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Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Das Vergaberecht enthält detaillierte **Regelungen für öffentliche Ausschreibungen und Auftragsvergaben**. Durch fehlendes Wissen können **Fehler im Ausschreibungsprozess** passieren, die neben Verzögerungen und Mehrkosten, auch **rechtliche Folgen** haben können. Mit unserer **Einsteiger-Schulung Basiswissen Vergaberecht** werden Sie **ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt.

###Das können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung Basiswissen Vergaberecht erwarten?

Neben der Vermittlung und dem Erwerb von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund. Durch Ihre Teilnahme an der Schulung steigern Sie Ihre Sicherheit im Umgang mit Vergabeverfahren.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen sowie Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

Zoll kompakt für den Vertrieb

Kunden in aller Welt zu akquirieren ist so einfach wie nie zu vor. Im Gegenzug sind die Vorschriften für internationalen Handel aber so komplex wie nie zuvor. Möchten Sie Ihre Waren außerhalb der EU verkaufen, sind Sie **mit der Ausfuhrzollabfertigung konfrontiert**, müssen **exportkontrollrechtliche Beschränkungen** im Blick haben ebenso wie Verbote und Beschränkungen anderer Rechtsbereiche. Hinzu kommen die verschiedenartigen **Anforderungen Ihrer Kunden, auch im Inland**.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Vertrieb“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Warenverkaufs und wie dieser Ihre Kundenbeziehung beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie können Sie prüfen, ob Sie die Anforderungen Ihrer Kunden erfüllen können?
+ Wann können Sie Ihrem Kunden die Bescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung zusagen?
+ Warum besteht ihr deutscher Kunde auf eine Lieferantenerklärung mit EU-Präferenzursprung?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ An welche Unternehmen dürfen Sie weder Angebote schicken noch Verträge schließen oder Waren liefern? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Zoll kompakt für den Einkauf

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihre Waren außerhalb der EU einkaufen: sei es der günstige Preis, Kunden- oder Intercompany-Verträge oder schlicht die exklusive Verfügbarkeit. Alle haben gemeinsam, dass Sie **bei der Einfuhr mit der Zollabfertigung konfrontiert** sind und damit mit einer Vielzahl von Vorschriften und formellen Vorgaben. Zusätzlich erschweren exportkontrollrechtliche **Finanzsanktions- und Embargovorschriften** Ihren Vertragsschluss.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt für den Einkauf“ fokussiert sich auf den **zoll- und exportkontrollrechtlichen Aspekt des Wareneinkaufs und wie dieser Supplier Sourcing und Procurement beeinflusst**. Sie erhalten Antworten auf u.a. diese Fragen aus Ihrem Arbeitsalltag:

+ Wie kalkulieren Sie die Höhe der Einfuhrabgaben und welche Unterlagen und Informationen werden für die Zollabfertigung benötigt?
+ Welche Möglichkeiten gibt es, um die Einfuhrabgaben zu reduzieren?
+ Mit welchen Transportzeiten müssen Sie rechnen und wie können Sie zur Verkürzung beitragen?
+ Mit welchen Unternehmen dürfen Sie keine Verträge schließen? (Sanktionslisten)
+ Was haben Lieferbedingungen mit der Zollabfertigung zu tun?

Die Veranstaltung ist **auf zwei Termine aufgeteilt**, sodass Sie zunächst das grundlegende Wissen erwerben. Nachdem Sie Ihr Wissen für einige Wochen in der Praxis angewendet haben, können Sie in Teil zwei Ihre Erfahrungen teilen und noch offene Fragen klären.

Zertifizierter VergabePraktiker

Die Arbeit in der **Vergabestelle** ist sehr komplex und facettenreich. Neben der Durchführung verschiedenster Vergaben, externer und interner Kommunikation sowie vergaberechtlicher **Beratung der Bedarfsträger**, muss auch immer die **rechtliche Aktualität** gewährleistet sein. Oftmals verbunden mit **wenig Zeit und Ressourcen**. Für Sie, als (neue/r) Vergabestellen-Mitarbeiter:in, ist es keine leichte Aufgabe Ihr Alltagsgeschäft rechtsicher durchzuführen, sich zusätzlich in Ihr neues Tätigkeitsfeld einzuarbeiten sowie gleichzeitig einen Überblick über den Dschungel der vergaberechtlichen Vorschriften zu behalten. Machen Sie Ihre tägliche Arbeit und Ihr VergabeWissen sichtbar und lassen Sie sich zum **Zertifizierten VergabePraktiker** ausbilden!

###Was können Sie beim Zertifizierten VergabePraktiker erwarten?

Unser Lehrgang „Zertifizierter VergabePraktiker“ bietet Ihnen eine **kompakte Ausbildung** für die Arbeit in der öffentlichen Beschaffung. Der Lehrgang besteht aus **4 aufeinander aufbauenden Lernmodulen**, welche aus jeweils zwei Tagen bestehen. In den einzelnen Modulen werden Sie **effizient, rechtsicher und praxisnah** in die einzelnen Themen des Vergaberechts eingeführt und Sie bekommen wertvolle Tipps für die praktische Arbeit.

Von den **vergaberechtlichen Grundlagen** über die rechtssichere **Vorbereitung eines Beschaffungsverfahrens**, der **Durchführung des Vergabeverfahrens** bis hin zum **Rechtsschutz**, erhalten Sie komprimiert alle wichtigen Informationen für Ihre praktische Arbeit.

Neben dem Erwerb von neuem VergabeWissen, haben Sie die darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktiker:innen und Expertinnen und Experten in Austausch oder Diskussion zu kommen.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Dem Dozenten zu folgen, macht wirklich Spaß. Die Themen werden sehr praxisorientiert vermittelt.“*
**Anonym, 2021**

*„Super Seminar! Auch die Beantwortung der Fragen immer aktuell. Das finde ich sehr hilfreich.“*
**Anonym, 2021**

*„Ich konnte das Seminar sehr gut verfolgen und hatte auch für mich genügend Zeit, das Vorgetragene während des Seminars zu verarbeiten.“*
**Anonym, 2021**

Basis Import

Oftmals erfolgt die Zollabfertigung bei der Einfuhr durch den Spediteur oder den Paketdienstleister oder der Einführer beauftragt einen Zolldienstleister. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: die **Verantwortung** für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Anmeldung bleibt **beim importierenden Unternehmen**. Meist kommt die böse Überraschung mit der ersten Zollprüfung beim Importeur: die Behörde stellt Falschanmeldungen verschiedener Arten fest und sanktioniert diese entsprechend. Mit dem richtigen Wissen und den passenden Prozessen können Sie diese **unangenehme Erfahrung vermeiden**.

###Die Einfuhrzollabwicklung im Überblick

Mit grundlegenden Kenntnissen im Zollrecht sind Sie in der Lage Ihre Dienstleister sicher anzuweisen und auch zu kontrollieren und so Problemen mit der Zollbehörde vorzubeugen. Eine gute Fachkenntnis ermöglicht Ihnen auch, Ihre Zollabwicklung selbst durchzuführen – oftmals eine Lösung, um mehr Datenverfügbarkeit und Kontrolle über die eigenen Einfuhrwaren zu haben. Egal, wofür Sie sich entscheiden: Sie sind in der Lage, **Ihr Risiko zu minimieren und dabei kosteneffizient und schnell zu agieren**.

Unsere Veranstaltung “Basis Import” gibt Ihnen nicht nur das nötige Grundwissen, sondern auch Ansätze für Vertiefungen und damit der Weiterentwicklung Ihrer Fähigkeiten und Ihrer Unternehmensabläufe.

Basis Export

Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.

###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick

Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.

Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.

Aktuelles Zollwertrecht

Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.

###Verpassen Sie keine Rechtsänderung

Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.

In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.

Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO

Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.

In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.

Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung

Möglichkeit, **zuvor aus der EU ausgeführte Waren zu reduzierten Einfuhrabgaben wieder einzuführen**.

###Zollwert bei der Wiedereinfuhr minimieren

Waren, die Sie aus der EU exportieren und im Drittland veredeln lassen (z.B. zu anderen Produkten verarbeiten oder reparieren), gelten zollrechtlich als Nichtunionsware und müssen bei Wiedereinfuhr vollständig in den Zollwert einfließen. Wenn Sie diese Waren bei der Ausfuhr aber in die PV überführen, sind diese nicht Bestandteil des Zollwertes und **Ihre Einfuhrabgaben sinken**.

Finden Ihre Produktionsprozesse in einem Drittland statt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen abgeschlossen hat oder eine andere Begünstigung gewährt wird (z.B. APS-Länder), stellt die wirtschaftliche Lohnveredelung eine aufwandsärmere Alternative dar.

In unserer Veranstaltung „Das besondere Zollverfahren Passive Veredelung“ lernen Sie, wie Sie in den Genuss dieser finanziellen Vorteile kommen, sowie die praxisnahe Umsetzung.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.

Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Sichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.