Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.
Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.
Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.
Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Das **US-Exportkontrollrecht** gilt nicht nur für Exporte aus den USA, sondern auch für den **Reexport von Gütern** aus den USA, die in anderen Ländern hergestellt wurden. Das heißt, dass **Ihre Waren** bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU unter Umständen einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, wenn sie als “US-Gut” eingestuft werden. Auch wenn die Waren innerhalb Deutschlands an ein anderes Unternehmen weitergegeben werden, kann das eine Genehmigung erfordern. Als “US-Güter” gelten zum Beispiel Waren, Technologien und Software, wenn sie irgendwie mit dem **US-(Re-)Exportrecht** zu tun haben.
Die **US-Exportkontrolle** ist ziemlich streng und wer sich nicht daranhält, muss mit **Konsequenzen** rechnen. Deshalb müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Exporte den US-Vorgaben entsprechen Um zu gewährleisten, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden, sollten europäische Unternehmen daher umfassende **Compliance-Maßnahmen**.
###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung
Im Rahmen des Webinars erfahren Sie, welche innerbetriebliche Maßnahmen Sie einführen oder anpassen sollten, um „Red Flags“ frühzeitig zu identifizieren und damit das Risiko von Verstößen zu minimieren. Unser Referent vermittelt Ihnen wertvolle Tipps aus der Praxis für Ihren Umgang mit US-Gütern. Zudem wird ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in der US-Exportkontrolle gegeben.
Das US-Exportkontrollrecht ist vielfältig und betrifft durch seine **extraterritoriale Geltung** vielleicht auch Ihr Unternehmen in der EU. Neben der Commerce Control List im EAR, die der EU-Dual-Use-Liste ähnelt und in unserer Grundlagenschulung behandelt wird, können Sie von weiteren Bereichen betroffen sein, wie z.B. von
+ **Länderembargos von BIS und OFAC**,
+ verwendungszweckbezogenen Beschränkungen und
+ Umgehungsverboten.
In unserer Veranstaltung “Vertiefende US-(Re-)Exportkontrolle” erweitern Sie Ihr Wissen über die extraterritorialen Beschränkungen der USA und erfahren, wie Sie **Maßnahmen in Compliance-Management-Systemen** umsetzen können.
Sie möchten Ihr Wissen im Bereich der Exportkontrolle vertiefen um die Punkte Länderembargo, Technologietransfer und Dienstleistungen, um **alle Bereiche Ihres Unternehmensspektrums sicher abzudecken**. So unterliegen beispielsweise auch Dienstleistungen in Form von technischer Unterstützung der Exportkontrolle, das heißt Ihnen entsteht ggf. eine Genehmigungspflicht für eine Maschineneinweisung vor Ort beim Kunden oder das Versenden von Anwendungstipps per E-Mail.
Unsere Veranstaltung “Vertiefende Exportkontrolle” schließt diese Lücke und gibt Ihnen darüber hinaus die Grundlagen der **exportkontrollrechtlichen Unternehmensorganisation** mit.