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Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Spezialseminar Zolltarif – Einreihung von chemischen Produkten (Abschnitte VI / VII)

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Gerade die Einreihung von chemischen Produkten stellt jedoch für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Dabei bilden Erzeugnisse der chemischen Industrie gerade in Deutschland einen wachstumsorientierten Bereich des Im- und Exports ab.
Die Unterscheidung zwischen organischen und anorganischen Produkten ist hierbei genauso interessant wie z. B. die Abgrenzung von Arzneiwaren zu Nahrungsergänzungsmitteln. Und welche Erzeugnisse gehören zu den sonstigen Waren des Kapitels 38? Produkte aus dem Chemiebereich gehen in viele andere Branchen und werden dort weiterverarbeitet. Seien es nun Reinigungs-, Ausrüstungs-, Appretur- oder Trägersubstanzen. Das Spektrum reicht vom Lippenstift bis hin zu Zusätzen in der Lebensmittelbranche.

Anhand ausgewählter Fälle werden Einreihungen von chemischen Erzeugnissen der Kapitel 28 und 29 erläutert und die Abgrenzung zu den ggf. konkurrierenden Kapiteln des Zolltarifs geklärt, so z. B. die Zubereitungs- und Kunststoff-/Kautschuk-Kapitel 30 bis 40.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinar-Reihe “Vergleichswertverfahren im Überblick”

Das Vergleichswertverfahren ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmowertV. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur Bodenwertermittlung im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. Statistische Kenntnisse sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt. Abschließend werden Fehlerquellen aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Inhalte**
+ **Modul 1: Die Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Vergleichswertrichtlinie) – Herkunft der Daten – Vergleichbarkeit – Vergleichspreisermittlung – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Vergleichswert – Besonderheiten bei der Bodenwertermittlung
+ **Modul 2: Statistik im Vergleichswertverfahren ** Indexierung – Mittelwertbildung – Vertrauensbereich – Genauigkeit – Exkurs: ein Blick auf Ertragswert- und Sachwertverfahren
+ **Modul 3: Vergleichswertverfahren, Vertiefungsseminar** Die Qualität der Stichprobe – Grenzen der Anpassung – übergroße Grundstücke – Daten gut, alles gut?
+ **Modul 4: Fehlerquellen ihm Vergleichswertverfahren** ungenaue Stichprobe – ungenauer Mittelwert– fehlende Indexierung –– wie viele Ausreißer sind zu erwarten? – falsche Anpassung – Auswirkungen falscher Bodenwerte im Ertragswert- und im Sachwertverfahren
+ **Modul 5: Vertiefung und Übungen**

**Termine: 6.+9.+13.+16.+17.12.2021, jeweils 10:00 bis 11:30 Uhr

**Kompaktpreis: 329,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**

Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist, dies können Sie jederzeit erledigen.

Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

EU-Beihilferecht und Verbrauchsteuern

In unserer Veranstaltung werden wir uns dem EU-Beihilferecht widmen. Sie fragen sich jetzt bestimmt: Was hat dieses Rechtsgebiet mit dem deutschen Verbrauchsteuerrecht zu tun? Nun, die Ein- und Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Rechtsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind derart tiefgreifend, dass es dem nationalen Gesetzgeber ohne eine konsequente Beachtung schlichtweg unmöglich geworden ist, das Verbrauchsteuerrecht EU-rechtskonform auszugestalten.
Hinzu kommt, dass für Unternehmen im schlimmsten Falle existenzbedrohende, wenn nicht gar existenzvernichtende Auswirkungen drohen, sofern das nationale Verbrauchsteuerrecht nicht im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorgaben steht.
Aber nicht nur der Gesetzgeber ist in einer diesbezüglichen Verantwortung; auch die Unternehmen sind von verschiedenen Regelungen des EU-Beihilferechts unmittelbar betroffen und verpflichtet, deren Vorgaben gegenüber diversen staatlichen Behörden und Institutionen zu erfüllen.

Im Laufe unserer Veranstaltung lernen Sie deshalb einerseits die Grundlagen des EU-Beihilferechts kennen, die es Ihnen ermöglichen werden, das deutsche Verbrauchsteuerrecht vor dem beihilferechtlichen Hintergrund besser nachvollziehen und beurteilen zu können und andererseits führen wir Sie an die verschiedenen beihilferechtlichen Fallstricke heran.
Darüber hinaus werden wir uns intensiv mit den EU-beihilferechtlichen Anzeige- und Berichtspflichten beschäftigen. Um Ihnen das Verständnis zu erleichtern, werden die teilweise sehr komplexen und unübersichtlichen Regelungen und Pflichten mit Fallbeispielen aus der Praxis unterlegt. Der Schwerpunkt hierbei liegt im Energie- und Stromsteuerrecht.

Seit gut einem dreiviertel Jahr hält uns überdies die Entwicklung der Corona-Pandemie politisch, wirtschaftlich und persönlich in Atem. Die teilweise dramatischen Entwicklungen wirken sich leider auch EU-beihilferechtlich aus. Insoweit erscheint es uns besonders wichtig, Sie auch mit den sich daraus ergebenden Sonderregelungen vertraut zu machen.
Um ihnen unabhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie die Teilnahme sicher zu ermöglichen, bieten wir Ihnen diese Veranstaltung als Online-Seminar an.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
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**Termine 2022**

+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)