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Spezialseminar Zolltarif – Einreihung von chemischen Produkten (Abschnitte VI / VII)

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Gerade die Einreihung von chemischen Produkten stellt jedoch für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Dabei bilden Erzeugnisse der chemischen Industrie gerade in Deutschland einen wachstumsorientierten Bereich des Im- und Exports ab.
Die Unterscheidung zwischen organischen und anorganischen Produkten ist hierbei genauso interessant wie z. B. die Abgrenzung von Arzneiwaren zu Nahrungsergänzungsmitteln. Und welche Erzeugnisse gehören zu den sonstigen Waren des Kapitels 38? Produkte aus dem Chemiebereich gehen in viele andere Branchen und werden dort weiterverarbeitet. Seien es nun Reinigungs-, Ausrüstungs-, Appretur- oder Trägersubstanzen. Das Spektrum reicht vom Lippenstift bis hin zu Zusätzen in der Lebensmittelbranche.

Anhand ausgewählter Fälle werden Einreihungen von chemischen Erzeugnissen der Kapitel 28 und 29 erläutert und die Abgrenzung zu den ggf. konkurrierenden Kapiteln des Zolltarifs geklärt, so z. B. die Zubereitungs- und Kunststoff-/Kautschuk-Kapitel 30 bis 40.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus (Abschnitt XI)

Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Spinnstoffen in den Abschnitt XI des EZT mit sich bringt.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

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Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

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EU-Beihilferecht und Verbrauchsteuern

In unserer Veranstaltung werden wir uns dem EU-Beihilferecht widmen. Sie fragen sich jetzt bestimmt: Was hat dieses Rechtsgebiet mit dem deutschen Verbrauchsteuerrecht zu tun? Nun, die Ein- und Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Rechtsetzung der einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind derart tiefgreifend, dass es dem nationalen Gesetzgeber ohne eine konsequente Beachtung schlichtweg unmöglich geworden ist, das Verbrauchsteuerrecht EU-rechtskonform auszugestalten.
Hinzu kommt, dass für Unternehmen im schlimmsten Falle existenzbedrohende, wenn nicht gar existenzvernichtende Auswirkungen drohen, sofern das nationale Verbrauchsteuerrecht nicht im Einklang mit den beihilferechtlichen Vorgaben steht.
Aber nicht nur der Gesetzgeber ist in einer diesbezüglichen Verantwortung; auch die Unternehmen sind von verschiedenen Regelungen des EU-Beihilferechts unmittelbar betroffen und verpflichtet, deren Vorgaben gegenüber diversen staatlichen Behörden und Institutionen zu erfüllen.

Im Laufe unserer Veranstaltung lernen Sie deshalb einerseits die Grundlagen des EU-Beihilferechts kennen, die es Ihnen ermöglichen werden, das deutsche Verbrauchsteuerrecht vor dem beihilferechtlichen Hintergrund besser nachvollziehen und beurteilen zu können und andererseits führen wir Sie an die verschiedenen beihilferechtlichen Fallstricke heran.
Darüber hinaus werden wir uns intensiv mit den EU-beihilferechtlichen Anzeige- und Berichtspflichten beschäftigen. Um Ihnen das Verständnis zu erleichtern, werden die teilweise sehr komplexen und unübersichtlichen Regelungen und Pflichten mit Fallbeispielen aus der Praxis unterlegt. Der Schwerpunkt hierbei liegt im Energie- und Stromsteuerrecht.

Seit gut einem dreiviertel Jahr hält uns überdies die Entwicklung der Corona-Pandemie politisch, wirtschaftlich und persönlich in Atem. Die teilweise dramatischen Entwicklungen wirken sich leider auch EU-beihilferechtlich aus. Insoweit erscheint es uns besonders wichtig, Sie auch mit den sich daraus ergebenden Sonderregelungen vertraut zu machen.
Um ihnen unabhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie die Teilnahme sicher zu ermöglichen, bieten wir Ihnen diese Veranstaltung als Online-Seminar an.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stündige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:

Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

Termin: 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr (2,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stüdige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 20.9.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)