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Die Klassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts

Das Exportkontrollrecht kontrolliert Auslandsgeschäfte mit Rüstungs- und Dual-Use-Gütern. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Unternehmens festzustellen, ob sich die zu exportierenden Güter in der DualUse oder Rüstungsgüterliste des Exportkontrollrechts finden und damit exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Anhand von konkreten Beispielen erlernen Sie den Umgang mit der Dual-Use-Güterliste des Anhang I der EGDual-Use-VO 428/2009 und dem Teil I der deutschen Ausfuhrliste. Neben Aufbau und Systematik werden Begrifflichkeiten, wie z.B. „besonders konstruiert“ näher bestimmt. Hilfsmittel wie das Umschlüsselungsverzeichnis, das Stichwortverzeichnis und den EZT-online werden mit den dazugehörigen Fallstricken thematisiert.

Gerne können Sie Ihre konkreten Beispiele zu diesem Seminar mitbringen.

**Organisatorisches**

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