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Präferenzrecht aktuell – Das Neuseeland-Ursprungsprotokoll

Das **Freihandelsabkommen der EU mit Neuseeland** tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und eröffnet für Sie neue **Handelsmöglichkeiten zu vergünstigten Konditionen**. Im Ursprungsprotokoll des Abkommens sind die Ursprungsregeln und -verfahren festgelegt, mit denen Sie bei der Einfuhr in die EU bzw. Ihr Kunde bei der Einfuhr nach Neuseeland **finanziell profitieren** können.

In unserer Veranstaltung „Präferenzrecht aktuell – Das Neuseeland-Ursprungsprotokoll“ erläutert unser erfahrener Referent Volker Müller **anhand praktischer Fälle** u.a.
+ die Formen der Ursprungsnachweise und Anpassungen in Lieferantenerklärungen,
+ die Ursprungsregeln und die Verarbeitungsliste und
+ die Anwendung der bilateralen Kumulation.

Etwaige Bewilligungen wie „buchmäßige Trennung“ werden Ihnen ebenso erläutert wie die generelle Zollfreiheit in Reparaturfällen, sodass Sie Ihren **Handel mit Neuseeland optimal umsetzen** können.