Als Verantwortliche:r im Zollbereich stehen Sie zwischen den Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden und den unternehmerischen Zielvorgaben. Oftmals kollidieren die zeitlichen und finanziellen Vorgaben mit der Einhaltung der Vorschriften. Das erschwert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben und deren **Neuerungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren**.
###Ihr Erfolg basiert auf regelmäßigen Schulungen
Damit Sie Ihren Arbeitgeber und sich selbst vor harten Strafen und Imageschäden schützen, benötigen Sie nicht nur **grundlegende Zoll- und Exportkontrollkenntnisse**, sondern auch **regelmäßige Updates** dazu. Die rechtlichen Vorgaben ebenso wie die Umsetzung in die Praxis ändern sich ständig. Durch Ihre persönliche Weiterbildung festigen Sie Ihren Wert für Ihr Unternehmen.
Der Spediteur steht ungeduldig auf dem Hof, der Kunde fragt zum zweiten Mal nach dem Zustelltermin und ein Kollege aus dem Vertrieb möchte sein Warenmuster unbedingt jetzt persönlich mit zum Schweizer Kunden nehmen. Die **Ausfuhrzollabwicklung muss meist schnell gehen** und viele arbeiten im Export nach dem Motto “Das haben wir schon immer so gemacht…und ist ja auch meistens gut gegangen.”.
Was oft bleibt, ist der Zweifel, ob Sie denn wirklich alles richtig machen oder der Ärger mit der Zollbehörde schon vor der Tür steht.
###Die Ausfuhrzollabwicklung im Überblick
Unsere Veranstaltung “Basis Export” enthält für Sie ein **breit gefächertes Grundlagenwissen** im Bereich der Ausfuhrzollabfertigung.
Dazu gehören insbesondere
+ die zollrechtliche Ausfuhrabwicklung mit einem Einblick in das Zolltarifrecht,
+ der Ausgangsvermerk für das Finanzamt,
+ grundlegendes Wissen über Warenursprünge, Länderangaben und Präferenzunterlagen sowie
+ ein Einblick in die Exportkontrolle und andere Verbote und Beschränkungen.
Sie erhalten fundiertes Wissen, um **auch in Stresssituationen sicher handeln** zu können.
Die Medien erzählen Ihnen von neuen Freihandelsabkommen und dass damit nun alles ganz leicht und kostengünstig ist. Ihr Einkauf soll im Drittland möglichst günstig Material beschaffen, Ihr Schraubenlieferant aus dem Nachbardorf kennt das Ursprungsland nicht, während Ihr Kunde auf Lieferantenerklärungen mit EU-Präferenzursprung besteht. Und **Sie sollen alles unter einen Hut bekommen, um den Kunden und die Unternehmensleitung zufrieden zu stellen**. Schnell wird Ihnen bewusst, dass im Themenbereich Warenursprung und Präferenzen nichts leicht ist. Und kostengünstig wird es nur, wenn Sie sich im Detail auskennen und Ihre Produktions- und Handelsketten beeinflussen können.
###Basiswissen legt den Grundstein für Ihren Erfolg
Eine grundlegende Überlegung zu Beginn ist: Geht es um den nicht-präferenziellen oder den präferenziellen Ursprung? Denn die Rechtsgrundlagen und somit die Systematik, Anforderungen und Nachweise unterscheiden sich voneinander. In der ersten Woche unseres Zertifikatslehrgang zum Präferenzfachwirt:in lernen Sie **umfangreich das Basiswissen als Ausgangspunkt für die praxisorientierte Vertiefung** im Anschluss.
###Praktisches Fachwissen macht Sie zur wertvollen Arbeitskraft
Um bei der zollrechtlichen Abwicklung einer Ware die Einfuhrabgaben zu reduzieren bzw. vollständig zu sparen, ist im Handel zwischen Vertragsstaaten eines Präferenzabkommens ein Präferenznachweis vorzulegen. Der Absender kann diesen Präferenznachweis (z.B. EUR.1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) nur ausstellen, muss seine Ware nachweislich bestimmte Kriterien erfüllt. Da Sie mit Ihrem Unternehmen oft an verschiedenen Positionen der Lieferkette stehen, lernen Sie in unserem Kurs u.a. **mit diesen Herausforderungen umzugehen**:
+ Wie konsolidieren Sie die verschiedenen Ursprungskriterien der unterschiedlichen Abkommen?
+ Wie behandeln Sie Waren mit fehlenden oder oft wechselnden Ursprungsangaben?
+ Wie erfüllen Sie die Anforderung Ihres Kunden, ausschließlich EU-Präferenzware zu liefern und trotzdem im Drittland kostengünstig einzukaufen?
In unserem Zertifikatskurs „Präferenzfachwirt:in“ lernen Sie auf **hohem Niveau umfassende Kenntnisse** im komplexen Warenursprungs- und Präferenzrecht und **entwickeln sich zur Fachkraft**.
Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
###Grundlage des internationalen Warenhandels
Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
###Konsequenzen einer falschen Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**
###Sichere Stammdatenpflege
Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.
Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
###Grundlage des internationalen Warenhandels
Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
###Konsequenzen einer falschen Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**
###Sichere Stammdatenpflege
Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.
Sind Sie neu im Bereich Zoll oder haben Sie bisher die Zollvorgänge abgewickelt, ohne wirklich zu wissen, wieso, weshalb, warum Sie welche Förmlichkeiten erfüllen? Fällt es Ihnen schwer, auf Probleme zu reagieren, weil Ihnen der Kontext rund um die Zollabwicklung fehlt? Dann benötigen Sie ein **solides und praxisorientiertes Grundwissen** zum Zollrecht, um **sicher Ihre tägliche Arbeit zu erledigen**.
###Praxisnah und lösungsorientiert
Ihre Ware wird beispielsweise nach Mexiko verkauft, aber als Reklamation nach drei Monaten zurückgeschickt – schon ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl die Ausfuhr- als auch die Einfuhrvorschriften der EU zu kennen, um eine schnelle und kostengünstige Zollabwicklung zu ermöglichen. Welches Zollverfahren ist das ideale? Welche Kosten entstehen? Welche Dokumente werden für die Zollabfertigung benötigt? Und was ist mit dem Präferenznachweis?
Unsere dreitägige Veranstaltung „Basis Zoll“ gibt Ihnen einen ersten **Rundumblick**, um in der Praxis genau diese Fragen beantworten zu können und die **passenden Lösungsstrategien** zu finden.
Die Digitalisierung hält immer stärker Einzug in unsere Arbeitswelt. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Bausachverständige. Neben **immer leistungsfähigeren technischen Geräten** und Verfahren zur Begutachtung und Schadensdiagnose sind es vor allem die neuen Fähigkeiten **moderner Software**, mit denen sich auch Sachverständige auseinandersetzen müssen.
Die 12. Fachtagung „Der Bausachverständige“ widmet sich in sechs Fachvorträgen ganz diesem Thema.
**Entdecken Sie, wie die Digitalisierung Ihre Arbeitswelt verändert und welche Chancen sie bereithält.**
Auf unserer Fachtagung erfahren Sie:
+ welche Möglichkeiten Ihnen Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) bieten,
+ wie Sachverständige mit digitalen Gebäudedatenmodellen aus BIM arbeiten,
+ was Sie über Cybersicherheit in der Gebäudetechnik wissen müssen
+ und wie der elektronische Rechtsverkehr die Arbeit mit den Gerichten verändert.
Zudem geben wir Ihnen einen Einblick in die Zukunft der öffentlichen Bestellung.
Wir laden Sie herzlich ein, auf unserer Fachtagung Ihr Wissen zu erweitern und sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden!
Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.
###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.
Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.
###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.
Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.
###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.
###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.