Der CBAM ergänzt den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die **Bepreisung des Imports von energieintensiven Waren** wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement oder Düngemittel.
###Was müssen Sie aktuell tun?
Die Verordnung findet seit 01.10.2023 Anwendung und befindet sich im Moment in einer Übergangsphase bis Ende 2025. In dieser müssen Sie zwar keine CBAM-Zertifikate kaufen, aber bereits umfassende **CBAM-Berichte** über die importierten Waren quartalsweise abgeben.
In unserer Veranstaltung „CBAM in der Zollpraxis“ erhalten Sie kompakt und praxisnah das notwendige CBAM-Wissen.