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Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** befasst sich nicht nur mit den Exporten aus den USA, sondern im Falle von „US-Gütern“ auch mit den Exporten dieser Produkte aus anderen Ländern. Es ist also möglich, dass Ihre **Waren nach US-Recht bei Ausfuhr aus der EU (=Reexport) genehmigungspflichtig** sind, wenn diese als „US-Gut“ eingestuft werden. Auch aufgrund von Konzernstrukturen mit Verbindung in die USA kann ein deutsches Unternehmen unter das Exportkontrollrecht der USA fallen und damit von der extraterritorialen Exportkontrolle betroffen sein.

In unserer Veranstaltung „Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle“ erfahren Sie, welche Güter unter die Bestimmungen fallen (z.B. in der EU hergestellte Produkte mit einem bestimmten Prozentsatz an US-Vormaterialien) und wie Sie eine Genehmigungspflicht feststellen. Der **Fokus liegt auf der Commerce Control List**, die der EU-Dual-Use-Liste ähnlich ist.