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Spezialseminar Zolltarif – Einreihung von chemischen Produkten (Abschnitte VI / VII)

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Gerade die Einreihung von chemischen Produkten stellt jedoch für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Dabei bilden Erzeugnisse der chemischen Industrie gerade in Deutschland einen wachstumsorientierten Bereich des Im- und Exports ab.
Die Unterscheidung zwischen organischen und anorganischen Produkten ist hierbei genauso interessant wie z. B. die Abgrenzung von Arzneiwaren zu Nahrungsergänzungsmitteln. Und welche Erzeugnisse gehören zu den sonstigen Waren des Kapitels 38? Produkte aus dem Chemiebereich gehen in viele andere Branchen und werden dort weiterverarbeitet. Seien es nun Reinigungs-, Ausrüstungs-, Appretur- oder Trägersubstanzen. Das Spektrum reicht vom Lippenstift bis hin zu Zusätzen in der Lebensmittelbranche.

Anhand ausgewählter Fälle werden Einreihungen von chemischen Erzeugnissen der Kapitel 28 und 29 erläutert und die Abgrenzung zu den ggf. konkurrierenden Kapiteln des Zolltarifs geklärt, so z. B. die Zubereitungs- und Kunststoff-/Kautschuk-Kapitel 30 bis 40.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)