Ob Sie nun einen Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung beziehungsweise auf Entlastung von Energieerzeugnissen oder elektrischem Strom stellen möchten, eine Steueranmeldung abgeben müssen oder einer **EU-beihilferechtlichen Anzeige- oder Erklärungspflicht** unterliegen: Im Ergebnis führt dies immer zur **Verwendung amtlich vorgeschriebener Vordrucke**. Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Zollverwaltung macht auch vor Vordrucken und Formularen im Verbrauchsteuerrecht nicht halt – **ab dem 1. Januar 2025 müssen Vordrucke und Formulare zunehmend zwingend elektronisch über das Zollportal abgegeben werden**.
Aufgrund der oft komplexen und sperrigen Rechtsgrundlagen sind viele energie- und stromsteuerrechtlichen Vordrucke nicht besonders benutzerfreundlich geraten. Auf der einen Seite beklagen die Unternehmen häufig deren schwere Verständlichkeit, während die Verwaltung unter einer hohen Zahl fehlerhaft ausgefüllter Vordrucke und Formulare ächzt, die wiederum von beiden beteiligten Gruppen sehr verwaltungsaufwändig korrigiert werden müssen. Darüber hinaus sorgen die häufigen Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts ebenfalls für eine hohe Fehleranfälligkeit.
Unsere Veranstaltung „Rechtssicheres Ausfüllen von **Vordrucken im Energie- und Stromsteuerrecht“**setzt genau hier an und vermittelt Ihnen die notwendige Kompetenz, um Ihre Anträge und Erklärungen effizient, **fehlerfrei und rechtssicher** auszufüllen.