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Einführung in das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)

Die Bundesregierung plant die Verabschiedung eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – oft kurz als Lieferkettengesetz bezeichnet. Sie greift damit einer noch ausstehenden EU-weiten Regelung für faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten vor, um Tatsachen zumindest für deutsche Unternehmen zu schaffen.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Unternehmen werden mit diesem Gesetz verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf werden die Anforderungen nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

+ Stand der Gesetzgebung
+ Inhalte der Neuregelung
+ Vorbereitung im Unternehmen
+ Risikomanagement – Anforderungen
+ Konsequenzen bei Nichtbeachtung

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar: Datenschutz und die Arbeit der Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine (4-stündig)

In der Betreuungsarbeit gibt es für Sie als Berufsbetreuer/in, sei es in einem eigenen Büro oder als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins, zahlreiche Berührungspunkte zum Datenschutzrecht: Im Zusammenhang mit dem Betreuungsverfahren haben Sie viele sensible Daten über Betreute und andere Dritte erheben, sammeln und verarbeitet. Daher müssen Sie nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes kennen, sondern auch wissen, welche technischen und organisatorischen Regelungen zum Schutz der Daten zu treffen sind. Die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

In diesem 4-stündigen Webinar beantwortet unser Referent Guy Walther die für Sie als Berufs- oder Vereinsbetreuer/in wichtigsten Fragestellungen rund um den Datenschutz, u.a.: Welches sind die Informationspflichten nach der DSGVO und wie können sie konkret umgesetzt werden? Was ist bei der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zu beachten? Datenpannen oder Datenschutzverstöße – was ist zu tun und wo liegen die Haftungsrisiken? Was sind Ihre Datenschutzrechte gegenüber Behörden und Gerichten? Auch die besondere Fragestellungen, Prüf- und Dokumentationspflichten beim Einsatz einer Software oder beim Betrieb eine Website werden besprochen. Zudem wird ein Ausblick auf relevante Neuregelungen des Datenschutzes durch die Reform des Betreuungsrechts gegeben.

Im Webinar werden Fallbeispiele aus der Praxis besprochen, es besteht zudem die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen und individuellen Praxisfragen. Das ausführliche Skript enthält viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 21.1.2022 | 09:00 bis 11:00 Uhr + 11.30 bis 13.30 Uhr (2 x 2 Stunden) | online
+ 10.6.2022 | 09:00 bis 11:00 Uhr + 11.30 bis 13.30 Uhr (2 x 2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Themen/Schwerpunkte:
+ Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes
+ Neuregelungen des Datenschutzrechts durch die DSGVO
+ Grundlagen für die Datenverarbeitung durch Berufs- und Vereinsbetreuer/innen
+ Informationspflichten nach der DSGVO
+ Datenschutz beim Betrieb von Webseiten
+ Meldepflicht bei Datenpannen nach der DSGVO
+ Datenschutz für die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine
+ Datenschutz und Anforderungen an den Einsatz von EDV in der Arbeit der Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine
+ Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
+ Akteneinsicht und Auskunftsrechte
+ Datenschutzrechte als Berufs- und Vereinsbetreuer/in gegenüber Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten
+ Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen
+ Aktuelle Praxisfragen des Datenschutzes, Rechtsprechung
+ Ausblick: Neuregelungen des Datenschutzes durch die Reform des Betreuungsrechts

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf. zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens 4 mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Reparaturen und Garantiefälle sind neben den kaufmännischen Anforderungen auch zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Problemstellungen, für die entsprechende Ablaufplanungen unentbehrlich sind. Beginnend mit der Ausfuhrabfertigung im eigenen Land trifft die Ware später im Empfangs-/Reparaturland ein und muss zollamtlich behandelt werden. Da die Ware durch die Reparatur behandelt und verändert wird, bedarf es der Überführung in ein spezielles Zollverfahren – der Veredelung. Dieses von der Nämlichkeitssicherung abhängige Zollverfahren endet mit der
Wiederausfuhr aus dem Land der Instandsetzung. Wenn die reparierte Ware nun ins eigene Land zurückkommt, dann gilt sie nicht mehr als Rückware, da sie im Ausland behandelt/verändert worden ist. Welche Abgaben aber entstehen in diesem Augenblick? In nicht seltenen Fällen stellt der Reparateur fest, dass die Reparatur unwirtschaftlich, zu teuer, nicht zielgerichtet aufgrund des Alters der Ware oder gar unmöglich ist.
Was aber, wenn irreparable Waren gegen andere Waren ausgetauscht werden? Wie reagiert der Zoll auf ein derartiges Vorhaben? Wird der Austausch durch eine gleichwertige Ware regelmäßig nach Absprache akzeptiert, ist die Bewertung im Tausch gegen höherwertigere Teile viel differenzierter zu betrachten.

Die in diesem Zusammenhang wichtigen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen bieten ebenfalls Möglichkeiten, die Abgabenzahlung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren. Aus der sog. Zollbefreiungsverordnung (EU) Nr. 1186/2009 ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten u.a.

+ für Übersiedlungsgut ausländischer Mitarbeiter, die in die EU umziehen,
+ Warenmuster und -proben mit geringem Wert,
+ Werbedrucke und Werbegegenstände sowie
+ zu Analyse-, Prüfungs- oder Versuchszwecken eingeführte Waren.

Sie erkennen die erforderlichen Rahmenbedingungen und werden in der Lage sein, derartige Zollvorteile auch für Ihr Unternehmen zu reklamieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Lieferantenerklärungen – ein Papier mit Folgen

Sie erhalten regelmäßig Anfragen zum Austausch von Lieferantenerklärungen (LE), vor allen Dingen auch Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)? Sie Fragen sich ob und wie weit die vorgelegten Erklärungen Ihres Lieferanten Ihnen tatsächlich ausreichend dienen? Wie erteilen Sie
für Ihr Unternehmen die LEs? Beachten Sie die entsprechenden Rechts- und Formvorgaben? Und: Wer ist hierfür verantwortlich? Können Lieferanten ihre Erklärungen auf ihrer Homepage einstellen? Taugt das, wenn sich die Bedingungen innerhalb des Zeitraums ändern? Bedarf es hier einer Information, erhalten Sie diese und wenn wie? Was, wenn LEs sich nachträglich als falsch
herausstellen?

Was muss ich tun, damit ich eine Lieferantenerklärung abgeben kann? Wie kalkuliere ich richtig mit den unterschiedlichen Be- / Verarbeitungslisten, die für die in der Lieferantenerklärung genannten Länder maßgebend sind? Es sind somit viele kaufmännische Aspekte zu beachten. Fazit: Die ursprungsrechtliche Kalkulation ist auch für Binnenhandelsgeschäfte in vielen Fällen
weiterhin erforderlich!

Lieferantenerklärungen für eigene Vorlieferungen müssen für viele Waren angefordert werden, damit hinsichtlich der eigenen Produktion eine ursprungsrechtliche Bewertung möglich ist. Für Handelswaren ist das Vorliegen unerlässlich!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

**Organisatorisches**

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FOLLOW UP – EINFUHR

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Importe in Deutschland im Jahr 2019 auf über 1000 Mrd. Euro. Alle diese Waren laufen durch den Zoll. Für den Importeur stellen sich zahlreiche Fragen. Wie hoch ist der Zoll und kommt ggf. ein Antidumpingzoll hinzu? In welches Zollverfahren soll die Ware zweckmäßig überführt werden? Kann ich den Zeitraum der vorübergehenden Verwahrung (temporary storage) von 90 Tagen sinnvoll nutzen? Brauche ich ein Verwahrungslager? Kann die aktive Veredelung auch im EX-IM-Verfahren abgewickelt werden, also in zeitlich umgedrehter Reihenfolge? Wie sieht es mit der etwaigen Sicherheitsleistung aus? Brauche ich einen Steuerbürgen? Lasse ich mich vertreten oder erledige ich die Formalitäten selbst? Soll ein Dienstleister (Deklarant, Spediteur) für mich arbeiten, wer trägt die Letztverantwortung? Wo soll die Abfertigung stattfinden und kann die Ware im Streckengeschäft von der Drittlandsgrenze direkt an den Kunden ausgeliefert werden. Wird die Ware zunächst in ein Zentrallager befördert und von dort weitergeleitet und welche Verfahren bieten sich jetzt an? Wähle ich im Zeitalter der EDV ein Einzel-antragsverfahren oder eher doch ein vereinfachtes Verfahren mit zusammenfassender monatlicher Anmeldung? Beschaffe ich mir ein Aufschubkonto? Was ist das Trader-Portal der EU und brauche ich einen Zugang? Was wird das deutsche Bürger- und Geschäftskundenportal leisten können? Was mache ich, wenn noch keine Handelsrechnung existiert und wie behandele ich kostenlose Lieferungen? Was ist die sogenannte Zollwerttreppe und was gehört zum Zollwert und was kann ich absetzen? Welches Kaufgeschäft ist bei Reihengeschäften zollwertrechtlich relevant? Welche Konsequenzen bestehen bei der Zahlung von Lizenzgebühren? Welche Zolltarifnummer ist richtig und was ist der Unterschied zwischen KN-Code und TARIC? Welche Heilungsmöglichkeiten sieht das Zollrecht vor und wie bekomme ich gezahlten Zoll zurück? Welche Fristen sind zu beachten? Wann wähle ich ein Erstattungsverfahren und wann das Rechtsbehelfsverfahren? Was verbirgt sich hinter der Erstattung aus Billigkeitsgründen? Was ist der Unterschied von zurückkehrenden Waren und Rückwaren? Welche Codierungen sind in der Zollanmeldung zutreffend? Was mache ich, wenn ein Versandpapier T 1 nicht erledigt wird? Welche Präferenzregelungen sind in der Vergangenheit hinzugekommen und welche Freihandelszonen stehen kurz vor dem Beginn? Hat das Präferenzrecht eine Auswirkung auf meine Lieferanten? Welche aktuellen TARIC-Codierungen sind zu beachten? Welche Vorteile bringt mir der AEO heute und welche Neuerungen stehen
vor der Türe?
Welche Dokumente muss ich eigentlich für die Zollabfertigung zur Verfügung haben? Und welche Daten brauche ich überhaupt für eine erfolgreiche Anmeldung? Welche Regelungen enthält das Zollschuldrecht und welche Veränderungen sind im Unionszollkodex seit 01.05.2016 zu beachten?
Zahlreiche Fragen und noch viele weitere Unwägbarkeiten sind bei der Importabfertigung zu bedenken. Die Einfuhr ist nach wie vor ein Massen-verfahren und birgt viele Fehlermöglichkeiten; deshalb verfügt die Europäische Union insbesondere über das Instrument der nachträglichen
Prüfung (in Deutschland Außenprüfung). Grundsätzlich werden immer die letzten 3 Jahre nachträglich vom Zoll nochmals betrachtet.
Bringen Sie sich mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung auf den neuesten Stand, suchen Sie nach optimalen Möglichkeiten der Einfuhrab-wicklung, sehen Sie einer Außenprüfung gelassen entgegen.

**Organisatorisches**

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Webinar: Abdichtung von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen | Online

Feuchteschäden wegen Mängeln der Flachdachabdichtung sind vermeidbar, wenn die Abdichtungsplanung und -ausführung im Zeichen der Risikoreduzierung stehen. Daher ist es wichtig, sich mit der Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer zu befassen. Anhand praktischer
Beispiele werden die Neuerungen der einschlägigen Regelwerke vorgestellt und Unterschiede besprochen. Z. B. wird der Frage nachgegangen, ob Balkone in gleicher Art und Weise abzudichten wie Dachterrassen sind? Die neue Flachdachabdichtungsnorm (DIN 18531:2017-07), die nun auch für genutzte Dächer gilt, und die neue Flachdachrichtlinie (2016-12) schüren diese Streitigkeiten, da sie eine uneinheitliche Bewertung dieser Situationen vorgeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig – trotz jahrelanger Diskussion über Qualitätsklassen für den Bereich der nicht genutzten Dächer – auch für die genutzten Dächer über die notwendigen Zuverlässigkeits und Sicherheitskriterien der unterschiedlichen Bauweisen, die sich insbesondere in den
Schadensfolgen und dem Aufwand der Schadensbeseitigung ermessen lassen, zu berichten.

Im Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:
1. DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
2. Kritik und Ausblick zu Anwendungsklassen K1, K2
3. Bedeutung des Gefälles
4. Zuverlässige, dauerhafte nicht genutzte und genutzte Flachdächer: ja!
5. Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
6. Details

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 5.10.2021 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Notwendigkeit der Zuverlässigkeits- und Sicherheitskriterien unterschiedlicher Bauweisen.

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

AW NEXT CON

**Welcome on Board:** In unserer **Convention** „AW NEXT CON“ steht das Networking mit Experten und Newcomern in **Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle** im Mittelpunkt.

**8.September | DIGITAL**

Sie sind Einsteiger:in in **Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle?**

Für alle Neu-/Quereinsteiger und Fachexperten aus den Bereichen Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle, die ihr Grundlagenwissen aufbauen oder auffrischen wollen. Hier steht das Netzwerken zwischen Experten und Newcomern im Vordergrund. So können Sie sich Ihr **eigenes Netzwerk** für Ihre praktische Tätigkeit aufbauen. Dies ist der Auftakt zu unseren weiteren AW NEXT-Veranstaltungen.

Der **AW NEXT-Kosmos** beinhaltet noch viele weitere **praxisgerechte Arbeitsmittel.** Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten alle Besucher der **AW NEXT CON** einen 20,00 € **Rabattcode** für das AW NEXT-Magazin im Abo. (Der Rabattcode ist einlösbar bis zum 30.09.2021)

Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Ihr AW NEXT-Team

**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie die Veranstaltung verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn der AW NEXT CON den Link zur Veranstaltung und die Zugangsdaten zur Teilnahme.

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise

+ 27.4.2022 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 25.10.2022 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 16.2.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 27.4.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Welche Aufgaben haben Betreuungsvereine nach der Reform – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ Was ist neu bei der der Anerkennung?
+ Wie funktioniert die Registrierung von neuen Mitarbeitenden im Verein?
+ Was ändert sich bei der Betreuungsführung (z.B. Betreuerpflichten und unterstützte Entscheidungsfindung)?
+ Wie kann die Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung mit Ehrenamtlichen gestaltet werden?
+ Was müssen ehrenamtliche Betreuer beachten?
+ Was ist bei der Landes-Förderung der Vereine zu beachten?

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung