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Spezialseminar Zolltarif – Einreihung von chemischen Produkten (Abschnitte VI / VII)

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Gerade die Einreihung von chemischen Produkten stellt jedoch für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Dabei bilden Erzeugnisse der chemischen Industrie gerade in Deutschland einen wachstumsorientierten Bereich des Im- und Exports ab.
Die Unterscheidung zwischen organischen und anorganischen Produkten ist hierbei genauso interessant wie z. B. die Abgrenzung von Arzneiwaren zu Nahrungsergänzungsmitteln. Und welche Erzeugnisse gehören zu den sonstigen Waren des Kapitels 38? Produkte aus dem Chemiebereich gehen in viele andere Branchen und werden dort weiterverarbeitet. Seien es nun Reinigungs-, Ausrüstungs-, Appretur- oder Trägersubstanzen. Das Spektrum reicht vom Lippenstift bis hin zu Zusätzen in der Lebensmittelbranche.

Anhand ausgewählter Fälle werden Einreihungen von chemischen Erzeugnissen der Kapitel 28 und 29 erläutert und die Abgrenzung zu den ggf. konkurrierenden Kapiteln des Zolltarifs geklärt, so z. B. die Zubereitungs- und Kunststoff-/Kautschuk-Kapitel 30 bis 40.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus (Abschnitt XI)

Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Spinnstoffen in den Abschnitt XI des EZT mit sich bringt.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Einführung: AW-Prax Online

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank!
Anhand der Online-Version der AW-Prax führen wir Sie exemplarisch durch die vielseitigen Funktionen der Datenbank AW-Plus. Dieses Webinar gibt Ihnen einen ersten Eindruck, den Sie mit einem kostenfreien 4-Wochen-Test vertiefen können.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung. Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei. Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem mit der Software GoToWebinar kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar-Reihe “Ertragswertverfahren im Überblick”

Das Ertragswertverfahren ist das methodisch variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV. Es dient vor allem zur maßgeblichen Bewertung von ertragsorientierten Immobilien. Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeit, die einzelnen Bewertungsparameter, die Datenquellen sowie die Rechenmethodik werden umfangreich behandelt. Neben dem „Allgemeinen Ertragswertverfahren“ (Standardverfahren) werden auch die methodischen Varianten (Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren) erläutert. Zudem wird auf wesentliche Fehlerquellen bei der praktischen Anwendung der Ertragswertermittlung einschließlich der Auswirkung mangelnder (Daten-)Recherchen eingegangen.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Inhalte**
+ **Modul 1: Grundlagen des Ertragswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Ertragswertrichtlinie) – wesentliche Begriffe – Rechenprinzip – Allgemeines Ertragswertverfahren (Standardverfahren) – Bewirtschaftungskosten – Nutzungsdauern – Rechenbeispiele
+ **Modul 2: Bewertungsparameter und Datenquellen des Ertragswertverfahrens** Finanzmathematische Grundlagen – Barwertfaktoren – Liegenschaftszinssätze – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Variationsrechnungen
+ **Modul 3: Varianten des Ertragswertverfahrens, ** Vereinfachtes Ertragswertverfahren – periodisches Ertragswertverfahren bei konstanten und differierende Zahlungsströmen – Rechenbeispiele
+ **Modul 4: Besonderheiten und Fehlerquellen im Ertragswertverfahren** übergroße Grundstücke – selbständig nutzbare Teilflächen – Übungsaufgabe – Literaturhinweise
+ ** Modul 5: weiterführende Beispiele und Vertiefungen** Beispiele: Grundstücke mit Gebäuden unterschiedlicher Ertragssituation und unterschiedlicher Restnutzungsdauer – Minderwertberechnungen im Standardverfahren bei Underrent-Objekten – Grundstücke mit Gebäude-Liquidation.
Vertiefungen: Kapitalisierungs- und Diskontierungsfaktoren bei mangelnden Tabellenwerten – partielle Diskontierung – Vervielfältiger-Differenzverfahren – jährlich vorschüssige Kapitalisierung – Aktualisierungsberechnungen für Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV (EW-RL) sowie gemäß der II. BV und der AGVGA-NRW.

**Termin:** 8.+9.+15.+19.+22.11.2021 | je 10:00 bis 12:00 | online

**Kompaktpreis: 349,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**

Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist, dies können Sie jederzeit erledigen.

EU-Beihilferecht und Verbrauchsteuern

In unserer Veranstaltung werden wir uns dem EU-Beihilferecht widmen. Sie fragen sich jetzt bestimmt: Was hat dieses Rechtsgebiet mit dem deutschen Verbrauchsteuerrecht zu tun? Nun, die Ein- und Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Rechtsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind derart tiefgreifend, dass es dem nationalen Gesetzgeber ohne eine konsequente Beachtung schlichtweg unmöglich geworden ist, das Verbrauchsteuerrecht EU-rechtskonform auszugestalten.
Hinzu kommt, dass für Unternehmen im schlimmsten Falle existenzbedrohende, wenn nicht gar existenzvernichtende Auswirkungen drohen, sofern das nationale Verbrauchsteuerrecht nicht im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorgaben steht.
Aber nicht nur der Gesetzgeber ist in einer diesbezüglichen Verantwortung; auch die Unternehmen sind von verschiedenen Regelungen des EU-Beihilferechts unmittelbar betroffen und verpflichtet, deren Vorgaben gegenüber diversen staatlichen Behörden und Institutionen zu erfüllen.

Im Laufe unserer Veranstaltung lernen Sie deshalb einerseits die Grundlagen des EU-Beihilferechts kennen, die es Ihnen ermöglichen werden, das deutsche Verbrauchsteuerrecht vor dem beihilferechtlichen Hintergrund besser nachvollziehen und beurteilen zu können und andererseits führen wir Sie an die verschiedenen beihilferechtlichen Fallstricke heran.
Darüber hinaus werden wir uns intensiv mit den EU-beihilferechtlichen Anzeige- und Berichtspflichten beschäftigen. Um Ihnen das Verständnis zu erleichtern, werden die teilweise sehr komplexen und unübersichtlichen Regelungen und Pflichten mit Fallbeispielen aus der Praxis unterlegt. Der Schwerpunkt hierbei liegt im Energie- und Stromsteuerrecht.

Seit gut einem dreiviertel Jahr hält uns überdies die Entwicklung der Corona-Pandemie politisch, wirtschaftlich und persönlich in Atem. Die teilweise dramatischen Entwicklungen wirken sich leider auch EU-beihilferechtlich aus. Insoweit erscheint es uns besonders wichtig, Sie auch mit den sich daraus ergebenden Sonderregelungen vertraut zu machen.
Um ihnen unabhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie die Teilnahme sicher zu ermöglichen, bieten wir Ihnen diese Veranstaltung als Online-Seminar an.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stündige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:

Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

Termin: 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr (2,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stüdige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 20.9.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.