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Maßnahmen bei der verbrauchsteuerlichen Betriebsprüfung durch Hauptzollämter

Sie führt eine **Prüfungsanordnung des Hauptzollamts zur Verbrauchsteuer** zu großen Unsicherheiten? Besonders im Fokus der Hauptzollämter steht regelmäßig die Energiesteuer und die Stromsteuer.

Neben den detaillierten verbrauchsteuerrechtlichen Regelungen sind auch spezielle verfahrensrechtliche Vorschriften wie bspw. die **besonderen Verjährungsfristen bei den Verbrauchsteuern** zu beachten. Mit dem Webinar „Prüfung der Hauptzollämter zur Verbrauchssteuer“ und der richtigen Vorbereitung lassen sich aber oftmals **kritische Situationen vermeiden**. Vor diesem Hintergrund müssen Sie als Sachbearbeiter:in die verschiedenen Maßnahmen der Hauptzollämter (Steueraufsicht, Außenprüfung, Zollfahndung) abgrenzen und dabei Ihre jeweiligen **Rechte und Pflichten kennen.**

###Seien Sie im Falle einer Betriebsprüfung vorbereitet
Auch bei der Betriebsprüfung schreitet die Digitalisierung voran: Durch den Einsatz spezialisierter Software können Anomalien in den Massendaten des geprüften Unternehmens sekundenschnell und vollautomatisch aufgedeckt werden.

###Aktuelle Änderungen zur Beschleunigung der Betriebsprüfung
Zu beachten sind aktuelle Änderungen der Abgabenordnung (AO). Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen soll gefördert werden. Das Gesetz zur Umsetzung der “DAC 7”-Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrecht ist am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

EU-Beihilferecht und Verbrauchsteuern

In unserer Veranstaltung werden wir uns dem EU-Beihilferecht widmen. Sie fragen sich jetzt bestimmt: Was hat dieses Rechtsgebiet mit dem deutschen Verbrauchsteuerrecht zu tun? Nun, die Ein- und Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Rechtsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind derart tiefgreifend, dass es dem nationalen Gesetzgeber ohne eine konsequente Beachtung schlichtweg unmöglich geworden ist, das Verbrauchsteuerrecht EU-rechtskonform auszugestalten.
Hinzu kommt, dass für Unternehmen im schlimmsten Falle existenzbedrohende, wenn nicht gar existenzvernichtende Auswirkungen drohen, sofern das nationale Verbrauchsteuerrecht nicht im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorgaben steht.
Aber nicht nur der Gesetzgeber ist in einer diesbezüglichen Verantwortung; auch die Unternehmen sind von verschiedenen Regelungen des EU-Beihilferechts unmittelbar betroffen und verpflichtet, deren Vorgaben gegenüber diversen staatlichen Behörden und Institutionen zu erfüllen.

Im Laufe unserer Veranstaltung lernen Sie deshalb einerseits die Grundlagen des EU-Beihilferechts kennen, die es Ihnen ermöglichen werden, das deutsche Verbrauchsteuerrecht vor dem beihilferechtlichen Hintergrund besser nachvollziehen und beurteilen zu können und andererseits führen wir Sie an die verschiedenen beihilferechtlichen Fallstricke heran.
Darüber hinaus werden wir uns intensiv mit den EU-beihilferechtlichen Anzeige- und Berichtspflichten beschäftigen. Um Ihnen das Verständnis zu erleichtern, werden die teilweise sehr komplexen und unübersichtlichen Regelungen und Pflichten mit Fallbeispielen aus der Praxis unterlegt. Der Schwerpunkt hierbei liegt im Energie- und Stromsteuerrecht.

Seit gut einem dreiviertel Jahr hält uns überdies die Entwicklung der Corona-Pandemie politisch, wirtschaftlich und persönlich in Atem. Die teilweise dramatischen Entwicklungen wirken sich leider auch EU-beihilferechtlich aus. Insoweit erscheint es uns besonders wichtig, Sie auch mit den sich daraus ergebenden Sonderregelungen vertraut zu machen.
Um ihnen unabhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie die Teilnahme sicher zu ermöglichen, bieten wir Ihnen diese Veranstaltung als Online-Seminar an.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!