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Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®

Als Zollverantwortliche:r oder Mitarbeiter:in im Zollbereich arbeiten Sie im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Das bedeutet meist Zeit- und Kostendruck, die auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorschriften treffen. Ihre Situation wird verschärft durch **sich ständig wandelnde rechtliche Vorgaben**, die Sie in den Unternehmensalltag übersetzen müssen.

###Regelmäßige Schulungen für Ihren Erfolg

Um sich selbst und Ihr Unternehmen vor empfindlichen Strafen und Imageschäden zu bewahren, benötigen Sie fundierte rechtliche Grundlagen und ein gutes Verständnis der praktischen Abläufe. Diesen Grundstein haben Sie bereits mit der erfolgreichen Absolvierung eines Zertifikatslehrgangs gelegt. Durch Ihre **konstante Weiterbildung mit unserem Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®** sorgen Sie für Stabilität und **festigen Ihren Wert** für Ihr Unternehmen.

Web Based Training: Jahresupdate Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022

Erfahren Sie in einem WBT gebündelt, was 2022 wichtig ist und welche Neuerungen auf Sie zukommen!

Auch in diesem Jahr geht es mit zahlreichen Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht weiter. Und oft steht die genaue Umsetzung der Änderungen noch gar nicht fest! Erfahren Sie gebündelt im WBT Jahresupdate Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022 beispielsweise alles Notendige über die Revision des Harmonisierten Systems (HS), die neue EU-Dual-Use-Verordnung, aktuelle Embargos und die Änderungen bei den Präferenzabkommen.
Lernen Sie in diesem Online-Training alle Änderungen kennen und erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen auf die Praxis!

Schulungsinhalte u.a:

– Gegenüberstellung der geänderten Warennummern/Auswirkungen
– Präferenzabkommen der EU
– Aktuelles zu Lieferantenerklärungen
– Das elektronische Ursprungszeugnis
– Embargoländer
– Auswirkungen der neuen EU-Dual-Use-Verordnung
– Neue Codierungen in den Zollanmeldungen
– Auswirkungen des Brexit
– Entwicklungen in der Intrahandelsstatistik
– und vieles mehr

Dauer: Ca. 100 Minuten

Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, Ihr Team einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fachkräfte regelmäßig geschult werden.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens.

### Rechtssicherheit durch Exklusiv-Update
Wir bieten exklusiv für alle, die unseren Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt (brav)®** erfolgreich abgeschlossen haben, die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.

Vergaberechts-Update 2023

Alles, was gestern neu war, ist heute vielleicht schon nicht mehr aktuell. Wie soll es da, für Mitarbeiter in der öffentlichen Beschaffung möglich sein, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben? Und das neben dem normalen Arbeitsalltag.
In dem Webinar bekommen Sie einen Überblick über alle Neuerungen im Vergaberecht, über die aktuelle Rechtsprechung und deren Anwendung in der Praxis. Welche Herausforderungen kommen auf Sie zu? Welche Chancen bieten sich Ihnen? Wie sind komplexe Änderungen zu verstehen? Hier erfahren Sie es!

**Was sie erwartet**:

Das Online Seminar gibt Ihnen einen Ausblick auf die Neuerungen im Vergaberecht 2023. Ihr Referent, Herr Thomas Ferber, fasst die wesentlichen Neuerungen anschaulich und übersichtlich zusammen. Immer angereichert durch praktische Tipps und Beispiele erhalten Sie Informationen zu Aktuellen Vergabethemen, Rechtsprechung und geplanten Gesetzgebungsverfahren.

Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter:innen einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Programmen aus.

### Rechtssicherheit durch Exklusiv-Update
Wir bieten exklusiv für unsere **Zollfachwirte (brav)®** die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.
Das Exklusiv-Update ist als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer:innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Exportkontroll- und Zollorganisation zu finden.

Profitieren Sie von dem **Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern** sowie unseren Referenten:innen. Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber den Behörden nutzen.

Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter:innen einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Programmen aus.

### Rechtssicherheit durch Exklusiv-Update
Wir bieten exklusiv für unsere **Zollfachwirte (brav)®** die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.
Das Exklusiv-Update ist als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer:innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Exportkontroll- und Zollorganisation zu finden.

Profitieren Sie von dem **Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern** sowie unseren Referenten:innen. Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber den Behörden nutzen.

Update zur Tabaksteuer

Mit Steuereinnahmen von 14,7 Mrd. Euro in 2021 stellt die Tabaksteuer die zweitbedeutendste Verbrauchsteuer dar. Zur Sicherstellung dieses Aufkommens wurde mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz eine schrittweise Erhöhung der Steuersätze für Zigaretten und Feinschnitt im Zeitraum 2022 bis 2026 beschlossen. Aufgrund veränderter Rauchgewohnheiten wurden zum 01.01.2022 zudem neue Zusatzsteuern für erhitzten Tabak (Heat-Not-Burn-Produkt / heated Tabacco) und Wasserpfeifentabak eingeführt. Als Substitute für Tabakwaren unterliegen Liquids für E-Zigaretten ab dem 01.07.2022 erstmals der Tabaksteuer. Zu Herausforderungen führen insbesondere die neuen Beförderungsverfahren für Liquids in sinngemäßer Anwendung des Kaffeesteuerrechts.
Mit dem 7. Verbrauchsteueränderungsgesetz wird die neugefasste Verbrauchsteuersystemrichtlinie RL 2020/262 in deutsches Recht umgesetzt.
Im Fokus steht dabei die Digitalisierung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken zwischen den Mitgliedstaaten durch Integration in das EMCS-Verfahren. Die bereits aus dem Energiesteuerrecht bekannten Heilungstatbestände für geringfügige Verfahrensabweichungen bei der Beförderung unter Steueraussetzung, z.B. zur Regelung von Mehrmengen, sollen ab 2023 auch beim Tabaksteuerrecht zur Anwendung kommen.
Weitere Änderungen stehen mit dem aktuell diskutierten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen an.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen im PDF-Format
+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminar- oder Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Update – Fortentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts in den Jahren 2022 und 2023

In unserer Veranstaltung widmen wir uns zunächst den sich aus dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz ergebenden **Änderungen des Energie- und des Stromsteuergesetzes zum 1. Juli 2022 und 12. Februar 2023 und den einschlägigen Umsetzungsvorschriften (Schwerpunkt 1)**.

Im Energiesteuergesetz wurde die Fiktion, dass keine Energiesteuer entsteht, wenn nachgewiesen wird, dass ein Energieerzeugnis in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurde, aufgenommen. Um die missbräuchliche Verwendung von steuerfreien Energieerzeugnissen als Kraftstoff oder Heizstoff zu verhindern, wurde zusätzlich eine Regelung für den Fall eingefügt, dass der Verbleib der Energieerzeugnisse nicht nachgewiesen werden kann. Die bisher in der Energiesteuerverordnung geregelte Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte wurde aus rechtssystematischen Gründen als Anspruchsnorm in das Energiesteuergesetz überführt. Parallel wurde die Steuerentlastung für NATO-Streitkräfte auch in das Stromsteuergesetz aufgenommen.

Des Weiteren beschäftigen wir uns mit den zum 1. Januar 2023 geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts (Schwerpunkt 2)**.

Hier stehen insbesondere zwei Begünstigungen im Fokus, deren beihilferechtliche Genehmigungen in Kürze auslaufen. Es handelt sich um den sogenannten Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen und die vollständige Entlastung für KWK-Anlagen.

Ein weiteres spannendes Thema dreht sich um **aktuelle energie- und stromsteuerrechtliche Fragestellungen** und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis **(Schwerpunkt 3).**

Unter anderem betrachten wir die nicht unproblematischen Vorgaben zur Steuerentlastung nach § 49 EnergieStG für Motorenprüfstände bei der bivalenten Nutzung der mechanischen Energie.

Danach möchten wir uns mit verschiedenen Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** auseinandersetzen und Ihnen auch die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen aufzeigen. Dabei geht es auch um die Frage, wie nur zeitweilig andauernde wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bewerten sind **(Schwerpunkt 4)**.

Weiterhin werden wir Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der **Novellierung der Energiesteuerrichtlinie** und der zu erwartenden Auswirkungen auf das Energie- und Stromsteuerrecht geben **(Schwerpunkt 5)**.

Abschließend beschäftigen wir uns mit einschlägigen Neuigkeiten aus der **Rechtsprechung (Schwerpunkt 6)**.

Weil sich die konkreten Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts zum 1. Januar 2023 sowie die damit zusammenhängenden Umsetzungsvorschriften und Praxisfragen erst im Laufe des Jahres 2022 herauskristallisieren, zeigt Ihnen das vorliegende Programm die Schwerpunkthemen lediglich kursorisch auf. Mit dem Fortschreiten des Gesetzgebungsprozesses werden wir die Themenblöcke sukzessive ergänzen. Insoweit bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus
(ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter:innen einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Programmen aus.

### Rechtssicherheit durch Exklusiv-Update
Wir bieten exklusiv für unsere **Zollfachwirte (brav)®** die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.
Das Exklusiv-Update ist als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer:innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Exportkontroll- und Zollorganisation zu finden.

Profitieren Sie von dem **Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern** sowie unseren Referenten:innen. Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber den Behörden nutzen.