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Basis Zoll

Sind Sie neu im Bereich Zoll oder haben Sie bisher die Zollvorgänge abgewickelt, ohne wirklich zu wissen, wieso, weshalb, warum Sie welche Förmlichkeiten erfüllen? Fällt es Ihnen schwer, auf Probleme zu reagieren, weil Ihnen der Kontext rund um die Zollabwicklung fehlt? Dann benötigen Sie ein **solides und praxisorientiertes Grundwissen** zum Zollrecht, um **sicher Ihre tägliche Arbeit zu erledigen**.

###Praxisnah und lösungsorientiert

Ihre Ware wird beispielsweise nach Mexiko verkauft, aber als Reklamation nach drei Monaten zurückgeschickt – schon ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl die Ausfuhr- als auch die Einfuhrvorschriften der EU zu kennen, um eine schnelle und kostengünstige Zollabwicklung zu ermöglichen. Welches Zollverfahren ist das ideale? Welche Kosten entstehen? Welche Dokumente werden für die Zollabfertigung benötigt? Und was ist mit dem Präferenznachweis?

Unsere dreitägige Veranstaltung „Basis Zoll“ gibt Ihnen einen ersten **Rundumblick**, um in der Praxis genau diese Fragen beantworten zu können und die **passenden Lösungsstrategien** zu finden.

SALES 12. Fachtagung “Der Bausachverständige”

Die Digitalisierung hält immer stärker Einzug in unsere Arbeitswelt. Das hat auch erhebliche Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit als Bausachverständige. Neben **immer leistungsfähigeren technischen Geräten** und Verfahren zur Begutachtung und Schadensdiagnose sind es vor allem die neuen Fähigkeiten **moderner Software**, mit denen sich auch Sachverständige auseinandersetzen müssen.

Die 12. Fachtagung „Der Bausachverständige“ widmet sich in sechs Fachvorträgen ganz diesem Thema.

**Entdecken Sie, wie die Digitalisierung Ihre Arbeitswelt verändert und welche Chancen sie bereithält.**

Auf unserer Fachtagung erfahren Sie:
+ welche Möglichkeiten Ihnen Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) bieten,
+ wie Sachverständige mit digitalen Gebäudedatenmodellen aus BIM arbeiten,
+ was Sie über Cybersicherheit in der Gebäudetechnik wissen müssen
+ und wie der elektronische Rechtsverkehr die Arbeit mit den Gerichten verändert.

Zudem geben wir Ihnen einen Einblick in die Zukunft der öffentlichen Bestellung.

Wir laden Sie herzlich ein, auf unserer Fachtagung Ihr Wissen zu erweitern und sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Welt des Bausachverständigen wird sich verändern – bleiben Sie auf dem Laufenden!

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Sicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

###Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:
+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

Lunch & Learn für Existenzgründer:innen: Trennungsimmobilien

Existenzgründer:innen aufgepasst: Sie begeistern sich für die Bewertung von Immobilien und stehen vor der Entscheidung, ein eigenes Sachverständigenbüro zu gründen oder sind bereits mitten im Gründungsprozess? In unserem vorerst letzten **„Lunch & Learn-Webinar“** unterstützen wir Sie auf diesem Weg.

###Tätigkeitsfeld: Trennungsimmobilien

In diesem Teil der **„Lunch & Learn-Reihe“** kommt die Ehe – besser gesagt: ihr Ende – an die Reihe. Wir besprechen, warum Sie niemals den Zugewinn ausrechnen sollten und wie Sie gezielt professionelle Dienstleistungen rund um Trennungsimmobilien anbieten und dafür sorgen, dass im Rahmen einer Konfliktklärung die Scheidungswilligen auf Augenhöhe miteinander kommunizieren können.

###Was Sie in unseren interaktiven Mittagspausen erwartet

Während Sie Ihr Mittagessen genießen, erhalten Sie von unseren Expertinnen und Experten informative, spannende und praxisnahe Tipps, die Sie bei der Gründung Ihres eigenen Büros unterstützen. Mit wenig Aufwand bekommen Sie hilfreiche Impulse und haben die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen und direkt die Antworten zu erhalten.

Sie können flexibel entscheiden, ob Sie am Rechner, Laptop oder Smartphone bei den **Lunch & Learn-Treffen für Existenzgründer:innen** mit dabei sind. Essen und Trinken ist dabei ausdrücklich erwünscht!

Zoll Intensiv

Egal, ob Sie Quereinsteiger im Bereich Zoll sind oder schon länger dabei: Ihnen sind fundierte Rechtsgrundlagen im Zollrecht und deren praktische Umsetzung wichtig, um **effizient und sicher** durch den Arbeitsalltag zu manövrieren. Doch neben dem Wissen für die tägliche Fleißarbeit ist es Ihnen auch wichtig, Ihre Prozesse rechtssicher zu optimieren und weitestgehend ohne aktives Zutun der Zollbehörde zu arbeiten.

###Weitblick im Unternehmen durch Überblick im Zollrecht

Sie lernen die Grundlagen der Zollabwicklung und werden fit für die Abfertigung Ihrer Einfuhr- und Ausfuhrsendungen. Doch was dann?
Unsere fünftägige Veranstaltung „Zoll Intensiv“ gibt Ihnen **neben dem Grundwissen auch direkt das vertiefende Wissen** mit dazu, u.a.:
+ Besondere Zollverfahren zur Einfuhrabgabenreduzierung in bestimmten Fällen,
+ vereinfachte Zollabwicklung zur weitestgehend selbständigen Zollabfertigung und
+ der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO als Gütesiegel gegenüber der Zollbehörde.

Planungsrecht in der Immobilienbewertung

Bei der **Immobilienbewertung** spielen viele verschiedene tatsächliche und rechtliche **Eigenschaften** eine wichtige Rolle. So müssen Sie als Immobiliensachverständige:r bei jeder Immobilienbewertung auch prüfen, welches **Planungsrecht** nach dem Baugesetzbuch (**BauGB**) und den jeweiligen **landesrechtlichen Vorschriften** für das Wertermittlungsobjekt festgesetzt ist. Je nach Ausgestaltung ergeben sich hier unterschiedliche mögliche **Folgen für den Grundstückswert**.

In diesem Webinar werden Ihnen die für die Immobilienbewertung **relevanten Bestimmungen** präsentiert, durch praktische Beispiele der unterschiedliche Werteinfluss illustriert und mögliche **Bewertungsansätze** vorgestellt.

Ziel ist es, Sie für die unterschiedlichen Werteinflüsse des Planungsrechts zu sensibilisieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen. Es gibt einige Schäden, bei denen **Käufer eher zögerlich** sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.

###Auswirkungen von Bauschäden auf die Kaufentscheidung

Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer **Kaufentscheidung** erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

Die Webinar-Reihe **„Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung“** stellt Ihnen zunächst die typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis vor. Dabei werden auch Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze aufgezeigt. Im weiteren Verlauf erhalten Sie einen Überblick über die vorhandenen **Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien**. Dazu werden Ihnen aktuelle Studien und Bewertungsansätze vorgestellt und kritisch diskutiert.

Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Fit für 2025 – Export

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

In diesem Webinar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht – **Schwerpunkt Export**. Damit erhalten Sie als **Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich** ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des **Zoll- und Außenwirtschaftsrecht**s, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.

Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2025-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz in Ihrem Unternehmen.