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Die neue Dual-Use-Verordnung 2021

Nachdem am 10. Mai 2021 auch der Rat der EU die neue Dual use VO angenommen hat, wird diese 90 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Damit müssen Unternehmen kurzfristig weitreichende Neuerungen beachten und ihre Unternehmensprozesse prüfen und anpassen. Davon betroffen sind insbesondere ihr Internes Compliance Programm und ihre Arbeits- und Organisationsanweisungen, vor allem mit Blick auf neue Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten.
 
Die Neuregelungen fügen sich zuweilen sperrig in die gewohnte Kontrollsystematik ein: Neben einer neuen Catch all-Regelung für nicht gelistete Güter der Abhör- und Überwachungstechnik begründen sie auch Genehmigungspflichten auf Basis der nationalen Listung anderer Mitgliedstaates im Zusammenhang mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Technische Unterstützung im Zusammenhang mit Anhang I-Gütern ist nun erstmals EU-weit geregelt. Auch die Kontrollen bezüglich Handels- und Vermittlungsgeschäften (Brokering) werden intensiviert. Für Ihre unternehmerische Praxis könnten sich einige Verfahrenserleichterungen als hilfreich erweisen, wie etwa die neue Allgemeingenehmigung EU 007 für die konzerninterne Ausfuhr von Technologie und Software, die neue EU 008 für Verschlüsselungsgüter oder die neue Genehmigung für Großprojekte.

Zielsetzung des Webinars ist es, Ihnen in nur 90 Minuten einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen zu geben, anhand dessen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Handlungsfelder erkennen, um so frühzeitig für das neue Recht gewappnet zu sein. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Anpassung Ihres ICP mit Blick auf neue intensivierte Kontrollen runden das Programm ab. Zusätzlich zu den Präsentationsunterlagen erhalten Sie auch eine Vergleichstabelle (Synopse) zu den neuen vs. den alten Artikeln der Verordnung.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Die neue Dual-Use-Verordnung 2021

Nachdem am 10. Mai 2021 auch der Rat der EU die neue Dual use VO angenommen hat, wird diese 90 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Damit müssen Unternehmen kurzfristig weitreichende Neuerungen beachten und ihre Unternehmensprozesse prüfen und anpassen. Davon betroffen sind insbesondere ihr Internes Compliance Programm und ihre Arbeits- und Organisationsanweisungen, vor allem mit Blick auf neue Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten.
 
Die Neuregelungen fügen sich zuweilen sperrig in die gewohnte Kontrollsystematik ein: Neben einer neuen Catch all-Regelung für nicht gelistete Güter der Abhör- und Überwachungstechnik begründen sie auch Genehmigungspflichten auf Basis der nationalen Listung anderer Mitgliedstaates im Zusammenhang mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Technische Unterstützung im Zusammenhang mit Anhang I-Gütern ist nun erstmals EU-weit geregelt. Auch die Kontrollen bezüglich Handels- und Vermittlungsgeschäften (Brokering) werden intensiviert. Für Ihre unternehmerische Praxis könnten sich einige Verfahrenserleichterungen als hilfreich erweisen, wie etwa die neue Allgemeingenehmigung EU 007 für die konzerninterne Ausfuhr von Technologie und Software, die neue EU 008 für Verschlüsselungsgüter oder die neue Genehmigung für Großprojekte.

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