Prof. Dr. Christopher Zeiss

Vergaberecht, EU-Beihilfenrecht, E-Vergabe – Prof. Dr. Zeiss ist seit zwei Jahrzehnten immer an vorderster Front dabei. Er ist Professor für Staats- und Europarecht mit vergaberechtlichem Schwerpunkt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld) und hat einen Lehrauftrag zum Vergaberecht an der Universität Potsdam. Zuvor war Prof. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz (Berlin) u.a. für Vergabe- und Kartellrecht zuständig und hat neben Vergaberechtsreformen auch Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Bereich der elektronischen Signatur, der eID-Funktion des neuen Personalausweises und zu De-Mail begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt, Richter und Of Counsel (u.a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat Vergabeunterlagen entwickelt und bundesweit Vergabeverfahren (z.B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprüfungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritt. Als Of Counsel ist Herr Zeiss auch weiterhin insbesondere bei großen IT-Beschaffungen (PC, NGN, VOIP, elektronische Akte, E-Vergabe) involviert. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Standardwerke (z.B. juris Praxiskommentar Vergaberecht – 5. Aufl. 2016; Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 3. Aufl. 2016 und Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte, 4. Aufl. 2018) und Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).