Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
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Der Gesetzgeber sieht mit AEO, ZE, Zolllager & Co. ein breites Spektrum an zollrechtlichen Vereinfachungen für zuverlässige Unternehmen vor, durch die Sie **weitestgehend eigenständig und ohne aktives Eingreifen der Zollbehörde arbeiten** können.
In unserer Veranstaltung “Monitoring zollrechtlicher Bewilligungen und des AEO” geben wir Ihnen das Wissen und die Werkzeuge an die Hand, um Ihren **Status als Bewilligungsinhaber zu verteidigen** und die operativen **Erleichterungen langfristig in Anspruch nehmen** zu können. Für Unternehmen ohne zollrechtliche Bewilligungen ist unsere Veranstaltung ein idealer Einstieg in die Thematik der Vereinfachungen.
Das Monitoring von Zollbewilligungen ist für jedes betroffene Unternehmen ein wichtiges Thema, denn davon hängen nicht nur Neubewilligungen ab, sondern auch das Compliance- und Risk Management.
Es wird genau aufgezeigt, wie Sie die Voraussetzungen langfristig erfüllen und was nach der Erhalt des Status zu berücksichtigen ist, um unbesorgt AEO zu bleiben. Dieses E-Learning richtet sich sowohl an Unternehmen, die über eine Beantragung des AEO-Status nachdenken, als auch an Unternehmen, die den Status bereits besitzen und das Monitoring einsteuern müssen.
Schulungsinhalte u.a.:
– Monitoring – was bedeutet das?
– Vorteile der Bewilligung
– Beantragung der Bewilligung
– Voraussetzung der Bewilligung
– Organisation im Unternehmen
– Neubewertung durch den Zoll
– Aussetzung der Bewilligung
– Widerruf/Rücknahme der Bewilligung
Dauer: Ca. 100 Minuten