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Einführung VergabePortal

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests und der Demoversion bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung für vergaberechtliche Fachinformationen. Mit den präsentierten Funktionalitäten lässt sich die Datenbank an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und wird damit Ihre Arbeitsprozesse deutlich effizienter machen.

Das Webinar geht von 12:00 – 12:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Einführung in die Vergabeunterlagen-Datenbank (VUDB)

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbank! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbank.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung. **Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten von 11:00 – 11:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.** Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen

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**Teilnahme:**
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**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToTraining” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Einführung in die Vergabeunterlagen-Datenbank (VUDB)

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Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen

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**Teilnahme:**
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**Testen:**
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**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToTraining” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

bav Zollforum

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen, der Brexit und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die bav GmbH, als Teil der Reguvis Akademie, bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Seminarprogrammen aus.
Die umfassenden und konsequent auf praktische Abwicklung ausgelegten Lerninhalte müssen jedoch stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Rechtsbereiche, die ständigen und umfassenden Rechtsänderungen unterworfen sind.
Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg das Bremer Zollforum mehrmals jährlich an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.
Wir haben bereits frühzeitig als eine der ersten Seminaranbieter alle unsere Seminare konsequent am EU-Ausbildungsrahmenplan ausgerichtet und eine im Unionszollkodex zukünftig vorgeschriebene Anerkennung durch die zuständigen nationalen Behörden beantragt. Wenn die Übergangsfristen zu diesen Regelungen im Unionszollkodex ausgelaufen sind, wollen wir als dann anerkannte Fortbildungseinrichtung unsere Seminare in der gewohnt hohen Qualität anbieten. Daher haben wir unser bewährtes Bremer Zollforum inhaltlich noch straffer und transparenter strukturiert, um auch für dieses Seminarformat Behörden und Institutionen eine Zuordnung zu den Vorgaben des EU-Ausbildungsrahmenplans zu erleichtern.
Im bav-Zollforum werden die Lerninhalte des bewährten Bremer Zollforums noch systematischer ausgerichtet und an den Themenfeldern nach EU-Vorgaben auf dem Level 4 mit allen rechtlichen und verwaltungspraktischen Änderungen vorgestellt, erläutert und analysiert. Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei – wie bisher – den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwerpunkt des Seminars zu bilden.
Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Das bav-Zollforum ist wie bisher als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer/innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Zollorganisation zu finden. Der jährliche Besuch des bav-Zollforums sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.
Gerne können Sie uns – wie bisher – vorab (bis drei Wochen vor Seminarbeginn) aktuelle Fragestellungen oder besondere Themenwünsche mitteilen. Dann werden diese von den Referenten/innen in das Seminar integriert.
Es bleibt:
Das bewährte Workshop-Format mit erfahrenen Praktikern als Referenten/innen und die bewährten Seminarrahmenbedingungen in unseren Räumlichkeiten.
Das ist neu:
Methodisch-didaktisch transparente Gliederung der Zollforumsinhalte;
Aufteilung der Themengebiete auf unterschiedliche Referenten/innen, um Expertisen noch besser nutzen zu können.

**Hotel**

Sie können in unmittelbarer Nähe unseres Veranstaltungszentrums Hotelzimmer buchen.
Zeitnah vor der Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht von uns.

**Organisation/Erwartungen an die Teilnehmer**

Wir bauen zunehmend elektronische Medien und online verfügbare Quellen in unseren Seminaren ein. Bitte bringen Sie daher nach Möglichkeit einen internetfähigen Laptop mit zum Seminar. Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum –ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen in Print- sowie in Onlineversion
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung (Getränke, Mittagessen, Obst und weitere Pausenverpflegung)

**Ansprechpartner und Beratung**

Sollten Sie Rückfragen zu dem Seminar haben oder sich nicht sicher sein, ob das Seminar für Sie passend ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 98 99 29-0, oder per Mail an veranstaltungen@reguvis.de

Bauteilöffnung – Rechte und Pflichten von Sachverständigen im Lichte aktueller Rechtsprechung

Streitfall Bauteilöffnung – in wohl wenigen Bereichen der Sachverständigenpraxis bewegen sich die Akteure in Folge divergierender Rechtsprechung so konstant in einer rechtlichen Grauzone: Welche Pflichten, welche Rechte haben Sachverständige, wenn sie sich durch Beweisbeschlüsse auch zur Vornahme sog. „vorbereitender Bauteilöffnungen“ veranlasst sehen? In Abhängigkeit von jeweiligen unterschiedlichen Rechtausfassungen der Gerichte können sich hier zahlreiche weitere haftungsrelevante Folgen für den Sachverständigen ergeben – wie etwa bei Beauftragung Dritter, Beschädigungen im Zuge der Vorbereitungsmaßnahmen oder auch bzgl. der Wiederverschließung des Bauteils u.a.

Der Online-Beitrag stellt die in Rechtslehre und Rechtsprechung anzutreffenden Auffassungen dar und fokussiert sodann den durchaus erkennbaren „roten Faden“ im Lichte aktueller Judikatur. Ziel ist, dem Sachverständigen sowohl Argumentationshilfen sowie Handlungsoptionen für den Prozessfall aufzuzeigen.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 14.02.2022, 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Einreihung von Waren in den EZT – Aufbauworkshop

Das Einreihen von Waren in den Elektronischen Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Ist die Einreihung falsch, ist auch der gesamte Rest der Zollanmeldung unrichtig, da die falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) angewendet werden. Falsche Warennummern werden daher durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
In diesem Seminar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert.

Der Aufbauworkshop vertieft dabei einzelne Problemkreise des Grundlagenkurses und erarbeitet die Lösungen von schwierigen Fällen, die erfahrungsgemäß in der Praxis häufig falsch angemeldet werden. Der Kurs geht auf die immer wieder auftauchenden Problemfelder der Tagespraxis ein und führt systematisch an die richtige Lösung heran. Die Teilnehmer/innen werden dabei zu Beginn des Seminars eingeladen, die Schwerpunkte zur nachfolgenden Themenauswahl (zeitlich und inhaltlich) selbst mitzubestimmen.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Online – IHK Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Online-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang zwölf Präsenzlehrgängen findet unser 2021er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmals ausschließlich online statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen. Das gilt auch für die Abschlussprüfung am 13. November 2021.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Strom-steuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesse-rung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK zu Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
02.06.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
12.09.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Technische Vorraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer/innen im Webinar sichtbar.

(Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Handel mit Embargoländern

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise **ZOOM**) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen