernvideo vermittelt Ihnen in 90 Minuten ausgehend von den **Grundlagen** insbesondere mit den **gesetzlichen und vertraglichen Inhalten des grundstücksgleichen Rechts die Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** und gibt **wertvolle Hinweise aus der Praxis zur Qualitätssteigerung und zur Gutachtenüberprüfung**. Durch das konzentrierte Fachwissen erhalten Sie einen schnellen Zugang zu einem Spezialthema, bei dem Fachwissen und praktische Erfahrungswerte von besonders hohem Wert sind.

Zoll kompakt – ein Einblick

Fast jedes Unternehmen ist heute im globalen Handel unterwegs. Die ersten Schritte im internationalen Warenverkehr sind für Sie eine große Herausforderung. Sie benötigen zumindest einen **fundierten Einblick** in die Zollvorschriften, um deren Relevanz und dadurch vorhandenes Risiko für Sie erkennen zu können.

###Kostenoptimierung und Schnelligkeit vs. Compliance

Die Grundvoraussetzung in Ihrem Unternehmen ist fachkundiges Personal, das über solide Zollrechtskenntnisse verfügt. So sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel sowohl kostenoptimiert als auch schnell zu gestalten. Und zwar mit hoher Compliance in der Zollabwicklung.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt – ein Einblick“ ermöglicht Ihnen **kompakt das grundlegende zollrechtliche Wissen systematisch zu erlangen** und so ein Verständnis für Behördenvorgaben und notwendige Prozesse zu entwickeln.

Präferenzrecht kompakt – ein Einblick

###Ihr Einstieg in den Themenkomplex Warenursprung- und Präferenzrecht

Unser **Lernvideo** zu „Präferenzrecht kompakt“ ermöglicht Ihnen übersichtlich und kompakt ein Verständnis für die notwendigen Prozesse nach Kunden- und Behördenvorgaben zu entwickeln.

Systematisch und praxisorientiert erhalten Sie einen kompakten Überblick über den präferenziellen und nichtpräferenziellen Warenursprung.
Selbst wenn Sie selbst keine Ex- und Importe durchführen, sind Sie als Bestandteil von Produktions- und Handelsketten ein wichtiger Informationslieferant des **Ursprungslandes und Präferenzstatus** und sollten sich gegenüber der Thematik sensibilisieren.