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Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 28.+.29.09. / 12.+.13.10. / 02.+03.11.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)

Vergabe von freiberuflichen Leistungen für Architekten

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um Architekten- und Ingenieurleistungen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für die Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren wird in der Praxis dann häufig als (zu) komplex eingestuft; es stellt sich unter anderem die Frage, welche Auswahl- und Bewertungskriterien rechtlich zulässig sind und die bestmögliche Leistung erwarten lassen. Aber auch unterhalb des einschlägigen EU-Schwellenwerts gibt es häufig Unsicherheiten über das rechtliche gebotene Maß an Wettbewerb und die Ausgestaltung des Verfahrens.

**Online-Termin**
am 17.05.2022 | online in Zoom | 09:00 – 16:30 Uhr (inkl. Pausen)
am 10. & 11.11.2022 | online | 1. Tag: 10:00 – 15:00 Uhr (inkl. Einstündiger Pause), 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Die im Bereich der Vergabe von freiberuflichen Leistungen mit jahrelanger Erfahrung ausgestatteten Rechtswanwälte Frau Hildegard Adam-van Beeck und Herr Klaus-Peter Kessal zeigen strukturiert die rechtlichen Erfordernisse und Notwendigkeiten auf, geben Praxistipps und beantworten die Fragen der Teilnehmer.

Rahmenvereinbarungen

**Rahmenvereinbarungen:**
Die für Rahmenvereinbarungen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt. Der interaktive Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist ausdrücklich gewünscht.

###Inhalt
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in der Veranstaltung systematisch dargestellt.

##Online-Termin:

am 09.06.2022 über Zoom (1-tägig)
von 09:00 – 16:30 Uhr inkl. Pausen

am 29.+30.11.2022 über Zoom (2-tägig)
1.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2.Tag: 10:00 – 12:00 Uhr

Holzschutz in der Praxis

Eine Vielzahl biotischer Schadorganismen (Pilze und Insekten) können unser Bau- und Werkholz schädigen. In der Mehrzahl ist dafür unsachgemäßer Umgang in Verbindung mit erhöhter Holzfeuchte als Ursache zu nennen.
Jeder Organismus besitzt artspezifische Vorlieben für spezielle Habitate, für Temperatur und Feuchtigkeit. Diese muss man kennen, um die Organismen zu bekämpfen und um Holz vor einer Zerstörung zu schützen..

Grundvoraussetzung einer fachgerechten Bekämpfung nach DIN 68800 Teil 4 ist das Wissen über den Schadorganismus, dem Befallsumfang und die -ursache. Dies erreicht man durch eine fach- und sachkundige Untersuchung unter Einsatz unterschiedlicher Methoden. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen, gekoppelt mit Erkenntnissen über die Schadverursacher, kann ein erfolgreiches Sanierungskonzept zum Erhalt der Bausubstanz erstellt werden.

Dabei beschreibt die aktuelle Holzschutznorm, DIN 68800 Teil 4, Möglichkeiten einer fachgerechten Sanierung. Da jedoch vorrangig der Erfolg der Leistung vereinbart und gefordert wird, ist der Einsatz von sogenannten Sonderverfahren, die nicht Normbestandteil sind, durchaus anwendbar. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen werden die Möglichkeiten und Grenzen des bekämpfenden Holzschutzes aufgezeigt

11. Fachtagung “Der Bausachverständige”

###Spurensuche und Beweissicherung
**Sachverständige als Ermittler**

Was sich anhört wie ein Kriminalfilm im Fernsehen ist gleichzeitig ein wichtiger Bestandteil der klassischen Sachverständigentätigkeit. Die Sicherung von Beweisen, gepaart mit kriminalistischem Spürsinn und präzisen Arbeitsmethoden ist ­­– neben dem fundierten Fachwissen – der Schlüssel für das Auffinden von Ursachen für Bauschäden.
Dazu kommt die schlüssige und verständliche Aufbereitung der Ergebnisse und ihre Darlegung vor Gericht.
Die 11. Fachtagung »Der Bausachverständige« befasst sich mit verschiedenen Aspekten dieser sachverständigen »Ermittlungstätigkeiten« vor und während einer Baumaßnahme sowie im Schadens- und Katastrophenfall. Zudem wird erläutert, was aus juristischer Sicht von einem Gutachten erwartet wird.

###**Die Tagung ist für eine Präsenzteilnahme bereits ausgebucht! Sie können sich gern noch einen digitalen Platz reservieren!**

**SAVE THE DATE!**

**Wann:** 16.03.2023, 09:00 – 17:00 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten
**Wo:** Köln (**ausgebucht**) + online

**Preise**
Normalpreis: 389,- € zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnenten der BAU-SV-Zeitschrift: 359,- € zzgl MwSt.

##AUSSTELLER & SPONSOREN
**Für Ausstellungs- und Sponsorenmöglichkeiten sprechen Sie uns gerne an, Ihr Vertriebskontakt: André Fischer, andre.fischer@reguvis.de**

Exportabwicklung für Spezialisten (Follow Up)

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Exporte aus Deutschland im Jahr 2020 auf über 1.200 Mrd. Euro. All diese Waren müssen im Rahmen des Ausfuhrverfahrens zollrechtlich abgefertigt werden. Sie sind im Tagesgeschäft für die Abwicklung der Ausfuhrgeschäfte zuständig? Dann wissen Sie aus eigener Erfahrung, dass sich aus der täglichen Praxis häufig besondere Warenlieferungen ergeben, die nicht nach Schema-F abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise vorübergehende Ausfuhren? Gibt es besondere Zollverfahren, die Ihnen auf der Exportseite einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können? Welche umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben muss man beim Export beachten?

Nutzen Sie dieses Seminar um Ihr Zollwissen aufzufrischen und beleuten gemeinsam mit dem Referenten / der Referentin die Besonderheiten bei der Exportabwicklung.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Kooperationwebinar “Lieferantenerklärungen in der Praxis” mit der Bergischen IHK Wuppertal – Solingen

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Webinar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Webinar ebenso thematisiert.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Sozialrecht – Modul 3: Sozialhilfe (SGB XII) und Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Im Mittelpunkt von Modul 3 der 4-teiligen Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ stehen die Fragen rund um Sozialhilfe und Grundsicherung: Wer bekommt Sozialhilfe, wer bekommt Grundsicherung? Wo muss der Antrag auf existenzsichernde Leistungen gestellt werden? Welche Leistungen gibt es überhaupt? Wie werden Einkommen und Vermögen berücksichtigt? Anhand praktischer Beispiele werden die für die Betreuung notwendigen Kenntnisse im Umgang mit Jobcenter und Sozialamt vermittelt. Das ausführliche Skript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Unser erfahrener Referent – Fachanwalt für Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das ausführliche Skript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021)**:
*”Sehr präzise und verständlich, praxisorientiert” – “Guter, sehr praxisnaher Überblick” – “kompetenter Referent, der Freude an seinem Job hat und sein Wissen gut zu vermitteln weiß”*

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht– effektiv handeln und Haftung vermeiden“ besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Inhalte Modul 3: Sozialhilfe und Grundsicherung**
+ Sozialhilfe und Grundsicherung: Anspruchsberechtigung und -durchsetzung
+ Leistungen und Leistungsumfang nach SGB II und SGB XII
+ Praktische Tipps

###Termine/Preise
16.11.2022 | 9:30 bis 12:00 Uhr

**Vorzugspreis für Abonnenten der Zeitschrift BtPrax: 99,00 €**, Normalpreis 109,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

**Möchten Sie weitere Module oder die gesamte Webinar-Reihe buchen?**

[**Alle 4 Module der Reihe** Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-effektiv-handeln-haftung-vermeiden-348477/)