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Lieferkettengesetze als Lösung für faire und nachhaltige Beschaffung?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das **Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)**. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Im Frühjahr 2024 verabschiedete die Europäische Union darüber hinaus die „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD), eine EU-weite Lieferkettenrichtlinie.

Müssen öffentliche Einkäufer:innen nun überhaupt noch **Sozialkriterien in Vergaben** fordern, jetzt wo in Deutschland das LkSG gilt? Ja! Warum das so ist und wie Lieferkettengesetze Sie dennoch bei einer **fairen Beschaffung** unterstützen können, diskutieren wir gemeinsam im Webinar. Darüber hinaus klären wir Fragen wie:
+ Was heißt überhaupt faire und nachhaltige Beschaffung?
+ Inwiefern unterscheiden sich LkSG und CSDDD und was bedeuten sie für den öffentlichen Einkauf?
+ Wie können Beschaffungsverantwortliche – mit und ohne Lieferkettengesetze – soziale Kriterien in ihrer Vergabe verankern?

Wir klären die wichtigsten **Fragen rund um Lieferkettengesetze in der Beschaffung** und erörtern gemeinsam die Chancen.