Schlagwort-Archive: 03

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Praxiswissen für Bauleiter:innen – Nachträge und Bauzeitverzögerungen

Als Bauleiter:in stehen Sie vor zahlreichen Herausforderungen, die fundierte Fachkenntnisse und rechtssichere Entscheidungen erfordern. Unser **praxisorientiertes Seminar** zum Thema **Nachträge und Bauzeitverzögerungen** mit dem Fokus auf Auftraggeber vermittelt Ihnen gezielte Lösungsansätze und Werkzeuge, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen effektiv zu bewältigen und sicher in Ihrer Rolle zu agieren.

###Status quo der Baupraxis zur Abwicklung von Nachträgen nach neuem Bauvertragsrecht

Mit den **gesetzlichen Regelungen im BGB zu Nachträgen** und den neueren Entscheidungen zur **Unwirksamkeit der Regelungen der VOB/B** hat sich einiges geändert. Es bestehen weiterhin große Unklarheiten in der Baupraxis und eine Reihe von offenen Fragen – wie beispielsweise:

+ Wie weit geht das Anordnungsrecht des Auftraggebers?
+ Können Leistungsänderungen direkt angeordnet werden?
+ Was muss der Unternehmer ausführen?
+ Wie berechnet sich die Vergütung?
+ Weiter mit der Preisfortschreibung?
+ Kostenerstattung mit Zuschlag?
+ Welche Auswirkungen haben die gesetzlichen Regelungen für die Abrechnung?

Zu diesen Fragen werden in unserer ganztägigen Veranstaltung **Lösungsansätze und Alternativen** vorgestellt.

###Ansprüche durch Bauzeitänderungen

Ansprüche auf Grund von Bauzeitänderungen wegen Pflichtverletzungen des Auftraggebers müssen durch den Unternehmer als Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Was das genau bedeutet und was ein Unternehmer tun muss, um hier **Ansprüche geltend zu machen**, wird ebenfalls in der Veranstaltung von unseren beiden Experten behandelt.

Sie erfahren, warum Gerichte von Unternehmern eine bauablaufbezogene Darstellung verlangen, und welche Konsequenzen drohen, wenn diese nicht vorgelegt wird. Sie lernen, was eine bauablaufbezogene Darstellung ausmacht, welche Inhalte erforderlich sind und wie Bauzeitänderungen sich aus Leistungsänderungen abgrenzen. Dazu werden Ihnen praxisnahe Lösungsansätze und Alternativen vorgestellt, um **rechtliche und organisatorische Herausforderungen** effektiv zu meistern.

[Entdecken Sie auch unsere Veranstaltung „Praxiswissen für Bauleiter:innen – Mängelrechte, Abnahme und Gewährleistung“.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/praxiswissen-fur-bauleiterinnen-nachtrage-und-bauzeitverzogerungen/?sku=ON-M1-CO14-273012501-1#cross-selling-tab-0193ba75757e76c497dd7c2ced3a9b43-pane)

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** erstreckt sich nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten, sondern umfasst auch den **Reexport von „US-Gütern“ aus anderen Ländern**. Somit kann es erforderlich sein, dass Ihre Waren bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU **einer Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als „US-Gut“ eingestuft sind. Selbst der innerstaatliche Transfer an ein anderes Unternehmen kann ein Genehmigungserfordernis darstellen. Zu den sog. „US-Gütern“ zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, wenn diese einen Anknüpfungspunkte an das US-(Re-)Exportrecht haben.

Die **strikten Vorgaben der US-Exportkontrolle** und die schwerwiegenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung erfordern von europäischen Unternehmen umfassende Compliance-Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Exporte im Einklang mit den US-Exortbestimmungen durchgeführt werden.

Profi-Tipps für psych. Sachverständige im Familienrecht: Umgangsverweigerung

**Hochstrittige Eltern, umgangsverweigernde Kinder und komplexe Sachverhalte** in der Begutachtung – die Anforderungen an psychologische Sachverständige im Familienrecht sind hoch. Unsere Webinar-Reihe „Profi-Tipps für psychologische Sachverständige im Familienrecht“ bietet Ihnen praxisnahe Unterstützung und fachliche Expertise, um diesen Herausforderungen **professionell zu begegnen**. Profitieren Sie von wertvollen Erkenntnissen und bewährten Methoden, die Ihnen in Ihrer Arbeit **Sicherheit** und **Struktur** geben.

###Diese Inhalte erwarten Sie im Modul 2

**Umgangsverweigerung durch das Kind**

Umgangsfragen mit umgangsverweigernden Kindern gehören zu den schwierigsten Begutachtungsaufträgen. Die Umgangsverweigerung kann **vielschichtig** sein, es können sowohl Gründe in dem umgangsbegehrenden Elternteil zu finden sein, aber auch in dem betreuenden Elternteil. Die Umgangsverweigerung kann auch eine Bewältigungsform des Kindes sein, um sich vor dem elterlichen Konflikt zu schützen.

Wir beleuchten sowohl die **Diagnostik** des Kindes als auch die Struktur der Begutachtung und ordnen zentrale Konzepte wie **Bindungstoleranz, Gatekeeping und den Kindeswillen** in den Kontext gerichtlicher Fragestellungen ein. Sie erhalten praxisnahe Hinweise zur Gestaltung der Interaktionsbeobachtung und erfahren, welche **Fallstricke** dabei zu vermeiden sind.

[Weitere Veranstaltungen zu der Modul-Reihe „Profi-Tipps für psych. Sachverständige im Familienrecht“ finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/profi-tipps-fur-psych-sachverstandige-im-familienrecht-umgangsverweigerung/#cross-selling-tab-01939207a34c769b814c636cf9e7a87d-pane)

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggeber:innen benötigt; hier geht es insbesondere um **Leistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand.** Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Rahmenvereinbarungen

Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum **Einzelaufträge bündeln** kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine **hohe Flexibilität** aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden.

###Rahmenvereinbarungen in der Praxis

Im Webinar werden Ihnen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die **rechtssichere Ausgestaltung** systematisch dargestellt. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind hier der **Abschluss der Rahmenvereinbarung** selbst sowie die **Vergabe der Einzelaufträge** auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung.

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das **zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann**. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

###Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist **eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, müssen Sie besondere Regeln zur Einreihung beachten**.

###Rechtssicherheit in der Praxis

Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die **Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware** erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

VergabeSpezial – Die Eignung von Unternehmen

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**.

###Alle Informationen kompakt vermittelt

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Dokumentation und Vergabevermerk

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Versteckte Gefahr in Gebäuden: Asbest und andere Schadstoffe erkennen und analysieren

Als Sachverständige:r begegnen Sie in Ihrer täglichen Arbeit immer wieder verschiedenen **Schadstoffen**, die viele Fragen und Unsicherheiten aufwerfen. Wie verhalten Sie sich, wenn Sie Schadstoffe vorfinden oder wenn Sie bei einer Besichtigung Schadstoffe vermuten? Asbest mag für Sie nichts Neues sein, doch wie steht es um Ihre Kunden? Sind sie ausreichend informiert, und wissen sie, was in ihrer Immobilie möglicherweise freigesetzt wurde? Und welche anderen Gefahrstoffe könnten sich noch in der Immobilie befinden? Welchen Einfluss haben diese Schadstoffe auf Sie, Ihr tägliches Arbeiten oder den Wert der Immobilie?

###Schadstoffe in Gebäuden richtig erkennen und analysieren

In unserem halbtägigen Webinar erhalten Sie von unserem Experten Antworten auf diese und weitere Fragen rund um **Schadstoffe in Gebäuden**. Sie bekommen wertvolle Einblicke und praxisnahe Antworten, um in solchen Situationen sicher und kompetent zu agieren. Sie lernen, wie hoch das **Risikopotenzial** ist und wie Sie **Schadstoffe erkennen** und das Vorhandensein einschätzen können. Dabei stehen unter anderem folgende Schadstoffe im Fokus: Asbest & Eternit, künstliche Mineralfasern (KMF / WHO-Fasern), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei, Holzschutzmittel sowie Radon.

###Erfahren Sie, was es zu beachten gilt

Viele ältere Gebäude enthalten Asbest oder andere schädliche Stoffe, die mit bloßem Auge oft nicht zu erkennen sind. Dies stellt eine erhebliche **Herausforderung für Sachverständige** und andere Immobilienprofis dar. Insbesondere der falsche Umgang mit Schadstoffen im Ortstermin oder durch den Eigentümer kann zu **gesundheitlichen und rechtlichen Konsequenzen** führen. Als Teilnehmer:in dieses Webinars lernen Sie, wie man diese Risiken einschätzt, wie bereits vor dem Ortstermin kommuniziert werden sollte und wie Sie Ihr fachliches Wissen gewinnbringend einsetzen.

Sie erhalten tiefgehende Einblicke zu **Schadstoffen in Gebäuden**, wo Sie diese finden und wie Sie diese erkennen können. Sie lernen wie damit umzugehen ist und welchen Einfluss dies auf Ihre tägliche Arbeit hat. Darüber hinaus erläutert Ihnen unser Experte die wichtigsten Änderungen der **neuen Gefahrstoffverordnung** und zeigt auf, welchen Einfluss die Gefahrstoffverordnung auf jegliche Arbeiten an **Bestandsgebäuden** hat.

Nach dem Webinar sind Sie in der Lage, Schadstoffe in Gebäuden sicher zu erkennen und Gefahren für die Nutzer:innen zu benennen. Sie wissen, welche rechtlichen und gesundheitlichen Risiken bestehen und wie Sie diese in Ihren Gutachten berücksichtigen können. Zudem können Sie **fundierte Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen** aussprechen und damit sowohl die Sicherheit als auch den Wert von Immobilien langfristig sichern.