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Basis Zollwert

Als importierendes Unternehmen stellen Sie bei der Einfuhr sicher, dass die Zollabgaben in korrekter Höhe gezahlt werden. Sonst drohen Ihnen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen – oder Sie verschenken Geld. Maßgebend in der Zollanmeldung ist hier der sogenannte Zollwert, den Sie als Anmelder selbst ermitteln bzw. kontrollieren müssen.

### Die Kostenfalle „Zollwert“ vermeiden

Die **Ermittlung des korrekten Zollwerts** gestaltet sich oft komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint und erfolgt daher **häufig fehlerhaft**. Beispielsweise werden zu hohe Zollwerte angemeldet, weil Abzugsbeträge nicht ermittelt oder nicht geltend gemacht werden. Auf der anderen Seite wird bei Zollprüfungen häufig festgestellt, dass Hinzurechnungsbeträge wie z. B. Werkzeug-, Entwicklungs- und Beförderungskosten oder Lizenzgebühren nicht oder unrichtig angemeldet wurden. Dies führt zu **nicht einkalkulierten Nacherhebungen**.
Auch die Bestimmung des für die Zollwertermittlung maßgebenden Kaufgeschäftes ist häufig komplex. Hier kommt es auf eine **geschickte Gestaltung der Geschäfte und Verträge** an.

In unserer Veranstaltung “Zollwertrecht für Newcomer” lernen Sie die rechtlichen Grundlagen rund um den Zollwert kennen und insbesondere welche Hinzurechnungen erforderlich sind, damit Sie **nicht in die Kostenfalle tappen**.

Zollfachwirt:in (brav)®

###Steigende Anforderungen im Außenhandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt:in (brav)®.

###Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung

Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

###Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal

Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

###Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Expertenstandards des DNQP im Kontext Qualitätsprüfungen

Für Sie als **Führungskraft** in der stationären und ambulanten Pflege spielen Expertenstandards eine zentrale Rolle. Es handelt sich hierbei um Instrumente, die entscheidend zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie berücksichtigen sowohl **pflegewissenschaftliche** Erkenntnisse als **pflegepraktische** Erfahrungen gleichermaßen und definieren Ziele und Maßnahmen für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre pflegerische Versorgung.

###Wie kann die Umsetzung von Expertenstandards die pflegerische Qualität in meiner Pflegeeinrichtung nachhaltig verbessern?

Um diese Frage beantworten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welchen **Stellenwert** Expertenstandards für die Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen haben. In unserem **6-stündigen Seminar** setzen Sie sich intensiv mit diesem Thema auseinander und erarbeiten im nächsten Schritt gemeinsam **Lösungsansätze** für die praktische Umsetzung.

Qualitätsindikatoren – Sinn und Nutzen

Alle sechs Monate ist es so weit: Sie führen eine Ergebniserfassung für die Bewohner:innen Ihrer Pflegeeinrichtung durch. Sie übermitteln die erhobenen Daten anonymisiert an die **Datenauswertungsstelle (DAS)** und erhalten im Anschluss eine Übersicht Ihrer Ergebnisindikatoren. Nach einer statistischen Plausibilitätskontrolle mittels einer technischen Datenüberprüfung steht das Gesamtergebnis fest. Und dann?

###Wie integriere ich die Qualitätsindikatoren als kontinuierlichen Verbesserungsprozess in meinem internen Qualitätsmanagementsystem?

In unserem **6-stündigen Seminar** gehen Sie genau dieser Frage nach. Sie lernen die Qualitätsindikatoren aus wissenschaftlicher Sicht kennen und erfahren, wie Sie die Ergebnisse aus dem Feedbackbericht der DAS-Pflege und der externen Qualitätsprüfung mit Ihrem Qualitätsmanagementsystem verknüpfen. Ziel ist es, aus den erhobenen Daten langfristig eine stetige **Verbesserung der Versorgungssituation** aller Pflegbedürftigen zu erreichen. Des Weiteren lernen Sie typische Fehlerursachen für **Implausibilitäten** aus Sicht des Prüfdienstes kennen und vermeiden und tauschen sich in der Gruppe über Ihre Erfahrungen aus.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.

Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®

Als Zollverantwortliche:r oder Mitarbeiter:in im Zollbereich arbeiten Sie im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Das bedeutet meist Zeit- und Kostendruck, die auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorschriften treffen. Ihre Situation wird verschärft durch **sich ständig wandelnde rechtliche Vorgaben**, die Sie in den Unternehmensalltag übersetzen müssen.

###Regelmäßige Schulungen für Ihren Erfolg

Um sich selbst und Ihr Unternehmen vor empfindlichen Strafen und Imageschäden zu bewahren, benötigen Sie fundierte rechtliche Grundlagen und ein gutes Verständnis der praktischen Abläufe. Diesen Grundstein haben Sie bereits mit der erfolgreichen Absolvierung eines Zertifikatslehrgangs gelegt. Durch Ihre **konstante Weiterbildung mit unserem Exklusiv-Update Zollfachwirt:in (brav)®** sorgen Sie für Stabilität und **festigen Ihren Wert** für Ihr Unternehmen.