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Vertiefende US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.

Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.

Vertiefende US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.

Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.

Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.

Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.

Awareness US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.

Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.

Awareness US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.

Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.