###Gemeinsame Sprache im Kinderschutz
Ein gelingender **multiprofessioneller Kinderschutz** setzt ein **gemeinsames Begriffsverständnis** voraus. So ist es unerlässlich, dass verschiedenste Beteiligte ein gemeinsames Verständnis der unbestimmten Rechtsbegriffe der gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und insbesondere des Rechtsbegriffs der Kindeswohlgefährdung haben. Ohne **einheitliche Sprache** und Verständnis kann Kinderschutz kaum gelingen.
Daher laden wir Sie ein, sich gemeinsam mit uns mit dem Thema **einheitliche Begriffsschärfung** zu beschäftigen.
###Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung
Des Weiteren möchten wir den Blickwinkel auf das in der Praxis bisher eher vernachlässigte Problemfeld der Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung richten. Dabei wird es insbesondere um sogenannte **Fern- oder Folgeschäden auf seelischer Ebene** gehen.
Anhand aktueller Praxisbeispiele diskutieren wir mögliche Ansätze und schaffen so eine Basis für eine **gelingende Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft**. Der Austausch ist interaktiv gestaltet und bietet Ihnen neben kurzen Impulsen der Referierenden viel Raum für Ihre Gedanken, Fallbeispiele, Anmerkungen und Ideen. Bitte **bringen Sie sich aktiv ein** und fördern Sie mit uns den bundesweiten Austausch im Kinderschutz.