Der nordrhein-westfälische Landtag hat die **Gemeindeordnung geändert** und die bislang geltenden **„kommunalen Vergabegrundsätze“ für unterschwellige Auftragsvergaben** abgeschafft. Ab dem 01.01.2026 gelten als „Allgemeine Vergabegrundsätze“ für Auftragsvergaben von Kommunen in NRW nur noch die **Vorgaben der wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Beschaffung** unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz. Regelungen, die die Durchführung von Vergaben einschränken, dürfen die Gemeinden nur durch den Beschluss einer Satzung erlassen.
###Mustersatzung durch kommunale Spitzenverbände
Der **Schwerpunkt des Webinars** liegt auf der von den **kommunalen Spitzenverbänden NRW** erarbeiteten **Mustersatzung**. Diese enthält sowohl inhaltliche Vorgaben als auch konkretisierende Regelungen, die den Kommunen als Orientierung helfen können.
Es wird ausreichend Zeit und Gelegenheit für Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge eingeräumt.